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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0189/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der geplanten Investitionsmaßnahme „Modernisierung der Cafeteria im Olympiazentrum Schilksee“ in den Jahren 2022-2023 wird grundsätzlich zugestimmt.

 

Um die hierfür zunächst erforderlichen Planungsleistungen beauftragen zu können, wird einer außerplanmäßigen Auszahlung im Teilplan 424 - Sportstätten bei der Investitionsnummer 4240030023 Modernisierung der Cafeteria im Olympiazentrum Schilksee über 50.000 zugestimmt. 

 

Die Deckung für diese in 2022 zu erbringenden Planungsleistungen erfolgt aus entsprechenden nicht benötigten Mitteln im Teilplan 315 Soziale Einrichtungen (ohne Einrichtungen der Jugendhilfe) bei der Investitionsnummer 3154100005 (Errichtung der Unterkunft Diedrichstraße.

 

Je nach Höhe der noch genauer zu ermittelnden Baukosten sowie der Bewilligung von Fördermitteln durch Bund und Land soll eine weitere Veranschlagung der Maßnahme im Haushalt erfolgen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

 

 

  1. Sachverhalt

 

Die Cafeteria und die Küche im Olympiazentrum Schilksee stammen aus dem Jahr 2006. In den letzten Jahren haben sich die Nutzungs- und Hygieneanforderungen an Cafeteria und Küche entscheidend verändert. Insbesondere die räumliche Ausrichtung von Küche und Toiletten entspricht nicht den hygienischen Standards für Gastronomiebetriebe, ebenso fehlt ein barrierefreier Zugang zu den Toiletten. Es ist dringend erforderlich, die Räumlichkeiten grundlegend neu zu strukturieren.

 

 

  1. Modernisierungsziele

 

Durch die geplante Maßnahme wird sowohl ein separater WC-Bereich für das Küchenpersonal als auch eine barrierefreie WC-Anlage errichtet, die Gastronomiebesucher*innen und Schulungsgästen gleichermaßen zur Verfügung steht. Vorrangig soll dabei die zwingend erforderliche Hygienetrennung nach dem sog. Schwarz-Weiß-Prinzip erreicht werden.

 

Im gleichen Zuge werden Eingangs- und Speisebereich u.a. durch die Ausstattung mit Gastronomiemobiliar und durch die Errichtung eines Büffetbereiches ansprechender gestaltet. Zur Verbesserung der akustischen Situation wird im Speisebereich die Möglichkeit geschaffen, durch mobile Trennwände verschiedene Bereiche zu unterteilen und multifunktionale Räume entstehen zu lassen sowie ein einheitliches Beleuchtungskonzept umgesetzt. Der barrierefreie Zugang zum neu errichteten Terrassenbereich ermöglicht bei schönem Wetter den Verzehr der Speisen im Außenbereich.

 

Die Küche wird unter Berücksichtigung von Küchenergonomie und Arbeitssicherheit sowie unter der Umsetzung von Hygienevorschriften neu ausgestattet und erhält Kühl- und Vorbereitungsraum sowie ein Hauswirtschaftsbüro mit der Möglichkeit der Warenanlieferung.

 

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Anpassung der Räumlichkeiten an hygienische, arbeitsschutzrechtliche und energetische Standards ist in der Regel eine nicht rentierliche Maßnahme. Für die Maßnahme sind bereits Fördermittel bei Bund und Land beantragt und dort vorgemerkt. Vorgesehen ist eine Förderquote bis zu 75%. Eine Aktualisierung des Fördermittelantrages erfolgt nach der Projektplanung Ende Juli 2022.

 

hrend der laufenden Baumaßnahmen wird die vertraglich festgelegte Verpflegung der Internatsschüler*innen durch die Nutzung der vorhandenen Küche im Aufenthaltsraum sichergestellt. Eine Speisenversorgung der Haus- und Tagesgäste kann in dieser Zeit nicht erfolgen und führt zu Mindereinnahmen während der Baumaßnahme. Da gleichzeitig auch die Aufwendungen für die Verpflegung und Saisonkräfte sinken, ist diese Entwicklung nahezu zu vernachlässigen. 

 

r die Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen ergibt sich für die Landeshauptstadt Kiel folgender geschätzter Kostenanteil:

 

 

 

gesamt

Fördermittel Bund und Land (3/4)

Eigenmittel LHK (1/4)

benötigte Mittel gesamt

500.000 €

375.000 €

125.000 €

-   davon Planungsleistungen

  50.000 €

          37.500 €

        12.500 €

- davon Baumaßnahmen

450.000 €

        337.500 €

      112.500 €

 

 

 

  1. Weiteres Verfahren

 

Nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird umgehend die Planungsleistung beauftragt, die bis zum 30.06.2022 zur Prüfung hinsichtlich der förderrechtlichen Maßgaben bei Bund und Land vorliegen muss. Die Ausführung der Baumaßnahmen ist vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung in diesem und im Folgejahr vorgesehen.

 

Die Mittel für die Planungsleistungen sind für das Haushaltsjahr 2022 erforderlich und werden aus nicht benötigten Mitteln bei der Investitionsnummer 3154100005 Errichtung der Unterkunft Diedrichstraße bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Beschlüsse

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Mar 8, 2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Mar 10, 2022 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

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Mar 17, 2022 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen