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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0116/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen werden in einem insgesamt begrenzten Gesamtvolumen von maximal 300.000 € aus den Haushaltsmitteln des Amtes für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation für die Jahre 2022 bzw. 2023 realisiert.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Seit dem Haushaltsbeschluss 2008 werden alljährlich 150.000 €r Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im städtischen Zuständigkeitsbereich zur Verfügung gestellt.

Um den Verfahrensaufwand zu begrenzen, werden diese Maßnahmen seit den Haushaltsjahren 2011/2012 jeweils für zwei Jahre zusammengefasst.

 

r den anstehenden Zeitraum hat die Beratungsstelle „Barrierefreies Bauen“ im Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation verschiedene Wünsche aus den Ortsbeiräten und verschiedenen Bereichen der Verwaltung erhalten. Insbesondere aus dem Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes wurden 18 Maßnahmen zu Umsetzung vorgeschlagen, die zum Teil in ihrer Gesamtsumme das Budget dieses Haushaltsansatzes deutlich überschreiten. Diese Maßnahmen sind ohnehin vom Tiefbauamt geplant und entsprechend mit anderen Haushaltsmitteln hinterlegt. Bei einer anteiligen Refinanzierung aus dem Budget „Barrierefreie Gebäude, Straßen, Plätze“ handelt es sich folglich nur um eine Bezuschussung zum Zwecke der Herstellung von Barrierefreiheit.

 

r die Jahre 2022/2023 wurden Vorhaben in einem Gesamtvolumen von weit über 300.000  aus der umfangreichen Prioritätenliste aller Maßnahmen entwickelt bzw. aufgrund aktueller Erkenntnisse und Rückmeldungen aus der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Barrierefreies Bauen vorgeschlagen (vgl. Anlage).

 

Die Maßnahmenvorschläge weisen eine geschätzte Gesamtsumme von rund 1.440.200  aus, wobei zur vollständigen Umsetzung aller Maßnahmen noch andere Haushaltsstellen aktiviert werden. Die hier zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind auf maximal 300.000  begrenzt.

 

Eine weitere Neuerung ist unter der laufenden Nummer 28 der Prioritätenliste aufgeführt.

Hier wurde der Punkt Unvorhergesehenes mit aufgenommen und mit einem Ansatz von 30.000  versehen.

 

Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass es wichtig ist, flexibel auf neue Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit reagieren zu können. Die konkreten Maßnahmen der Prioritätenliste werden nach dem bisherigen Verfahren jeweils für zwei Jahre beschlossen, einen Handlungsspielraum für eine andere Mittelverwendung gibt es nicht.

 

Um zügig Mittel für Unvorhergesehenes von bis zu 30.000 €r spontane Maßnahmen zur Verfügung stellen zu können, werden diese Maßnahmen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung durch den Beirat für Menschen mit Behinderungen freigegeben. Eine Beschlussfassung durch politische Gremien ist r diesen Fall nicht vorgesehen. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen begrüßt diesen Änderungsvorschlag und die damit verbundene Stärkung des Gremiums; er hat diese Änderung in seiner Sitzung am 13.08.2021 einstimmig beschlossen.

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat den in der Prioritätenliste aufgeführten Maßnahmenvorschlägen in seiner Sitzung am 14.01.2022 zugestimmt.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 31, 2022 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Apr 28, 2022 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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May 19, 2022 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen