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Geschäftliche Mitteilung - 0042/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Anträge des Beirats für Menschen mit Behinderung im Bauausschuss vom 04.11.2021, "Fahrradverkehr vor der Landesregierung" (Drs. 0903/2021) und "Fahrradverkehr an der Kiellinie" (Drs. 0904/2021), hier: Stellungnahme der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 3, 2022
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Sachverhalt/Begründung
In der Sitzung des Bauausschusses vom 04.11.2021 hat der Beirat für Menschen mit Behinderung folgende Anträge eingereicht:
(1) Der Beirat für Menschen mit Behinderung bittet die Stadt Kiel, die Fahrradfahrerlaubnis auf der Kiellinie vor der Landesregierung zurückzunehmen und die Einhaltung durch eine effektive Überwachung zu gewährleisten.
(Drs. 0903/2021)
und
(2) Der Beirat für Menschen mit Behinderung bittet die Landeshauptstadt Kiel, auf der Kiellinie vor der Reventlouwiese Rad- und Fußgängerverkehr nach den Vorgaben zu entzerren, die in den „Standards für Fuß- und Kinderwege“ 2014 festgeschrieben wurden.
(Drs. 0904/2021)
Mitteilung der Verwaltung
Das Radfahren ist derzeit auf der Kiellinie mit der Beschilderung „Gehweg“ und dem Zusatz „Radfahrer frei“ erlaubt. In der StVO heißt es dazu: „Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“ Daraus ist deutlich abzuleiten, dass es bei einem korrekten Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden zu keiner Gefährdung kommen kann.
Der Verwaltung ist allerdings auch bekannt, dass die Realität leider anders aussieht und es, insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen, punktuell zu Konflikten zwischen dem Rad- und Fußverkehr kommt. Insofern sind die Befürchtungen aus dem Beirat für Menschen mit Behinderungen nicht von der Hand zu weisen.
Veloroutennetzplan 2035
Aufgrund dieser Umstände wurde sich bei der Linienführung der Veloroute 1 im Veloroutennetzplan 2035 (Drs. 0921/2021) bewusst dazu entschieden, die Route im Abschnitt zwischen Seeburg und Bernhard-Harms-Weg auf den Düsternbrooker Weg und nicht auf die Kiellinie zu verlegen, da die Kiellinie auch bei der geplanten Neugestaltung nicht durchgängig in Premiumroutenqualität befahrbar sein wird.
Freiraumplanerischer Wettbewerb – Neugestaltung der Kiellinie
In dem derzeit als Entwurf vorliegenden Auslobungstext zum Wettbewerb für die Kiellinie wird für den Radverkehr eine „attraktive, pendlertaugliche Infrastruktur benötigt, die pro Verbindung von mehreren tausend Radfahrende täglich genutzt werden soll.“ Da die Aufgabenstellung auch den Beschluss zum Veloroutennetzplan 2035 berücksichtigt, wird für den Abschnitt zwischen Bernhard-Harms-Weg und Seeburg, in dem die Veloroute 1 über den Düsternbrooker Weg geführt wird, folgendes gefordert: „Die Kiellinie ist in diesem Abschnitt als attraktive Uferpromenade zu gestalten und aufzuwerten. Sie soll sowohl Bewegungsfläche zum Flanieren, Joggen und Radfahren als auch differenzierte attraktive Aufenthaltsorte bieten, die Kinder, Jugendliche und Erwachsene ansprechen.“ Weiter heißt es: „Eine große Herausforderung im Abschnitt Reventlouwiese und Landeshausufer ist, wie in anderen Abschnitten, die Organisation eines konfliktarmen Nebeneinanders von Fuß- und Radverkehr. Um ein geleitetes Miteinander zu fördern, ist eine subtile aber leicht lesbare, barrierefreie optische Trennung beispielsweise über verschiedene Oberflächenmaterialien anzustreben, bei dem der Fußverkehr Vorrang hat. Die für den Radverkehr vorzusehende Fläche soll vorrangig der Ermöglichung unterschiedlicher Geschwindigkeiten und der Reduzierung von Konflikten zwischen den Nutzer*innen der Kiellinie dienen. Neben dem Radverkehr soll die Fläche auch anderen "schnelleren" Verkehrsteilnehmer*innen, wie beispielsweise Inlineskater*innen, Jogger*innen und Skateboardfahrer*innen als Sport- und Freizeitfläche in einer Breite von mindestens 3,00 m zur Verfügung stehen.“
Da in der Aufgabenstellung bewusst auf eine optische Trennung zwischen den Rad- und Fußverkehrsflächen im Bereich zwischen Bernhard-Harms-Weg und Seeburg gesetzt und auf eine bauliche Trennung zwischen den Flächen im Bereich zwischen Bernhard-Harms-Weg und Seeburg verzichtet wird, ist auch die mindestens 3,00 m breite Fläche weiterhin als Teil des Gehweges zu betrachten.
Mögliche Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr sind somit weiterhin möglich. Dabei besteht die Herausforderung darin, den Abschnitt bei bestehender Breite Zufußgehenden und Radfahrenden wie gewohnt weiterhin zugänglich zu machen. Gleichzeitig muss dem gestiegenen Anteil an Radverkehr und der gleichzeitigen veränderten Zusammensetzung der Radverkehrsflotte (mehr E-Bikes und Lastenräder) Rechnung getragen werden. Auch für den Radtourismus als Teil des Ostseeküstenradweges spielt dieser Abschnitt eine Rolle.
Möglicher Lösungsansatz im Status quo und für die Zukunft
Ein möglicher Lösungsansatz, welcher bereits vom Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook vorgetragen wurde, ist die Beschilderung einer Fußgängerzone, die ähnlich wie in der Holstenstraße nur zu bestimmten Zeiten für den Radverkehr freigegeben wird. Dies ist nach einer ersten Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde zumindest für den Abschnitt ab der Reventloubrücke bis zum Bernhard-Harms-Weg möglich. Die Herausforderung wird darin liegen, hier die geeigneten Zeiten festzulegen. Für die Einrichtung einer Fußgängerzone wäre eine entsprechende Beschlussfassung erforderlich.
Das Fahrradforum (Drs. 1192/2021 vom 11.11.2021) empfiehlt ergänzend, nach dem Vorbild der Veloroute 10 eine Hinweisbeschilderung aufzustellen, die Radfahrende auf die Veloroute 1 entlang des Düsternbrooker Weges lenkt.
Wie im o. g. Auslobungstext benannt, wird für die Neugestaltung der Kiellinie zwischen Bernhard-Harms-Weg und Seeburg eine durchgängige Führung des Radverkehrs ohne baulich getrennten Radweg favorisiert, anders als es in den Standards für Fuß- und Kinderwege empfohlen wird. Daher soll die Führung der Veloroute 1 zwischen Bernhard-Harms-Weg und Seeburg auch über den Düsternbrooker Weg erfolgen. Somit kann eine zeitlich begrenzte Nutzungsmöglichkeit auch für die Neugestaltung im Bereich der Promenade zwischen Bernhard-Harms-Weg und Seeburg eine Option sein.
Ein weiterer Punkt wird auch die Attraktivität der Veloroutenführung am Düsternbrooker Weg und der Radabstellanlagen im Umfeld sein, um die Nutzung durch Radfahrende im Promenadenbereich zu reduzieren. Mit der in Fertigstellung begriffenen Mobilitätsstation an der Reventlouwiese wurde ein erster Grundstein dafür gelegt.
Bezüglich der Einhaltung der StVO wird der KOD und die Polizei gebeten, im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten, kurzfristig die Kontrollen im Bereich Kiellinie, insbesondere vor der Landesregierung, zu verstärken.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung wurde bei der Erarbeitung der Auslobungsbedingungen für den freiraumplanerischen Wettbewerb – Neugestaltung der Kiellinie – am 10.12.2021 einbezogen. Bislang sind von dort weder eine Stellungnahme noch Rückfragen eingegangen.
Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhalten der Beirat für Menschen mit Behinderung und der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook zur Kenntnis.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Doris Grondke
Stadträtin