Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0033/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung Honorarordnung für die Musikschule der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 09.03.2022
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Kultur und Weiterbildung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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Mar 22, 2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 19, 2022
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Höhe der finanziellen Vergütung bei freiberuflichen und festangestellten Lehrkräften für gleiche musikpädagogische Leistungen unterscheidet sich noch immer erheblich.
Die Ratsversammlung hat die Verwaltung beauftragt, „im Gespräch mit den Honorarkräften, den Gewerkschaften und der Kommunalpolitik ein Konzept zu entwickeln, wie die Honorare in den Folgejahren weiter erhöht werden.“ (Drs. 1198/2019). Mit der geschäftlichen Mitteilung (Drs. 0770/2020) wurde das Konzept über die Erhöhung der Honorare an der Musikschule vorgelegt.
Mit der beantragten Neufassung der Honorarordnung soll die vorletzte Stufe einer schrittweisen Annäherung an eine finanzielle Gleichstellung freiberuflicher und festangestellter Lehrkräfte umgesetzt werden.
Der derzeit geltende Honorarsatz beträgt 26 € für eine Einzelunterrichtsstunde á 45 Minuten (gemäß Honorarordnung für die Musikschule Drs. 1010/2019). Durch die Honorarerhöhung würde der Honorarsatz auf max. 31 € für eine Einzelunterrichtsstunde á 45 angehoben werden. Die Dauer der Berufsausübung findet im Maß der Honorarerhöhung Berücksichtigung. Eine Unterscheidung der Honorarsätze für Einzel- und Gruppenunterricht wird nicht mehr getroffen.
Aus Sicht der Kulturverwaltung ist das Ziel der finanziellen Gleichstellung erreicht, wenn die Unterrichtseinheit mit ca. 35 € vergütet wird. Der Betrag ist im Gespräch mit Vertreter*innen von Honorarlehrkräften, der Gewerkschaft Verdi und dem Verband deutscher Musikschulen entwickelt worden. Er entspricht darüber hinaus auch dem Honorarsatz, der in Volkshochschulen für mit Bundesmitteln geförderte Deutsch- und Integrationskurse gewährt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf von ca. 39.000 € für den Zeitraum August – Dezember. Ab 2023 entsteht ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf von ca. 95.000 €.
Mögliche Refinanzierung:
Durch die zeitgleiche Neufassung der Entgelt- und Unterrichtsordnung der Musikschule Kiel mit Gültigkeit zum 01.08.2022 soll eine teilweise Refinanzierung der Honorarerhöhung erreicht werden. Diese entspricht dem Umfang von ca. 50% des finanziellen Mehrbedarfs durch die Neufassung der Honorarordnung. Im Jahr 2022 würde der finanzielle Mehrbedarf dann noch ca. 19.500 € betragen. Der jährliche Mehrbedarf ab 2023 würde dann bei ca. 47.500 € liegen.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
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