Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0076/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Digitalisierung der Kieler Schulen: Aktueller Sachstand
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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May 3, 2022
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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May 5, 2022
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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May 12, 2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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May 19, 2022
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Sachverhalt/Begründung
Die Selbstverwaltung wurde zuletzt im August/ September 2021 (Drs. 0672/2021) über den Sachstand der Digitalisierung der Kieler Schulen informiert. Diese Geschäftliche Mitteilung berichtet über weitere Entwicklungen.
Ziel der Landeshauptstadt Kiel ist es, eine qualitativ hochwertige, bildungsfördernde und nachhaltige Lernumgebung unter Berücksichtigung einer zeitgemäßen digitalen Ausstattung in allen Kieler Schulen zu schaffen. Dafür sind neben digitalen Infrastrukturbedarfen (bspw. LAN, WLAN, Strom) für eine optimale schulische und pädagogische Nutzung auch zeitgemäße Ausstattungen der Kieler Schulen notwendig (bspw. Präsentationstechnik, Server, digitale Arbeitsgeräte, mobile Endgeräte).
Glasfaser-Breitbandanschluss (Projekt Schulen ans Netz)
Alle Schulen sind an das Glasfasernetz des Landes angeschlossen.
Seit 2020 wurden die Schulträger an den Kosten für den Glasfaseranschluss oberhalb einer Bandbreite von 100 MBit/s beteiligt. Ab sofort übernimmt das Land die gesamten Betriebskosten für die Landesnetzanschlüsse an den Schulen unabhängig von der Bandbreite.
Das Zentrale IT-Management Schleswig-Holstein (ZIT) wird den Schulen zukünftig die dem jeweiligen Bedarf entsprechende und erforderliche Bandbreite zur Verfügung stellen und bei steigenden Bedarfen eigenständig nachsteuern.
Für die Schulträger entfällt dadurch die dedizierte und bürokratische Beantragung von Bandbreiten. Bei neuen Anschlüssen werden zunächst pauschal 100 MBit/s zugewiesen und dann ebenfalls die Entwicklung der Auslastung beobachtet.
Finanzierung der Schul-Digitalisierung für Schulträger (Anträge auf Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule)
Zum 15.11.2021 ist die Novellierung der Förderrichtlinie zum DigitalPakt Schule in Kraft getreten. Damit verbunden ist die Streichung aller landesseitigen Vorgaben, die zur spezifischen Steuerung gedacht waren (z. B. „Stufenverhältnis“ WLAN / Präsentationstechnik / Endgeräte).
Der für den Schulträger wesentliche Punkt zur Beschleunigung der Antragstellung und Bewilligung der Förderung ist die Reduzierung des Stufenverfahrens.
Bisher mussten alle Schulen eines Schulträgers in allen pädagogisch genutzten Räumen mit W/LAN ausgestattet sein, bevor die weiteren Fördergegenstände (Server, Anzeige- und Präsentationstechnik, Endgeräte usw.) gefördert werden konnten. Nach der Änderung müssen alle pädagogisch genutzten Räume einer Schule mit W/LAN ausgestattet sein, damit für diese Schule weitergehende Technik gefördert werden kann.
Dadurch erhöht sich die Handlungsfähigkeit der Schulträger. Es kann somit bereits jetzt an den flächendeckend mit W/LAN ausgestatteten Schulen Präsentationstechnik beantragt und gefördert werden. Weitergehende Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
In den Unterlagen des Landes (Anlage 1) ist u. a. dargestellt, dass auch andere Schulträger den vorzeitigen Maßnahmenbeginn genutzt haben, um die Digitalisierung der Schulen schnellstmöglich voranzubringen und im Nachgang Refinanzierungs-Anträge im Rahmen des DigitalPakt Schule zu stellen. Die Anzahl der Refinanzierungs-Anträge an den DigitalPakt ist somit nicht gleichbedeutend mit dem Fortschritt der Digitalisierung in den Schulen.
Zudem wurden sogenannte „Fast-Track-Anträge“ für die Förderung von Basis-Infrastruktur eingeführt, um das Antragsverfahren und deren Bewilligung zu beschleunigen.
Die „Fast-Track-Anträge“ vereinfachen die Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt jedoch nur marginal. Es handelt sich um ein neues – besser strukturiertes - Antragsformular. Inhaltlich ergibt sich jedoch keine Änderung zum bisherigen zeitaufwändigen Antragsverfahren über das Onlineportal DigitalPakt Schule.
Neben dem Zuwendungsbescheid für das RBZ Technik, welcher bereits im April 2021 ausgestellt wurde, hat die Landeshauptstadt Kiel im März zwei weitere Bewilligungsbescheide (RBZ am Königsweg i. H. v. 418.000,00 € und RBZ Wirtschaft i. H. v. ca. 1,5 Mio. €) erhalten.
Ein erster Fast-Track-Antrag für eine allgemeinbildende Schule ist zudem in der Abstimmung mit dem Land, damit auf dieser Grundlage kurzfristig weitere Anträge eingereicht werden können.
Schulwettbewerb „Bildung in der digitalen Welt“
Mit der Drucksache 1197/2019 wurde die Verwaltung - kurz vor Beginn der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen rasanten Digitalisierungsschub – beauftragt, ein Konzept für einen jährlichen Schulwettbewerb zu erstellen, um die Schulen auf dem Weg in die digitale Zukunft zu unterstützen. Dadurch soll u.a. die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Schulträger gestärkt und eine Plattform für Best-Practice-Beispiele und einen Ideenaustausch ermöglicht werden. Der Wettbewerb soll jährlich mit einem neuen Motto ausgeschrieben werden und richtet sich an alle allgemeinbildenden Kieler Schulen in öffentlicher Trägerschaft.
Pandemie- und ressourcenbedingt wurde dieser Wettbewerb in das Jahr 2021 verschoben.
Um von den Lehren der Pandemie zukünftig profitieren zu können, stand der erste Wettbewerb unter dem Motto „Lernen auf Distanz - Ideen für den zukünftigen Unterricht“
(https://kiel.de/de/bildung_wissenschaft/schulen/bildungdigitalewelt.php).
Gesucht waren zukunftsfähige Ideen, Unterrichtsentwürfe und Projekte, die das Lernen und Lehren langfristig verändern oder ganz neu denken.
Vier Kieler Schulen – die Ellerbeker Schule, die Fritz-Reuter-Schule, die Kieler Gelehrtenschule sowie die Theodor-Storm-Gemeinschaftsschule – haben im letzten Jahr an diesem Wettbewerb teilgenommen und es mit ihren Beiträgen in die Endrunde geschafft.
Eine Fachjury unter Leitung von Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Renate Treutel kürte im Anschluss die Sieger*innen des Wettbewerbs.
Die Jury war sich dabei einig, dass die Schulen sehr viel Eigeninitiative gezeigt und ein sehr breites Spektrum an Beiträgen eingereicht haben. Bewertet wurden die Beiträge unter verschiedenen Aspekten, darunter Kreativität, Usability, Realisierbarkeit, Übertragbarkeit auf andere Lernsituationen sowie Innovation. Auch die Präsentation wurde bei der Gesamtwertung mit einer bestimmten Punktzahl berücksichtigt.
Die meisten Punkte und damit Platz 1 erreichte die Theodor-Storm-Gemeinschaftsschule. Den zweiten Platz teilten sich die Ellerbeker Schule und die Fritz-Reuter-Schule. Platz 3 ging an die Kieler Gelehrtenschule.
Alle vier Schulen haben bei der abschließenden Preisverleihung einen Gutschein für ein digitales Ausstattungspaket erhalten. Dieses hat einen Wert von 3.500,00 € (Platz 1), jeweils 2.000,00 € (Platz 2) beziehungsweise 1.000,00 € (Platz 3).
Durch die voranschreitende Digitalisierung der Schulen in der gesamten Bundesrepublik wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl von Wettbewerben zu diesem Thema ins Leben gerufen. Die Best Practices dieser überregionalen oder teilweise bundesweiten Wettbewerbe könnten durch eine höhere Beteiligung von Kieler Schulen an überregionalen Wettbewerben nach derzeitiger Einschätzung stärker als durch den Kieler Schulwettbewerb ergänzt werden. Im Rahmen der weitergehenden Digitalisierung, Zusammenarbeit und des Austausches wird sich zukünftig der Trend zur überregionalen Partizipation fortführen. Dies spricht, neben der erheblichen Bindung von Personalkapazitäten und einem, im Vergleich zu den regionalen und bundesweiten Wettbewerben, eher geringen Beteiligung dafür, den Schulwettbewerb in diesem Jahr zunächst auszusetzen und eine Prüfung dieses Instrumentes vorzunehmen.
Bauliche Tätigkeiten (Stand: Mitte März 2022)
Zum Ende des Jahres 2021 sind Verzögerungen bei der Ausführung der Baumaßnahmen im Rahmen des DigitalPaktes Schule entstanden. Als Gründe werden vom Dienstleister dataport u. a. pandemiebedingte Kostensteigerungen, Lieferverzögerungen und eine enorme Auslastung der Elektrofachbetriebe vorgetragen.
Die Landeshauptstadt Kiel hat schulbezogene Verträge mit dataport abgeschlossen. Die Beauftragung von Elektrofachfirmen für die Umsetzung in den Kieler Schulen obliegt dataport. Für diese Aufträge hat dataport (vor der Pandemie) Vergaben durchgeführt. Aufgrund der Kostensteigerungen in den letzten Jahren beziffert zumindest ein*e Vertragspartner*in von dataport die Vertragsvoraussetzungen als unwirtschaftlich und hat die Digitalisierungsarbeiten eingestellt. Auf die Verträge zwischen dataport und den Elektrofirmen hat die Landeshauptstadt Kiel keinen Einfluss.
Die Landeshauptstadt Kiel ist diesbezüglich in intensiven Gesprächen mit dataport. Aktuell werden verschiedene Perspektiven und Alternativen erarbeitet, um den baulichen Zeitverzug (aktuell ein Quartal bzw. sechs Schulen) eindämmen und mittelfristig wieder aufholen zu können.
Dataport hat die bestehenden (für die Firmen unwirtschaftlichen) Rahmenverträge gekündigt und schreibt zum September 2022 neue Rahmenverträge aus. Die neuen Rahmenverträge werden auf mehrere Lose aufgeteilt, um die Abhängigkeit von einzelnen Firmen zu verringern.
Zusätzlich erfolgen aktuell Einzelvergaben für verschiedene Schulstandorte durch dataport um den Zeitverzug möglichst gering zu halten. In diesem Zuge werden von dataport bereits jetzt neue Firmen für die Arbeiten an den Kieler Schulen gewonnen.
Zusätzlich zu den Ausschreibungen von dataport übernimmt die Immobilienwirtschaft der Stadt Kiel die Digitalisierung einzelner Kieler Schulen in Eigenregie. Dazu sind umfangreiche Vergaben durch die Immobilienwirtschaft in Vorbereitung.
Die Fristen des DigitalPaktes Schule und damit die Refinanzierung sind aktuell noch nicht gefährdet.
Um den Fortgang der Digitalisierung der Kieler Schulen zu gewährleisten wurde der Fokus aus den o. g. Gründen auf die weitergehende Installation von (provisorischen) W/LAN-Lösungen und die Intensivierung der Ausstattung der Kieler Schulen mit Präsentationstechnik verschoben.
Endgeräte für Lehrkräfte (Landesbedienstete)
Kurz vor dem Jahreswechsel sind die ersten beiden Kieler Schulen (RBZ am Königsweg und Grundschule Schilksee) vom Land mit ersten Lehrkräfte-Endgeräten ausgestattet worden. Bis Mitte März 2022 wurden 13 Schulen ausgestattet bzw. wurde die Auslieferung angekündigt.
Auf Grund pandemiebedingter Lieferschwierigkeiten wird die Ausstattung aller Kieler Lehrkräfte noch eine gewisse Zeit dauern.
Im Laufe der letzten Monate wurden vom Land sukzessive Informationen zu den Lehrkräfteendgeräten zur Verfügung gestellt. Entgegen der ursprünglichen Kommunikation sollte der Schulträger in den Support miteinbezogen werden. Eine zunächst zwischen Land und Schule kommunizierte Supportpflicht besteht jedoch seitens des Schulträgers ausdrücklich nicht.
Auf den Geräten ist eine grundlegende Softwareausstattung installiert. Standard Software wie Microsoft Office sowie schulspezifische Programme fehlen jedoch. Die Landeshauptstadt Kiel verweist in diesem Punkt deutlich auf die Zuständigkeit des Landes als Eigentümerin der Geräte.
Das Land plant nach Auslieferung der ersten Geräte eine Einschwingphase in der die Zusammenarbeit zwischen Schule, Schulträger und Land abgestimmt werden soll. Seitens des Landes wird die Übernahme des Supportes für die Lehrkräfteendgeräte durch den Schulträger präferiert oder wenigstens beworben.
Allerdings ist ein Support durch den Schulträger mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen in den drei koordinierenden Ämtern nicht nur aus personeller Sicht, sondern auch aus organisatorischer und finanzieller Sicht nicht leistbar.
Die Fördermittel aus der Zusatzvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule reichen nicht aus, um die Administration von Lehrkräfteendgeräten abzudecken (vgl. Drs. 0672/2021). Zudem wurde ein (freiwilliger) Support des Schulträgers erst nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie propagiert.
Für eine Vergabe an externe Dienstleister oder die Schaffung von Planstellen wäre somit vorab die Konnexitätsfrage zu klären.
Gemäß der Auffassung der Landeshauptstadt Kiel liegen die primären Aufgaben darin, Fehler seitens eigener Systeme (WLAN, LAN, IServ, Präsentationstechnik) auszuschließen. Weitergehenden Support für das Eigentum des Landes, welches von Lehrkräften genutzt wird, ist Aufgabe des Landes und insofern auch die Installation von schulspezifischer Software. Dies gilt insbesondere, da inzwischen mit dem Vertragspartner für die Microsoft Lizenzen geklärt werden konnte, dass es lizenzrechtlich nicht möglich ist, die Microsoft Produkte aus dem bestehenden Vertrag der Landeshauptstadt Kiel auf den Geräten des Landes zu installieren.
Begründet wird dies seitens des Lieferanten, dass der Lizenzvertrag zwischen Microsoft und der Landeshauptstadt Kiel besteht und nicht mit dem Land Schleswig-Holstein als Eigentümer der Geräte.
Es wäre weiterhin von der Abteilung Informationstechnik zu klären, wie dies bei anderen Herstellern geregelt ist. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass dies analog zu betrachten ist. Damit wäre es nicht möglich, jedwede Software für Landesgeräte zu erwerben.
Vom Schulträger werden Gespräche mit dem Städteverband und den kreisfreien Städten fortgeführt, um eine abgestimmte gemeinsame Vorgehensweise zu erarbeiten, dem Verfahren die nötige Transparenz zu verleihen und die Konnexitätsfrage zu klären.
Aktuell erfolgt der Support von Lehrkräfteendgeräten von keiner kreisfreien Stadt in Schleswig-Holstein.
Zusammenfassung
Trotz der aufgelaufenen zeitlichen Verzögerungen bei der baulichen Umsetzung der Digitalisierung der Schulen sind die Kieler Schulen nicht nur digital arbeitsfähig, sondern entwickeln sich stetig weiter, dies nicht zuletzt auch durch eine massive Beschaffungsoffensive der Landeshauptstadt Kiel für WLAN, Präsentationstechnik und Endgeräte sowie der Modernisierung von PC-Räumen. Alle Maßnahmen zusammen befähigen die Schulen technisch zu digitalem Fortschritt.
in Vertretung
Renate Treutel Doris Grondke Gerwin Stöcken
Bürgermeisterin Stadträtin Stadtrat
Anlagen
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(wie Dokument)
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