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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0085/2022

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Sachverhalt/Begründung

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Anlass:

 

Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung wird über die Ausrichtung der Schulentwicklungsplanung informiert. Sie knüpft an das Konzept „Kiel macht Schule“ aus der Immobilienwirtschaft an
(Drs. 0086/2021) und ist die Weiterentwicklung der Planung und Realisierung von Schulbau- und Schulsanierungsmaßnahmen in der Landeshauptstadt Kiel.

 

 

Hintergrund:

 

Mit dem Schulbauprogramm aus dem Jahr 2012 (Drs. 0708/2012) erfolgte erstmalig über einen längeren Zeitraum (2013-2018) eine politisch abgestimmte Bauplanung zur Realisierung fehlender Schulflächen (vorrangig Mensen und Sporthallenteile, ebenso Erweiterungsbauten) und umfangreicher (Schul-)Sanierungsmaßnahmen.

 

Innerhalb dieses Planungszeitraums, aber auch im Anschluss, ergaben sich bedarfsorientierte Priorisierungen im Bereich Schulbau, die zu vielfältigen Veränderungen und Anpassungen im Schulbauprogramm geführt haben, wie beispielsweise

  • die Verschiebung zweier Mensen (Drs.1061/2015),
    • the-Kollwitz-Schule und
    • Ernst-Barlach-Gymnasium
  • Verschiebung der Mensa an der Kieler Gelehrtenschule (Drs. 1229/2017) sowie
  • diverse bedarfsorientiert angepasste Vorpriorisierungen (Drs. 0118/2014 und
    Drs. 0042/2020).

Mit dem Konzept „Kiel macht Schule“ wurde ein Verfahren entwickelt, das in ein neues Bauprogramm ab dem Jahr 2022 münden soll.

 

Ein Baustein des Konzeptes ist, dass ein mittel- bis langfristiges Bauprogramm der Immobilienwirtschaft gespeist wird aus Fortsetzungsmaßnahmen des ersten Schulbauprogramms, ergänzt

um weitere Neu- und Erweiterungsbauten (Priorisierung durch die Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung kurz StG SEP) und Sanierungsmaßnahmen (priorisiert durch die Immobilienwirtschaft).

 

Bereits während der Umsetzung des ersten Schulbauprogramms wurde deutlich, dass eine langfristige Planung und verbindliche Zeitachsen von äeren Einflüssen abhängig sind und angekündigte Meilensteine zum Teil nicht fristgerecht erreicht werden konnten. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

 

  • unvorhergesehene Baumaßnahmen, bei denen Eile geboten ist und die anderen Maßnahmen vorgezogen werden müssen (z.B. Sanierung der Friedrich-Junge-Grundschule)
  • Baumaßnahmen erfordern im Planungsstand eine sog. „Haushaltsreife“, um in die Haushaltsbeschlussfassung einfließen zu können
  • Kurzlebigkeit der Bevölkerungsprognose als zentrales Steuerungsinstrument in Anbetracht einer sehr dynamischen Bevölkerungsentwicklung (z.B. Anpassung von vor längerer Zeit beschlossener Schulbaumaßnahmen an aktuelle Bevölkerungsentwicklungen oder auch bei Verschiebung der Fertigstellung größerer Wohnbauprojekte)
  • neue Anforderungen an Schulbaumaßnahmen aufgrund gesetzlicher Veränderungen (z.B. Rechtsanspruch Ganztag, Wechsel von G8 auf G9)
  • Veränderungen in der Schullandschaft (z.B. Inklusion, mehr Kinder in den Förderzentren, Erfordernis von Berufsorientierung für Schüler*innen der Förderzentren)
  • rderprogramme von Bund oder Land, die, wenn sie genutzt werden sollen, Prioritäten verschieben

 

Die vorgenannten Umstände führten dazu, dass Schulgemeinschaften wiederholt über sich verändernde Zeitpläne zur Umsetzung der Baumaßnahmen an ihrer Schule informiert werden mussten. Trotz allem Verständnis seitens der Schulgemeinschaften war ein gewisses Maß an verständlicher Frustration zu spüren.

 

Perspektive:

 

Die oben skizzierten Erfahrungen und Anforderungen machen deutlich, dass eine Steuerung mit weitem Blick in die Zukunft und dennoch genau entlang der bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Kieler Schullandschaft mit einer noch agileren Schulentwicklungsplanung und der daraus resultierenden Schulbauplanungen erforderlich ist.

 

Das Verfahren zur Planung und Realisierung von Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen muss, neben einer für alle unabdingbaren Transparenz und Planungshorizonten sowie Verlässlichkeit, auch eine besondere Agilität aufweisen, die der dynamischen Entwicklung unserer Stadt gerecht wird und damit auch einer zukunftsfähigen Schullandschaft.

 

Das bisher bekannte Verfahren wird daher modifiziert: Anstelle eines langjährigen, mit sehr konkreten Planungs- und Bauzeiten (teilweise für fernere Zukunft) beschlossenen Schulbauprogramms wird ein transparentes Neu-, Umbau- und Erweiterungsverzeichnis erstellt und veröffentlicht.

 

Dieses Neu-, Umbau- und Erweiterungsverzeichnis enthält alle bisher bekannten erforderlichen Baumaßnahmen für Kieler Schulen. Es steht somit jederzeit für den Diskurs mit beteiligten Akteur*innen und Gremien zur Verfügung: neben der Selbstverwaltung und der Verwaltung gilt dies beispielsweise auch für Schulgemeinschaften und Ortsbeiräte.

 

Aus diesem Neu-, Umbau- und Erweiterungsverzeichnis werden in den Steuerungsgruppen Schulentwicklungsplanung und Schulbau priorisierte Maßnahmenpakete herausgelöst und über eine Beschlussfassung der Kieler Ratsversammlung in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft überführt. Diese Maßnahmenpakete sollten einen überschaubaren, verbindlichen und verlässlichen Zeitraum umfassen.

 

Dabei ist zu beachten, dass diese Beschlussfassung nicht nur die Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, sondern auch die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an den Kieler Schulen umfasst. Nur so kann ein abgestimmtes wie nachhaltiges Gestalten und Erhalten der Kieler Schullandschaft in einem agilen Prozess inkl. aller Erfordernisse gelingen.

 

Die Steuerungsgruppe SEP arbeitet aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der oben skizzierten Umstände bereits erfolgreich mit diesem System und hat auf diese Weise (exkl. der Sanierungsmaßnahmen) die neueren Schulbaumaßnahmen, wie z. B. den Neubau der Grundschule Gaarden oder die Erweiterung der Max-Tau-Schule, initiiert.

 

Die detaillierte Prozessbeschreibung in Anlehnung an das Schaubild (Anlage 1) wird nachfolgend erläutert:

 

 

Prozessbeschreibung:

 

 

Strategische Planung

 

Zunächst erfolgt eine grundsätzliche Planung und Konzeptionierung der Kieler Schullandschaft anhand festgelegter Ziele, wie z. B. Schaffung erforderlicher neuer Schulplätze, Ausbau r den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, etc., sowie äerer Einflüsse, wie z. B. Änderungen des Schulgesetzes, um ausreichend Schulplätze für die Kieler Schüler*innen und attraktive Schulinfrastruktur zur Verfügung zu stellen.

 

Aufstellung und Fortschreibung einer Schulentwicklungsplanung

 

Schulentwicklungsplanung ist mehr als nur die Identifizierung und Benennung von Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen. Neben den Baumaßnahmen werden an dieser Stelle alle Maßnahmen entwickelt und dargestellt, die auf die Schullandschaft einwirken und sie bedarfsorientiert und passgenau gestalten. Das können beispielsweise sein: Anpassung von Schulbezirken, Weiterentwicklung von Schulen zu Ganztagsschulen, Steuerung von Schüler*innenströmen zur optimalen Auslastung von Schulgebäuden etc..

 

Aufstellung und Fortschreibung eines Neu-, Umbau- und Erweiterungsverzeichnis (Amt für Schulen) und Sanierungsverzeichnis (Immobilienwirtschaft)

 

Aus dem jeweiligen Stand der aktualisierten Schulentwicklungsplanung werden die Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen herausgelöst und in ein Neu-, Umbau- und Erweiterungsverzeichnis überhrt.

Dieses wird ergänzt um das Sanierungsverzeichnis aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft.

 

Identifizierung der wichtigsten anstehenden Maßnahmen durch das Amt für Schulen und die Immobilienwirtschaft

 

Das Amt für Schulen priorisiert aus dem Neu-, Umbau- und Erweiterungsverzeichnis heraus die Maßnahmen, die nach fachlicher Einschätzung als nächste Baumaßnahmen in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft einfließen sollten.

Die Immobilienwirtschaft priorisiert aus dem Sanierungsverzeichnis heraus die Maßnahmen, die nach fachlicher Einschätzung als nächstes direkt in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft einfließen sollten.

 

 

 

Priorisierung der Baumaßnahmen durch die StG SEP

 

Die vom Amt für Schulen vorpriorisierten Maßnahmen werden der StG SEP vorgestellt. Dort erfolgt die Priorisierung und damit die Vorfestlegung der nächsten Baumaßnahmen.

 

Abstimmung aller vorpriorisierten Bau- und Sanierungsmaßnahmen

 

Die vorpriorisierten Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden in eine gemeinsame Prioritätenliste überführt. Diese wird in eine Sondersitzung der Steuerungsgruppe Schulbau (schul-, bau- und finanzpolitische Sprecher*innen unter der Leitung der Bildungs- und Baudezernent*innen und unter Einbeziehung der/des Kämmerers*in) gegeben. Hier erfolgt die Finalisierung der Abstimmung unter Berücksichtigung der notwendigen Finanzplanung und der Personalressourcen.

 

Das Maßnahmenpaket Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie Sanierungsmaßnahmen wird von der Kieler Ratsversammlung beschlossen

 

Die Ergebnisse aus der Sondersitzung münden in einen gemeinsamen Antrag der Verwaltung, mit dem die jeweiligen Maßnahmenpakete von der Ratsversammlung beschlossen werden.

 

Überführung der beschlossenen Bau- und Sanierungsmaßnahmen in das Bauprogramm (Bildungsbau und Kommunalbau) der Immobilienwirtschaft

 

Zusammen mit den Maßnahmen aus dem Kommunalbau bilden die zuvor beschlossenen schulischen Bau- und Sanierungsmaßnahmen (Bildungsbau) das jeweilige Bauprogramm der Immobilienwirtschaft.

 

Die Geltungsdauer des jeweiligen Bauprogramms hängt von den beschlossenen Maßnahmen ab.

Je nach strategischer Zielsetzung und den danach priorisierten schulischen Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden die jeweiligen Maßnahmenpakete und damit der Umfang des Bauprogramms Bildungsbau individuell sein.

 

Nahtlose Übergänge der jeweiligen Bauprogramme und kontinuierliche Abstimmungen zwischen den beteiligten Ämtern gewährleisten bedarfsorientiertes, ressourcenangepasstes Gestalten, Agieren und Steuern.

Die Priorisierungen werden jährlich überprüft und ggf. bei Bedarf angepasst. Auf diese Weise ist eine agilere Prozessteuerung, die den Bedarfen der Schullandschaft in einer sich dynamisch entwickelnden Stadt und teilweise schnelllebigen Anforderungen an notwendige Schulinfrastruktur entspricht, sichergestellt.

 

Umsetzung:

 

Die Umsetzung des zuvor dargestellten Prozesses erfolgt in sog. Zyklen (Anlage 2). So ist zu jeder Zeit gewährleistet, dass ausreichend Flexibilität bei gleichzeitiger Planungssicherheit und Verlässlichkeit gegeben ist.

 

Auch wenn dieses Verfahren jetzt erstmalig prozessual in dieser Form beschrieben wird, ist es nicht durchgängig neu. Es gab bereits in der Vergangenheit und ganz aktuell Schulbaumaßnahmen, die zumindest in Teilen nach dieser Systematik in die Umsetzung gelangt sind.

 

 

Der erste Zyklus (beschlossen und in der Umsetzung)

 

Die Priorisierung von akut notwendigen Schulbaumaßnahmen erfolgte schon immer anlassbezogen. Mit Drs. 0042/2020 wurden bereits Schulbaumaßnahmen, die neue Schulplätze schaffen, abweichend vom bisherigen Schulbauprogramm in dieser Systematik beschlossen und initiiert:

 

  • Erweiterung der Max-Tau-Schule
  • Errichtung der neuen Grundschule Gaarden
  • Herrichtung der ehemaligen Adolf-Reichwein-Schule als Außenstelle der Theodor-Storm-Schule

 

An der in Drs. 0042/2020 benannten Max-Tau-Schule wird aktuell die Planungsphase 0 durchgeführt. Dieser Planungsprozess befindet sich auf der Zielgeraden, sodass bald mit der Umsetzung des Bauvorhabens begonnen werden kann.

 

Eine weitere Maßnahme, die sich aktuell in der Umsetzung bzw. Planungsphase befindet, ist die neue Grundschule in Gaarden.

 

Ebenfalls in der Umsetzung befindet sich die Herrichtung der ehemaligen Adolf-Reichwein-Schule, die ab dem Schuljahr 2023/2024 als Außenstelle der Theodor-Storm-Schule fungieren wird.

 

Zusammen mit den Sanierungsmaßnahmen sind diese Neu-, Umbau- bzw. Erweiterungsvorhaben in dem aktuellen Bauprogramm der Immobilienwirtschaft aufgeführt.

 

Damit ist dieser erste Zyklus, der bereits außerhalb des bisherigen Schulbauprogramms initiiert wurde, erfolgreich abgeschlossen. Mit diesen positiven Erfahrungen kann nun der zweite Zyklus, der sich bereits in Vorbereitung befindet, gestartet werden.

 

 

 

Der zweite Zyklus (derzeit in Entwicklung)

 

Hier kann die bereits erzielte Vorpriorisierung von Schulbaumaßnahmen durch die StG SEP fortgeführt werden.

Es wurde festgelegt, zunächst wieder die Schulbaumaßnahmen zu realisieren, die neue Schulplätze bzw. die notwendigen Sportflächen (Sporthallen) schaffen.

 

Es handelt sich hierbei um folgende Maßnahmen:

  • Campus Schützenpark

(Abriss der ehemaligen Ludwig-Erhard-Schule, inkl. Hochhaus, Errichtung einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe inkl. Sporthalle, Ersatz für die abgängige Werkhalle des RBZ am Schützenpark, Sportfläche für die Käthe-Kollwitz-Schule)

  • Sporthalle RBZ Wirtschaft
  • Sporthalle Gerhart-Hauptmann-Schule

 

Dem oben skizzierten Verfahren folgend ist es zuvor erforderlich die Baumaßnahmen um die Sanierungsmaßnahmen zu ergänzen und diese gemeinsame Vorpriorisierung innerhalb der Verwaltung abzustimmen und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Prozess ist aktuell in Vorbereitung.

 

Hinsichtlich des Neubaus der Grundschule im Kieler Süden erfolgt derzeit die Vertragsgestaltung mit dem Investor, aus der sich die nachfolgenden Schritte ergeben.

 

Die hier aufgeführten und priorisierten Maßnahmen werden aufgrund der Menge und der Dimensionen fachgerechte Zeiträume in Anspruch nehmen.

 

Der dritte Zyklus (in Vorbereitung)

 

Parallel wird in der Schulentwicklungsplanung an einem dritten Zyklus in Korrelation der bisherigen strategischen Ausrichtung gearbeitet:

  • Sicherstellung von Beschulung
  • Ausbau von Ganztagsbetreuung
  • Optimale Auslastung der Schulgebäude

 

Ein erster Entwurf einer umfassenden Schulentwicklungsplanung, die neben organisatorischen Maßnahmen auch das Neu-, Umbau- und Erweiterungsverzeichnis beinhaltet, befindet sich aktuell in der Erarbeitung und wird der StG SEP voraussichtlich im 3. Quartal 2022 vorgelegt.

 

Ausblick:

 

Die Erfahrungen fachlich fundierter Schulentwicklungsplanung, die sich in der Vergangenheit vor allem in der StG SEP bewährt haben, werden - mit diesem Verfahren auch für die Öffentlichkeit transparent nachvollziehbar - fortgeführt. Es entsteht somit eine Plattform, auf der ein Diskurs um zukunftsfähige Schulentwicklungsplanung und Schulbau konstruktiv geführt werden kann.

 

 

 

Renate Treutel       

rgermeisterin  

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 10, 2022 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen

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Mar 31, 2022 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

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May 10, 2022 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen