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Antrag der Verwaltung - 0193/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes „Ergebnis der Prüfung der Sportstättenförderung des Landes Schleswig-Holstein am Beispiel der Landeshauptstadt Kiel“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 28.02.2022
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Mar 9, 2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 17, 2022
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit Schreiben vom 07.12.2021 hatte der Landesrechnungshof (LRH) seine Prüfungsmitteilung (PM) „Ergebnis der Prüfung der Sportstättenförderung des Landes Schleswig-Holstein am Beispiel der Landeshauptstadt Kiel“ vorgelegt.[1]
Gemäß § 7 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) hat die Landeshauptstadt Kiel innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Ergebnisses der Prüfungen das Vorliegen des Prüfungsergebnisses bekannt zu machen und es danach öffentlich auszulegen, soweit nicht schutzwürdige Interessen einzelner entgegenstehen. In der Bekanntmachung ist auf die öffentliche Auslegung hinzuweisen.
Zum Ergebnis der Prüfung hat die Landeshauptstadt Kiel gegenüber dem LRH und der Kommunalaufsichtsbehörde innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Dabei ist insbesondere zu berichten, ob und wie den Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wird.
Über die Stellungnahme entscheidet nach § 28 Ziffer 21 Gemeindeordnung die Selbstverwaltung.
Der LRH wertet die Stellungnahme aus und kann ergänzende Stellungnahmen anfordern. Ferner teilt der LRH der Kommunalaufsichtsbehörde das Ergebnis der Auswertung mit und kann aufsichtsbehördliche Maßnahmen anregen.
In Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde entscheidet der LRH über den Abschluss des Prüfungsverfahrens (s. a. § 7 Abs. 3 KPG).
Die aus Sicht des LRH wesentlichen Prüfungsergebnisse lassen sich grob wie folgt zusammenfassen:
Optimierungs- und Handlungsbedarfe beim Sanieren der Sportstätten und beim Fördermittelabruf,
zersplitterte dezentrale Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Sportstätteninfrastruktur,
unbekannte Sanierungs- und Investitionsbedarfe,
Fehlen einer übergeordneten Gesamtstrategie und Steuerung,
Fehlen eines zentralen Fördermittelcontrollings,
Personalprobleme und
Die Veranschlagung von Unterhaltungsmitten als Pauschansätze ohne konkret hinterlegte Maßnahmen.
Daneben empfiehlt der LRH den Aufbau eines Controllingsystems und formuliert die Erwartung, ein „rechtskonformes Berichtswesen nach § 45c Gemeindeordnung zu implementieren“.
Abschließend empfiehlt der LRH seine Prüfungsfeststellungen zum Anlass zu nehmen, bei der Sportförderung grundlegend nachzusteuern.
Die Stellungnahme zur PM ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
[1] Die Prüfungsergebnisse wurden vom Landesrechnungshof im Hauptausschuss am 08.09.2021 vorgestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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510,6 kB
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