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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0105/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Erschließungskonzept für die Entwicklung und Revitalisierung des Gewerbe- und Industriegebietes Friedrichsort (StrandOrt Kiel“) wird zugestimmt. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel (LHK) und die Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH (KiWi) werden beauftragt, die weiteren Planungen auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Erschließungskonzeption vorzunehmen und umzusetzen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Hintergrund / Ausgangs- und Beschlusslage (auszugsweise)

  

  1. Mit Ratsbeschluss vom 13. Dezember 2018 (Drs.1053/2018) wurde die KiWi mit der Aufgabe betraut, den Ankaufprozess zu organisieren und ankaufsbegleitend auch das Projektmanagement für die ersten Konzeptionen zur Revitalisierung, Erschließung und der Vermarktung der Fläche in Abstimmung mit den Fachämtern der LHK zu übernehmen. Dabei geht es insbesondere darum, den Status Quo des Flächenzustandes zu ermitteln, Erschließungsziele abzustimmen, städtebauliche Ziele aufzunehmen, Erkenntnisse über Erschließungsmöglichkeiten zu gewinnen, diese planerisch umzusetzen, bundesweite Best-Practice-Beispiele für eine moderne Gewerbegebietsentwicklung in die Projektierung einfließen zu lassen, die Akquisition von Fördermitteln des Landes Schleswig-Holstein zu unterstützen und eine begleitende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erstellen.

 

2. Der Gesamtprozess der Industrieflächenentwicklung in Friedrichsort gliedert sich in drei Phasen:

 

Die erste Phase des Ankaufs ist federführend von der KiWi seit Ende 2017 und abschließend mit dem Ankauf der Fläche Ende Dezember 2019 durch die LHK erfolgreich abgeschlossen worden. Die LHK ist seit dem 1. Januar 2020 Besitzerin und wirtschaftlich Berechtigte und seit Mitte 2020 auch Eigentümerin der Fläche.

 

Die zweite Phase betrifft die Konzeptionierung des Erschließungszieles, die Revitalisierungsplanung und die Erschließungsdurchführung.

 

Diese dritte Phase soll schon parallel zur zweiten Phase beginnen. Durch die bestehenden Regelungen zwischen KiWi und LHK liegt die Federführung dieser Vermarktungsphase bei der KiWi. Der gesamte Revitalisierungs- und Erschließungsprozess soll in acht bis zehn Jahren abgeschlossen sein.

 

3. Wesentliche Teile der zweiten Phase sind bereits in der Bearbeitung und sind – im Hinblick auf die notwendigen Vorplanungen und Vorüberlegungen – auch weitestgehend abgeschlossen. Insbesondere betrifft dies den städtebaulichen Rahmenplan inklusive der Grundlagenermittlung und der Vorplanung (Leistungsphasen 1 & 2) für eine zukünftige Erschließung des „StrandOrt Kiel“.

 

    Die nun fertiggestellte und zur Beschlussfassung anstehende Erschließungskonzeption wurde mit allen relevanten Fachämtern der Landeshauptstadt Kiel entwickelt und einvernehmlich abgestimmt. Dem Gedanken einer integrierten Entwicklung folgend, sind im Planungsprozess auch die Notwendigkeiten und Anregungen Kieler Industrieunternehmen eingeflossen und umgesetzt worden.

 

 Die daraus resultierende Vorplanung wird sämtliche Ausbaustandards, die für die Landeshauptstadt Kiel gültig sind, berücksichtigen. Darüber hinaus werden zusätzlich weitere Bestandteile planerisch berücksichtigt, die eine moderne und nachhaltige Gewerbe- und Industrieflächenentwicklung zukünftig erfordert.  Dies betrifft insbesondere die Behandlung drängender Mobilitätsfragen (Ausbau und Verbesserung der Erreichbarkeit mit unterschiedlichen Verkehrsträgern wie MIV, Fahrrad, ÖPNV, zu Fuß, Schiff), aber auch die zentrale Organisation des notwendigen Parkraums, der guten Aufenthaltsqualität, der durchgängigen Schwerlastfähigkeit und der Erreichbarkeit mit Lieferfahrzeugen.

 Auch konnte dem Geheimhaltungsinteresse von Industrieunternehmen dadurch Rechnung getragen werden, dass der in Anlage 1 rot umrandete Teil als Sicherheitsbereich ausgebildet wurde und einer Zutrittsbeschränkung unterliegt, während der übrige Teil bewusst attraktiv auch für den Zugang für die Öffentlichkeit geplant wurde. Darüber hinaus wurden weitere wichtige Bestandteile der ursprünglichen Ankaufsüberlegungen planerisch berücksichtigt, nämlich die Öffnung wesentlicher Teile des Gesamtgeländes für die Öffentlichkeit und die damit einhergehende ungehinderte Durchwegung bis zum Falckensteiner Strand.

 

 Für die Weiterentwicklung und Realisierung der Erschließung wird es nunmehr erforderlich, die vorgelegte Erschließungskonzeption weiter zu konkretisieren und zur Genehmigungsplanung zu führen. Die weitere Beteiligung von Verwaltung und Politik im Planungsprozess ist durch die beschlossene Projektstruktur (vgl. Drs. 0824/2021) in der hierfür eingerichteten Steuerungsgruppe und des Lenkungskreises, sowie durch die politischen Gremien gegeben.

 

4. Die KiWi hat in Abstimmung mit den Fachämtern der LHK zwei Ausschreibungen zur Beauftragung von Planungsbüros veröffentlicht, die im April entschieden werden sollen. Dies betrifft zum einen die europaweite Ausschreibung eines Generalplaners für die komplette verkehrliche und technische Neuerschließung und zum anderen die ebenfalls europaweite Ausschreibung für die Rückbauplanung der für den Abbruch vorgesehenen Gebäude. Für beide Planungsbüros ist es erforderlich, dass das Erschließungskonzept beschlossen wird, um im Zuge der Beauftragung eine Planungs- und damit eine Kostengrundlage für die weitere Umsetzung zu schaffen. Die Beschlussfassung zum Erschließungskonzept zum jetzigen Zeitpunkt ist erforderlich, um das angestrebte Revitalisierungsziel zügig und kosteneffizient weiter umzusetzen.

 

5. Die weiteren für die Revitalisierung dieses industriellen Altstandorts erarbeiteten und unter Ziff. 3 bereits angesprochenen städtebaulichen Qualifizierungen sind gemeinsam und stets abgestimmt mit der Erschließungsplanung erstellt worden und beruhen somit aufeinander. Der annähernd abgeschlossene städtebauliche Rahmenplan mit dem dazugehörigen Gestaltungsleitfaden für eine qualitätsvolle künftige Neubaugestaltung, sowie die weiteren Konzepte und Gutachten für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Energieversorgung, zu Mobilitätsfragen, zur notwendigen Altlastensanierung und dem zukünftig vorgesehenen Nutzungsprofil werden unmittelbar nach deren Fertigstellung in einer der nächsten Sitzungen der politischen Gremien vorgestellt und zur Beschlussfassung gegeben.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 23, 2022 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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Mar 3, 2022 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Mar 17, 2022 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen