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Antrag der Verwaltung - 0008/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Grüne Wik", Förderungsantrag im Rahmen der Städtebauförderung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Feb 3, 2022
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Feb 8, 2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 17, 2022
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag über 2.000.000,00 € beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MILIG) im Rahmen der Programmantragsstellung 2022 der Städtebauförderung zu stellen. Die Sicherstellung der hierfür erforderlichen kommunalen Eigenmittel erfolgt im Haushalt 2023 ff.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Bis zum 28.02.2022 haben die Kommunen im Land Schleswig-Holstein die Möglichkeit, im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2022, mit einer Laufzeit von fünf Jahren, Förderanträge beim MILIG einzureichen.
Die vorbereitenden Untersuchungen für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Grüne Wik“ sollen in Sommer 2022 abgeschlossen werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Selbstverwaltung, plant die Verwaltung, die städtebauliche Gesamtmaßnahme in eine Gebietskulisse nach besonderem Städtebaurecht zu überführen. Erste Schlüsselmaßnahmen wie die integrierte Gesamtentwurfsplanung für die Grünanlage Schulredder inkl. der Zielsetzung, die Premiumradroute 10 in Richtung Kiellinie fortzuführen, sollen noch in 2022 vorbereitet werden. Entsprechend der vorläufigen Kosten- und Finanzierungsübersicht sind weitere Einzelmaßnahmen ab 2023/24 vorgesehen.
Jährlich können für die jeweiligen Programmjahre der Städtebauförderung Förderanträge beim MILIG eingereicht werden. Auf Basis der eingegangenen Anträge entscheidet das MILIG die Zuteilung an die Kommunen in Abhängigkeit von der Mittelverfügbarkeit. Um die Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sicherzustellen und um einen kontinuierlichen Finanzierungsfluss herbeizuführen, empfiehlt sich bereits jetzt eine Antragsstellung zum Programmjahr 2022. Die Verwaltung schlägt dem MILIG vor, die Mittel wie folgt bereitzustellen:
2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
0,00€ | 1.000.000,00€ | 400.000,00€ | 300.000,00€ | 300.000,00€ |
Die zu leistenden kommunalen Eigenmittel betragen in der Regel 1/3. Ausnahmsweise betrugen die städtischen Eigenmittel für die Programmjahre 2018 und 2019 nur 10 %. Der Bund eröffnet den Ländern auch im Programmjahr 2022 wieder die Möglichkeit für finanzschwache Kommunen, die städtischen Eigenmittel auf 10 % zu beschränken. Ob das Land Schleswig-Holstein hiervon Gebrauch macht, ist noch nicht entschieden.
Die zu leistenden städtischen Eigenmittel im Rahmen der Städtebauförderung werden für das Haushaltsjahr 2023 ff. angemeldet.
Die Finanzierung der planerischen Vorbereitung der o.g. Schlüsselmaßnahme ab Herbst 2022 ist über das bestehende Sonderkonto „Grüne Wik“ sichergestellt.
Doris Grondke
Stadträtin