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Antrag der Verwaltung - 0175/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlung gem. § 95 d Gemeindeordnung für die Förderung des Projektes „Ostuferhafen Kiel - Ausbau der Seeverkehrsachse ins Baltikum durch Ertüchtigung RoRo-Rampen und Optimierung Wegeführung“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 25.02.2022
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Referat für Wirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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Mar 8, 2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 17, 2022
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Antrag
Antrag:
Zugestimmt wird einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung in Höhe von bis zu 1.958.535,00 EUR im Teilfinanzplan 571 bei der Investitionsnummer 5710010028 „Ostuferhafen Kiel - Seeverkehrsachse Baltikum“.
Die Deckung erfolgt durch eine Mehreinzahlung in gleicher Höhe im Teilplan 571 bei der Investitionsnummer 5710010028 durch Zuweisung des Landes Schleswig-Holstein.
Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einzahlung der Fördermittel bei der Landeshauptstadt Kiel.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Projektgegenstand ist der Ausbau der Hafeninfrastruktur im Ostuferhafen im Zuge zunehmender Schiffsgrößen und steigendem Frachtaufkommen auf der Seeverkehrsachse Kiel – Baltikum. Dies erfolgt durch Umbau und Anpassung der RoRo-Rampen an den Liegeplätzen 5 und 6 sowie die bauliche Ertüchtigung des Nordwestbereiches des KV-Gleisbereiches, um die mit der Abfertigung dieser Schiffe an den LP 5 und 6 einhergehende Wegeführung über den Gleisbereich hochlastfähig für schwere rollende Umschlagverkehre herzurichten.
Die Maßnahme wird den zunehmenden Schiffsgrößen auf der Ostsee gerecht, mit denen die Transportkapazitäten auch im Ost-West-Verkehr erweitert werden, und die Konkurrenzfähigkeit des Seeweges gegenüber dem Landweg gestärkt wird. Neben den intermodalen Effekten, d.h. der Verlagerung von zusätzlichen Ladungsmengen vom küstenparallelen Landweg auf den Seeweg, ermöglicht besonders die Heckrampenbreite der neuen Schiffsgeneration von 30 m mit sechs Doppelspuren getrennte Ladungsströme und die Optimierung des Umschlags.
Um die Unrentierlichkeit des Projektes zu finanzieren, wurde eine GRW-Förderquote von 60% beantragt. Bisher hat die IB.SH mit Datum vom 28.12.2021 eine Teil-Zusicherung über eine GRW-Förderung in Höhe von 1.958.535,00 EUR ausgesprochen, da der IB.SH gegenwärtig nicht ausreichend bindungsfähige GRW-Mittel zur Verfügung stehen und die baufachliche Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Die restlich beantragten GRW-Mittel sollen in diesem Jahr im Rahmen eines Gesamt-Zuwendungsbescheides zur Verfügung gestellt werden.
Kosten- und Finanzierungsübersicht (Stand: 15.02.2022)
Förderfähige Gesamtkosten 9.619.551,90 €
GRW-Förderung, bisher zugesagt 1.958.535,00 €
GRW-Förderung, Zusage noch ausstehend 3.813.196,14 €
Seehafen Kiel GmbH &Co. KG 3.847.820,76 €
Das Projekt wird gegenwärtig umgesetzt. Seehafen Kiel ist bislang in Vorleistung gegangen.
Zuwendungsempfängerin ist die Landeshauptstadt Kiel, die auf der Basis eines Fördermittelweiterleitungsbescheides die GRW-Fördermittel zu 100 % an Seehafen Kiel weiterleiten wird.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen
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1
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öffentlich
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735,6 kB
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