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Geschäftliche Mitteilung - 0049/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördergebiete der Bund-Länderprogramme der Städtebauförderung: Sachstandsberichte
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Feb 3, 2022
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Anlass:
Im 1. Quartal jeden Jahres wird von der Bewilligungsbehörde der Städtebauförderung ein Sachstandsbericht abgefragt. Diesen zum Anlass nehmend und um die komplexen Verfahren transparenter darzustellen, wird das Stadtplanungsamt, wie bereits im letzten Jahr mitgeteilt, nunmehr jedes Jahr eine kurze Berichterstattung für den Bauausschuss aufbereiten.
Vorbemerkung:
Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen, um die Gemeinden im Rahmen der Stadterneuerung zu unterstützen. Städtebauförderungsmittel werden für städtebauliche Gesamtmaßnahmen gewährt, deren räumlicher Umgriff als Satzung oder als Maßnahmengebiet bzw. Gebietskulisse beschlossen ist.
Eine städtebauliche Gesamtmaßnahme setzt sich aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammen. Im Zusammenwirken aller Einzelmaßnahmen tragen diese dazu bei, die zuvor in einer vorbereiteten Untersuchung aufgearbeiteten städtebaulichen Defizite zu beheben. Das Maßnahmenbündel ist im integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept dargelegt.
Bund, Land und Gemeinde beteiligen sich normalerweise mit je 1/3 an den förderfähigen Kosten. Ausnahmsweise haben finanzschwache Kommunen, wie aktuell Kiel, in den letzten Jahren in Einzelfällen höhere Zuschüssen erhalten. Die Kommune beantragt die Städtebauförderungsmittel beim Land und stellt die gemeindlichen Eigenmittel zur Kofinanzierung sicher. Die Bewilligung von Zuwendungen erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für jede Gesamtmaßnahme ist ein Sonderkonto einzurichten, im städtischen Haushalt abgebildet sind ausschließlich die Zuführungen zum Sonderkonto. Neben den Eigenmitteln fallen für nicht förderfähige Kosten weitere Eigenanteile an (beispielsweise, wenn der Fördermitteleinsatz begrenzt ist, wie dies u. a. für Leistungen eines Sanierungsträgers, für programmspezifisches Management, gutachterliche Wertermittlung, maßnahmenbegleitende Öffentlichkeitsarbeit, Kontoführung der Fall ist, oder für Anteile der Regenwasserkanalisation, KAG refinanzierbare Maßnahmen).
Die LH Kiel ist mit acht (!) städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in die Städtebauförderung aufgenommen: Hörnbereich, Innenstadt, Holtenau Ost, Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang, Grüne Wik, Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort, Ostufer und Neumühlen-Dietrichsdorf.
Für alle städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) im 1. Quartal eines jeden Jahres ein Sachstandsbericht, ein Maßnahmenplan und für Gebiete, die sich in der Durchführung befinden, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht vorzulegen. Parallel können Anträge auf
- erstmalige Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm[1],
- bzw. Folgeanträge[2]
- oder Anträge auf Umschichtungsmitteln[3]
gestellt werden.
Mit dem Programmjahr 2020 hat der Bund die Struktur der Städtebauförderung angepasst, er reduzierte die Anzahl der Förderprogramme von ehemals acht (Sanierung und Entwicklung, Soziale Stadt, Stadtumbau West, Stadtumbau Ost, Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere Städte und Gemeinden, Zukunft Stadtgrün) auf nunmehr drei Programme (Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung). Das Volumen der Finanzhilfen an die Länder in Höhe von 790 Mio. € im Programmjahr 2021 ist gegenüber dem Programmjahr 2020 unverändert.
Zuordnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in die neue Programmstruktur |
Städtebauliche Gesamtmaßnahme | Programm alt | Programm neu |
Hörnbereich | Sanierung und Entwicklung | Zuordnung noch nicht erfolgt |
Innenstadt | Aktive Stadt- und Ortsteilzentren | Lebendige Zentren |
Holtenau Ost | Stadtumbau West | Wachstum und nachhaltige Erneuerung |
Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort | Städtebaulicher Denkmalschutz | Zuordnung noch nicht erfolgt |
Grüne Wik | Zukunft Stadtgrün | Zuordnung noch nicht erfolgt |
Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang | Zukunft Stadtgrün | Lebendige Zentren |
Ostufer | Soziale Stadt | Sozialer Zusammenhalt |
Neumühlen-Dietrichsdorf | Soziale Stadt | Sozialer Zusammenhalt |
Das Land Schleswig-Holstein hat angekündigt, aufgrund der veränderten Förderungsstruktur eine Überarbeitung der Städtebauförderungsrichtlinien vorzunehmen. Die dortigen Übergangsvorschriften werden auch Regelungen zur Zwischenabrechnung auf Basis der alten Programmstruktur enthalten. Es bleibt abzuwarten, welcher zusätzliche Aufwand dadurch entstehen wird.
Sachstandsberichte
Städtebauliche Gesamtmaßnahme Hörnbereich
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Hörnbereich befindet sich im Förderprogramm Sanierung und Entwicklung.
Da für städtebauliche Gesamtmaßnahmen aus dem Programm Sanierung und Entwicklung keine Folgeanträge mehr gestellt werden können, erfolgte von Seiten des Ministeriums keine Zuordnung zu einem der neuen Programme.
Sachstand:
Im September 2021 wurde die Laufzeit der Sanierungssatzung bis zum 31.12.2026 verlängert (Drs.-Nr. 0846/2021). Die Verlängerung war erforderlich, da die ursprüngliche Sanierungssatzung aus 1989 aufgrund der damaligen Rechtslage keine zeitliche Befristung enthielt.
Die angekündigte Fortschreibung der Sanierungsrahmenplanung wurde aufgenommen. Ein erster Termin im Ortsbeirat Gaarden hat hierzu im August 2021 stattgefunden. Derzeit erfolgt die inhaltliche Ausarbeitung.
Für die drei Baufelder um den Germaniahafen hat die BAUM/meravis Gruppe einen städtebaulich-architektonischen Wettbewerb unter Beteiligung der Stadt durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Ortsbeirat und im Bauausschuss präsentiert. Für 2022 ist die Einreichung erster Bauanträge angekündigt. Es ist weiterhin eine 30 m, nach oben offene Fläche für die Vollendung der Gaardener Brücke vorgesehen. Zum weiteren Fortgang für die Vollendung der Gaardener Brücke wird die Verwaltung im Frühjahr 2022 die politischen Gremien herantreten.
Die Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR (PGH) hat auf allen drei Baufeldern mit den Bauarbeiten begonnen. Im Herbst 2021 legte die PGH Klage gegen die Landeshauptstadt Kiel ein. Eingeklagt wird von der PGH eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Stadt an der Beseitigung von Bodenhindernissen und Bauschutt auf den drei verkauften Baufeldern. Derzeit wird die Klageerwiderung der Stadt vorbereitet. Das Gerichtsverfahren wird für 2022 erwartet.
Die TAS hat für die Baufelder XIII und XV Ende des Jahres den Baubeginn für Januar 2022 angekündigt. Dort entstehen 240 Wohneinheiten und zum Wasser hin gewerblich genutzte Flächen für Gastronomie.
Ende des Jahres 2021 ist der Verwaltungsneubau der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) baulich fertiggestellt worden. Derzeit erfolgt die Ausstattung mit Büromobiliar etc. Im Frühjahr 2022 sollen die rd. 650 Mitarbeiter*Innen der IB.SH in die beiden Gebäude an der Hörn einziehen.
Parallel zur baulichen Fertigstellung der IB.SH ist der Straßenendausbau der an die beiden Baufelder angrenzenden Verkehrsflächen geplant worden. Die bauliche Umsetzung begann im Herbst 2021. Die Arbeiten werden zum Einzug der IB.SH abgeschlossen sein.
Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.
Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf http://www.kiel.de/hoern.
Städtebauliche Gesamtmaßnahme Innenstadt
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Innenstadt ist dem Förderprogramm Lebendige Zentren zugeordnet worden.
Der für das Programmjahr 2020 eingereichte Folgeantrag in Höhe von 3 Mio. € wurde in voller Höhe bewilligt. Im Programmjahr 2021 wurde kein Folgeantrag eingereicht.
Sachstand:
Nach Fertigstellung und Eröffnung des Holstenfleets im Sommer 2020 als freiraumplanerisch – städtebauliches Großprojekt mitten im Herzen der Kieler Innenstadt werden weitere private Baumaßnahmen im Umfeld fertig gestellt und bezogen. Für 2022 ist die Fertigstellung des Quartiers Am Bootshafen sowie des Kieler Ding in der Holstenstraße geplant, so dass im Umfeld des Holstenfleets ein attraktives Stadtquartier entsteht.
Im Mai 2021 wurde der freiraumplanerische Realisierungswettbewerb zur Aufwertung der Holstenstraße und der angrenzenden Plätze als weitere wichtige Impulsmaßnahme der Gesamtmaßnahme Innenstadt mit der Jurysitzung abgeschlossen. Mit dem 1. Preis ist der Wettbewerbsentwurf von Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Hannover, ausgezeichnet worden. Dieser Gesamtentwurf ist nun die – von der Kieler Ratsversammlung beschlossene - Grundlage für die weiteren, vertiefenden Planungen. Derzeit werden ein Gestaltungshandbuch und ein Beleuchtungskonzept für das gesamte Plangebiet, sowie der erste Bauabschnitt bis einschließlich der Genehmigungsplanung erarbeitet.
Im Frühjahr 2022 wird die Öffentlichkeit zu den Planungen des ersten Bauabschnitts in zwei Beteiligungsformaten (online und vor Ort) beteiligt. Anschließend wird das Planungsbüro den Entwurf finalisieren, bevor dieser dann der Ratsversammlung zum Baubeschluss und bei der Fördergeberin – in Form der Genehmigungsplanung und mit der Bitte um Zustimmung eingereicht werden soll. Sind die Genehmigungen erteilt, wird die Planung bis zur Ausführungsreife ausgearbeitet und die Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben.
Der beschriebene Planungs- und Abstimmungsprozess nimmt mindestens zwei Jahre in Anspruch, sodass der erste Spatenstich nicht vor Ende 2023 erfolgen wird. Begonnen wird zunächst mit der Sanierung und Erneuerung der Entwässerungskanäle. Erst danach kann die Freiraumgestaltung in Angriff genommen werden.
Das Integrierte Entwicklungskonzepts Kiel Innenstadt wurde im November 2021 als strategische Handlungsgrundlage für die Innenstadtentwicklung von der Ratsversammlung beschlossen. Es dient als Leitkonzept und Handlungsrahmen und formuliert Ziele, Handlungsfelder und umsetzungsorientierte Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der Innenstadt. Die 36 definierten Projekte und Maßnahmen des Konzeptes werden hinsichtlich des Umsetzungshorizonts, erster Umsetzungsschritte, der Trägerschaft und möglicher Förderprogramme kategorisiert. Das Konzept wird dem Fördergeber Anfang 2022 zur Zustimmung vorgelegt. Es bildet sodann die Grundlage für den zukünftigen Einsatz von Städtebaufördermitteln und die Umsetzung weiterer Maßnahmen in der Innenstadt.
Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.
Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/innenstadt
Städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau Ost
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau Ost ist dem Förderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung zugeordnet worden.
Der für das Programmjahr 2020 eingereichte Folgeantrag in Höhe von 5,1 Mio. € wurde in voller Höhe in Form von Umschichtungsmitteln bewilligt. Im Programmjahr 2021 wurde kein Folgeantrag eingereicht.
Sachstand:
Bezüglich des aktuellen Sachstandes zur Gesamtmaßnahme Holtenau Ost wird auf die Geschäftliche Mitteilung 0977/2021 verwiesen.
Im Programmjahr 2021 wurde und auch in 2022 wird für die Gesamtmaßnahme Holtenau Ost kein Förderantrag gestellt. Hintergrund ist, dass erst mit dem kürzlich abgeschlossenen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb, dessen Ergebnis und dem sich daraus nun abzuleitenden, fortzuschreibenden Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) eine verbindliche Zielperspektive besteht. Mit Fertigstellung des IEK erfolgt eine Anpassung des Maßnahmenplans und damit auch der Kosten- und Finanzierungsübersicht. Erst wenn sich zusätzliche Förderbedarfe ableiten, werden weitere Förderanträge gestellt. Insofern stellt der Finanzstatus den Status Quo dar, welcher ausdrücklich noch Änderungen unterliegen wird.
Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.
Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/mfg5
Städtebauliche Gesamtmaßnahme Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort ist 2015 in das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommen worden.
Da für die Programmjahre 2020 und 2021 keine Folgeanträge eingereicht wurden, erfolgte von Seiten des Ministeriums noch keine Zuordnung zu einem der neuen Programme. Sollte hierüber eine Entscheidung vorliegen, wird die Verwaltung im Rahmen einer GM berichten.
Sachstand:
Die Maßnahme ruht zurzeit. Gegenüber der Berichterstattung im März 2021 haben sich keine Änderungen ergeben.
Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.
Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/altfriedrichsort
Städtebauliche Gesamtmaßnahme Grüne Wik
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Grüne Wik ist 2017 in das Förderprogramm Zukunft Stadtgrün aufgenommen worden.
Da für das Programmjahr 2020 sowie 2021 kein Folgeantrag eingereicht wurde, erfolgte von Seiten des Ministeriums noch keine Zuordnung zu einem der neuen Programme. Sollte hierüber eine Entscheidung vorliegen, wird die Verwaltung im Rahmen einer GM berichten.
Sachstand:
Der aktuelle Stand der Arbeiten an der Gesamtmaßnahme „Grüne Wik“ bezieht sich auf die Erstellung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept. Die Entwurfsfassung des Berichtes konnte in 2021 erarbeitet werden und das Zielkonzept in den Gremien der politischen Selbstverwaltung beschlossen werden. Der Entwurf wurde gem. § 139 BauGB den Trägern öffentlicher Belange sowie ergänzend dem Ortsbeirat Wik, dem Beirat für Menschen mit Behinderungen, dem Kinder- und Jugendbeirat sowie dem Beirat für Seniorinnen und Senioren im November zur Stellungnahme zugestellt. Aktuell wird der Abschlussbericht erarbeitet.
Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.
Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/wik
Städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang ist 2017 in das Förderprogramm Zukunft Stadtgrün aufgenommen und 2020 in das Programm Lebendige Zentren überführt worden.
Der für das Programmjahr 2020 eingereichte Folgeantrag in Höhe von 8,8 Mio. € wurde in voller Höhe bewilligt. Für das Programmjahr 2021 wurde kein Folgeantrag eingereicht.
Sachstand:
Die Ratsversammlung hat in 2021 der Verwaltung den Auftrag erteilt, den Planungswettbewerb für die Kiellinie auf Basis der beschlossenen Grundsatzentscheidungen auszuloben. Aufbauend darauf hat die Verwaltung eine Auslobung für den „freiraumplanerischen und städtebaulichen Realisierungswettbewerb Uferpromenade Kiellinie mit Ideenteilen“ vorbereitet und mit den wesentlich Betroffenen abgestimmt, diese soll im Frühjahr 2022 der Ratsversammlung zur Beratung vorgelegt werden.
Auf einer Länge von ca. 3,5 Km und einer Fläche von rund 11,7 ha soll das Zusammenwirken der verschiedenen Nutzungen und Nutzungsansprüche neu gedacht und eine umfassende gestalterische Aufwertung der Kiellinie sowie der angrenzenden Grün- und Freiflächen erreicht werden. Der Planungswettbewerb soll zudem die Entscheidung für die künftige Gestaltung der nördlichen Kiellinie vorbereiten, für die im Wettbewerb zwei Varianten mit unterschiedlicher Verkehrsführung zu planen sind. Darüber hinaus sind in verschiedenen Abschnitten die Uferkanten zu sichern.
Mit Blick auf den räumlich sehr unterschiedlich stark ausgeprägten Handlungsbedarf ist das Wettbewerbsgebiet in Realisierungsabschnitte und Ideenteile gegliedert. Für die Realisierungsabschnitte „Reventlouwiese und Landeshausufer“, „Berthold-Beitz-Ufer“ sowie „Kiellinie Nord“ ist die bauliche Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse prioritär vorgesehen, daher soll der Wettbewerb hier bereits vertiefende Gestaltungsvorschläge liefern.
Parallel dazu erfolgt die Erneuerung der Uferbefestigung am Berthold-Beitz-Ufer. Die landseitige Kampfmittelsondierung und -räumung konnte im Herbst 2021 abgeschlossen werden. Seit Dezember 2021 werden die wasserbaulichen Arbeiten zur Erneuerung der Spundwand durchgeführt. Die Uferbefestigung soll bis Ende 2023 fertiggestellt sein.
Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.
Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/kielline
Vorbereitende Untersuchungen Gaarden
Die vorbereitenden Untersuchungen sind eingebettet in die städtebauliche Gesamtmaßnahme Ostufer.
Sachstand:
Die Verwaltung hat 2021 mit der Erarbeitung vorbereitender Untersuchungen (VU) nach Baugesetzbuch im Untersuchungsgebiet Gaarden begonnen. Zeitgleich wird das integrierte städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt (Drs.-Nr. 0366/2021). Mit Hilfe von vorbereitenden Untersuchungen soll eine detaillierte Beurteilungsgrundlage bezüglich eines möglichen Sanierungsverdachts erarbeitet werden und die förderrechtliche Grundlage im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ neu geschaffen werden. Eine verwaltungsinterne Projektgruppe unter Leitung des Stadtplanungsamtes wurde eingerichtet und mit der Analyse begonnen. 2022 wird zudem die (lokale) Politik, sowie der Junge Rat über einen Planungsbeirat in den Prozess eingebunden. Mit der Vorlage des Abschlussberichtes wird Ende 2023 gerechnet.
Doris Grondke
Stadträtin
[1] Die erstmalige Aufnahme einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde zu beantragen. Die Beantragung erfolgt regelmäßig im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens (Interessensbekundung und Antragsstellung). Das MILIG fordert die Gemeinden zur Teilnahme am Antragsverfahren auf, wenn zu erwarten ist, dass für eine Förderung neuer städtebaulicher Gesamtmaßnahmen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
[2] Die Aufnahme einer fortzusetzenden städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde bis zum 28.02. des Jahres beim MILIG zu beantragen. Eine besondere Aufforderung zur Antragsstellung ergeht nicht.
[3] Für fortzusetzende städtebauliche Gesamtmaßnahmen können jederzeit Umschichtungsmittel beantragt werden. Umschichtungsmittel entstehen z. B. durch Widerruf von Zuwendungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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