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Antrag der Verwaltung - 0006/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beirat für Stadtgestaltung - Satzungsänderung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Feb 3, 2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 17, 2022
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Beirat für Stadtgestaltung hat die Aufgabe sich zu allen wichtigen städtebaulichen und architektonischen Fragen in der Landeshauptstadt Kiel fachlich zu äußern. Um eine umfassende Beurteilung zu ermöglichen, ist der Beirat bisher aus fünf Mitgliedern mit verschiedenen fachlichen Schwerpunkten (Architekt*innen, Stadtplaner*innen, Landschaftsplaner*innen) zusammengesetzt. Diese Mitglieder werden alle zwei Jahre von der Ratsversammlung gewählt und müssen die Qualifikation zum*zur Fachpreisrichter*in nach RPW 2013 besitzen.
Für die Wahrnehmung des wichtigen Aufgabenfeldes des Denkmalschutzes sieht die Satzung bisher vor, dass diese Position mit einem*einer Architekt*in mit besonderer Sachkunde in der Denkmalpflege und der Qualifikation zum*zur Fachpreisrichter*in nach RPW 2013 in der Fassung vom 31.07.2013, zu besetzen ist. Im Bereich der Denkmalpflege sind neben Architekt*innen auch hochqualifizierte Personen tätig (z.B. Kunsthistoriker*innen), die mit ihrer fachlichen Befähigung im Bereich der Denkmalpflege einen wertvollen Beitrag im Beirat leisten könnten, aber nach der jetzt gültigen Satzung nicht in das Gremium gewählt werden können. Durch die Satzungsänderung ist es möglich auch diese Personen, die nicht Architekt*in und nicht die Qualifikation zum*zur Fachpreisrichter*in nach RPW 2013 in der Fassung vom 31.07.2013 besitzen, bei der Zusammensetzung des Beirates zu berücksichtigen.
Die Position ist derzeit vakant. Sie soll mit jemand Sachkundigem aus dem Bereich der Denkmalpflege als sechstem Mitglied des Beirates besetzt werden. Besondere Kenntnisse und langjährige Erfahrungen werden vorausgesetzt (neue Satzung § 3 (1) 2.).
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,2 kB
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