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Antrag der Verwaltung - 1207/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept „Grüne Wik“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Feb 3, 2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 17, 2022
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Antrag
Antrag:
- Das bestehende Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen „Grüne Wik“ ist um die nordöstlich angrenzenden Flächen im Bereich Marinequartier zu erweitern. Das Erweiterungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Nördlich: Schleiweg
Östlich: Herthastraße/ Rostocker Straße/ Heiligendammer Straße
Südlich: Heiligendammer Straße
Westlich: Adalbertstraße/ Arkonastraße (Grenze des bestehenden Untersuchungsgebietes)
Der genaue räumliche Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss über die Erweiterung des Gebiets der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung Betroffener, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Ab diesem Zeitpunkt ist § 15 BauGB auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit Beschluss vom 19.04.2018 (Drs. 0196/2018) hat die Ratsversammlung die Verwaltung beauftragt, den Prozess der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich der „Grünen Wik“ gemäß § 141 Abs. 3 BauGB einzuleiten.
Parallel wurde beschlossen, die vorbereitenden Untersuchungen als räumlich begrenzten Bestandteil des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Wik (STEK) (Drs. 0304/2017) gemeinsam mit dem STEK an einen externen Gutachter zu vergeben und zu erarbeiten. Im Rahmen dieser gemeinsamen Beauftragung wurden die Bestandsanalysen und Beteiligungsformate für den gesamten Ortsteil durchgeführt, wobei sich gezeigt hat, dass erhebliche städtebauliche Missstände in Form von Modernisierungs- und Instandsetzungserfordernissen gem. §136 (2) und (3) BauGB an denkmalgeschützter Gebäudesubstanz angrenzend an das bestehende Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen vorliegen (Substanzschwächen). Diese sind insbesondere an den Liegenschaften des ehemaligen Marineuntersuchungsgefängnisses (Rostocker Str. 1), des Haus 3 im Anschar (Heiligendammer Str. 7), der Wartehalle der Buswendeschleife Herthastraße sowie des Areals der Technischen Marineschule erkennbar.
Funktionsschwächen zeigen sich in diesem Gebiet vor allem in einer Unterversorgung an Grün- und Erholungsflächen, wobei die Achse zwischen Anscharpark und Wiker Balkon durch die Vervollständigung des Schleusenparks gemäß des Rahmenplans Marinequartier Kiel-Wik Potenzial für eine Ertüchtigung dieser Grünstruktur bietet (Drs. 0256/2001).
Dokumentiert wurden diese Missstände mit den Beschlüssen zu den Zwischenberichten des Stadteilentwicklungskonzeptes Wik (Drs. 0812/2021/) sowie der Vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept „Grüne Wik“ (Drs. 0813/2021), so dass nun die Gebietserweiterung begründet vorgenommen werden kann.
Verfahrensrechtlich wird mit der Erweiterung des Untersuchungsgebiets die Voraussetzung geschaffen, um auf der Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen eine Abwägung bezüglich einer Gebietsfestlegung nach besonderem Städtebaurecht, einschließlich jeweils notwendiger Instrumente, vorzunehmen. Ebenfalls ist Voraussetzung für ein Förderungsverfahren nach der Städtebauförderungsrichtlinie 2015 des Landes Schleswig-Holstein und der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung in diesem Bereich der Beschluss über die Erweiterung des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB sowie des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.
Mit dem Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen wird noch keine Verpflichtung für eine ggf. später zu erlassende Satzung/ Gebietsabgrenzung nach den § 136 ff BauGB (Besonderes Städtebaurecht) oder ein Fördergebiet nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein 2015 in Verbindung mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung bewirkt.
Eine Information des Ortsbeirates Wik ist erfolgt.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,8 MB
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