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Antrag der Verwaltung - 0116/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreie Gebäude, Straßen, Plätze - Beschluss von Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 300.000 € für die Jahre 2022 - 2023
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 22.03.2022
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 31, 2022
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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Apr 28, 2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 19, 2022
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Seit dem Haushaltsbeschluss 2008 werden alljährlich 150.000 € für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im städtischen Zuständigkeitsbereich zur Verfügung gestellt.
Um den Verfahrensaufwand zu begrenzen, werden diese Maßnahmen seit den Haushaltsjahren 2011/2012 jeweils für zwei Jahre zusammengefasst.
Für den anstehenden Zeitraum hat die Beratungsstelle „Barrierefreies Bauen“ im Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation verschiedene Wünsche aus den Ortsbeiräten und verschiedenen Bereichen der Verwaltung erhalten. Insbesondere aus dem Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes wurden 18 Maßnahmen zu Umsetzung vorgeschlagen, die zum Teil in ihrer Gesamtsumme das Budget dieses Haushaltsansatzes deutlich überschreiten. Diese Maßnahmen sind ohnehin vom Tiefbauamt geplant und entsprechend mit anderen Haushaltsmitteln hinterlegt. Bei einer anteiligen Refinanzierung aus dem Budget „Barrierefreie Gebäude, Straßen, Plätze“ handelt es sich folglich nur um eine Bezuschussung zum Zwecke der Herstellung von Barrierefreiheit.
Für die Jahre 2022/2023 wurden Vorhaben in einem Gesamtvolumen von weit über 300.000 € aus der umfangreichen Prioritätenliste aller Maßnahmen entwickelt bzw. aufgrund aktueller Erkenntnisse und Rückmeldungen aus der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Barrierefreies Bauen vorgeschlagen (vgl. Anlage).
Die Maßnahmenvorschläge weisen eine geschätzte Gesamtsumme von rund 1.440.200 € aus, wobei zur vollständigen Umsetzung aller Maßnahmen noch andere Haushaltsstellen aktiviert werden. Die hier zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind auf maximal 300.000 € begrenzt.
Eine weitere Neuerung ist unter der laufenden Nummer 28 der Prioritätenliste aufgeführt.
Hier wurde der Punkt Unvorhergesehenes mit aufgenommen und mit einem Ansatz von 30.000 € versehen.
Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass es wichtig ist, flexibel auf neue Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit reagieren zu können. Die konkreten Maßnahmen der Prioritätenliste werden nach dem bisherigen Verfahren jeweils für zwei Jahre beschlossen, einen Handlungsspielraum für eine andere Mittelverwendung gibt es nicht.
Um zügig Mittel für Unvorhergesehenes von bis zu 30.000 € für spontane Maßnahmen zur Verfügung stellen zu können, werden diese Maßnahmen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung durch den Beirat für Menschen mit Behinderungen freigegeben. Eine Beschlussfassung durch politische Gremien ist für diesen Fall nicht vorgesehen. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen begrüßt diesen Änderungsvorschlag und die damit verbundene Stärkung des Gremiums; er hat diese Änderung in seiner Sitzung am 13.08.2021 einstimmig beschlossen.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat den in der Prioritätenliste aufgeführten Maßnahmenvorschlägen in seiner Sitzung am 14.01.2022 zugestimmt.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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274,9 kB
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