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Antrag der Verwaltung - 0062/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungs- und Aufhebungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel über den Einsatz ihrer Berufsfeuerwehr in der maritimen Notfallvorsorge
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Feb 1, 2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 17, 2022
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Das Havariekommando (HK) hat seit circa 2015 zusammen mit dem Bund, den Ländern, den beteiligten Feuerwehren und vielen weiteren Partner*innen eine vollständige Überarbeitung der Einsatzstrategien und damit des Fachkonzeptes Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und Verletztenversorgung auf See durchgeführt.
Ein wichtiger Aspekt, um eine schnelle Hilfe auf See leisten zu können, war es unter anderem, die Transportstrategie grundsätzliche auf Hubschraubertransporte umzustellen. Im Ergebnis ist aus diesem Prozess eine deutlich schlankere Struktur hervorgegangen, die zwar insgesamt auf weniger Standorten, dafür aber auf einer intensiveren Aus- und Fortbildung, einer besseren Ausstattung und einem schnelleren Transport der verbleibenden Standorte beruht.
Die Berufsfeuerwehr Kiel hat in den letzten Jahren auf Grundlage des Ratsbeschlusses zum Feuerwehrbedarfsplan (Drs. 0190/2017) den Aufbau der für Kiel vorgesehenen Teams vorangetrieben. Somit stehen heute in Kiel
- eine Maritime Incident Response Group First Response (MIRG FR) mit sechs speziell ausgebildeten Funktionen (eine Einsatzleitung, ein*e leitende*r Notarzt*in und vier Feuerwehreinsatzkräfte)
und
- eine Maritime Incident Response Group Fire Fighting (MIRG FiFi) mit fünf speziell ausgebildeten Funktionen (eine Einsatzleitung/Gruppenführung, vier Feuerwehreinsatzkräfte)
rund um die Uhr innerhalb von 30 bzw. 45 Minuten bereit, um auf See hochgradig professionelle Hilfe leisten zu können.
Die Teamstruktur konnte bereits teilweise im aktuellen Provisorium der Nordwache untergebracht werden, mit dem Neubau werden die übrigen Teile der maritimen Notfallvorsorge auch dorthin verlagert und die Lager und Trainingsbedingungen deutlich professionalisiert. Die Nähe zum Flughafen und zur Förde sind dabei sehr hilfreich.
Die 24/7 Vorhaltung des Personals wird in der Regel über die Löschzugfunktionen der Berufsfeuerwehr abgebildet, die im Einsatzfall kurzfristig nachbesetzt werden müssen. Durch diese „Doppelfunktionen“ entsteht für die Vorhaltung im Prinzip keine Mehrarbeit außer für spezielle Funktionen, die in Rufbereitschaft vorgehalten werden müssen.
Zusätzliche Arbeitszeit entsteht aber durch die aufwendige Aus- und Fortbildung, die Wartung des Materials und die Koordination des Teams. Zur Kompensation dieser Arbeitszeitanteile wurden in den vergangenen Jahren durch das HK refinanzierte Planstellen eingerichtet, die mittlerweile vollständig besetzt werden konnten.
Die Zusammenarbeit mit dem HK bietet der Landeshauptstadt Kiel eine Vielzahl von Synergien.
- Der eigene Sicherstellungsauftrag für die maritime Sicherheit z.B. für Schiffe die hier zu Gast sind, für die Anwohner*innen und für die eigenen maritimen Anlagen steigt durch die fundierte Ausbildung erheblich.
- Als Hafenstadt ist Kiel in besonderem Maße auf sichere und durchlässige Seeverkehrswege angewiesen; das schnelle Eingreifen von speziellen Teams kann die Interessen Kiels auch über die Stadtgrenzen hinaus sichern.
- Als Stadt mit Bekenntnis zum Klimanotstand hat Kiel ein großes Interesse an erneuerbaren Energien; zur Erzeugung von Windkraft sind täglich mehrere tausend Servicetechniker*innen auf See, um die dortigen Anlagen zu warten und auszubauen. Auch für deren Sicherheit sind die MIRG Teams besonders ausgebildet.
- Die Zusammenarbeit mit dem HK ist für die Landeshauptstadt Kiel weitestgehend kostenneutral, d.h. die benötigte Arbeitszeit und die speziellen Materialen werden durch Bund und Küstenländer refinanziert. Das refinanzierungsfähige Gesamtvolumen für die LHK beträgt bis zu 810.000 € im Jahr.
Aufgrund der Neustrukturierung des Fachkonzeptes musste die Generalvereinbarung zwischen Bund und Küstenländern neu verhandelt werden, in dessen Folge nun das Vertragswerk von 2003 und 2007 zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel ebenfalls angepasst werden muss. Der Gültigkeitsbeginn der Vereinbarung wird auf den 01.01.2022 datiert, um die Abrechnung für das laufende Jahr sicherzustellen.
Christian Zierau
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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224,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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477,6 kB
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