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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0002/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

  1. Der Schlossplatz wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG zur sonstigen öffentlichen Straße, sonstige Verkehrsfläche eingestuft.
  2. Eine Teilfläche von ca. 51 m² vom Stamper Weg (hinter Heitholmer Weg 20a) wird eingezogen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Zu 1.  Die Straße Schlossplatz ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG S-H des Landes Schleswig-Holstein förmlich gewidmet und ist als Gemeindestraße eingestuft. Nach dem Umbau des Schlossplatzareals (Abnahme 30.01.2019) hat die Straße seine Funktion als Gemeindestraße, die eine Verbindung zwischen Gemeinden oder Ortsteilen herstellt, verloren. Die im beigefügten Lageplan rot markierte Straße Schlossplatz soll nun gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG zur sonstigen öffentlichen Straße, sonstige Verkehrsfläche (analog zur angrenzenden Fischerstraße) umgestuft werden (Anlage 1).

 

Der Ortsbeirat Mitte hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 der Umstufung zugestimmt.

 

Zu 2. Der Stamper Weg ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG des Landes Schleswig-Holstein förmlich gewidmet und ist als Gemeindestraße eingestuft. Eine Teilfläche von ca. 51 m² am Stamper Weg wurde in der Vergangenheit von den Eigentümer*innen des angrenzenden Grundstücks Heitholmer Weg 20a genutzt und gepflegt. Um die Nutzung der Fläche zu legalisieren, wurde ein Pflege- und Nutzungsvertrag mit dem verwaltenden Amt geschlossen. Dieser Vertrag wurde vor einigen Jahren aus persönlichen Gründen von den Grundstückseigentümer*innen zurückgegeben.

 

Mittlerweile wird diese Fläche als Abstellfläche für Kfz und als Hundeauslauffläche inkl. deren Hinterlassenschaften missbraucht. Diesen Missstand möchten die Anlieger*innen beheben und die Fläche erneut in die Gartengestaltung des eigenen Grundstücks einbeziehen.

 

Ein Verkauf der Fläche wäre grundsätzlich auch denkbar, da aber laut Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation dort keine Bebauung stattfinden darf, wird angestrebt, einen neuen Vertrag zur Nutzung und vor allem zur Pflege der Fläche mit den Grundstückseigentümer*innen abzuschließen. Um einen Pflege- und Nutzungsvertrag nach dem geltenden Recht zu schließen, muss die Teilfläche eingezogen werden.

 

Die im beigefügten Lageplan rot markierte Teilfläche wurde bislang nicht als Verkehrsfläche genutzt, somit hat sie keine Verkehrsbedeutung mehr und soll daher eingezogen werden.

 

Sollte das Tiefbauamt später den Ausbau eines Gehweges vornehmen wollen, kann jederzeit auf die (Teil-)Fläche zugegriffen werden. Neben den üblichen Klauseln wird der Nutzungsvertrag kurzfristige Kündigungsfristen beinhalten (Anlage 2).

 

Der Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 der Einziehung zugestimmt.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 3, 2022 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Feb 17, 2022 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen