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Antrag der Verwaltung - 0211/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Interreg-Projekten
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 17, 2022
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Antrag
Antrag:
Die Ratsversammlung beschließt, zur Vergabe von städtischen Zuwendungen für zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Kiel (gem. Drs.1023/2021) folgende Kriterien und Aspekte zu berücksichtigen:
Inhaltlich:
- Das Projekt leistet einen Beitrag zur Erreichung der internationalen Ziele der Landeshauptstadt Kiel, Schwerpunkt: Standortstärkung.
- Das Projekt verfolgt nachhaltige Effekte und Kooperationen.
- Die inhaltlichen Ziele des Projektes und der Zusammenarbeit werden schlüssig und nachvollziehbar dargestellt.
- Kiel ist Klimaschutzstadt und bekennt sich zu einer Zero-Waste-Strategie. Als Trägerin des Deutschen Nachhaltigkeitspreises 2021 freuen wir uns daher über eine auf ökologische Nachhaltigkeit ausgerichtete Planung und Durchführung des Projektes.
Förderrechtlich:
- Die Projektbeschreibung ist stimmig und stellt den Mehrwert der grenzüberschreitenden bzw. transnationalen bzw. europaweiten Zusammenarbeit und den Nutzen für Kiel klar heraus.
- Das öffentliche Interesse steht deutlich im Vordergrund.
- Die Darstellung des Finanzierungsplans erfolgt unter Berücksichtigung der Selbstfinanzierungsaspekte und des Fehlbedarfs.
- Die eingereichten Unterlagen sind vollständig.
- Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.
Grundsätzlich ist der jeweilige Förderbetrag abhängig von der Art des Interreg-Projektes. Die Kofinanzierung zivilgesellschaftlicher Träger*innen aus Kiel dient als einer von mehreren Finanzierungsbausteinen ihrer Beteiligung an einem Interreg-Projekt.
Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachkosten.
Die Fördersumme beträgt max. 35.000 EUR pro Jahr oder max.105.000 EUR für max. drei Jahre – je nach Rolle der antragstellenden Institution, d.h. die Fördersumme kann ggf. bei Leadpartner*innen höher ausfallen.
Der Eigenanteil der antragsstellenden Institution beträgt in der Regel 10%.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Vom Haushaltsjahr 2022 an werden für die neue Förderperiode (bis 2029) 200.000 EUR jährlich für die Kofinanzierung an Interreg-Projekte (Programme A, B und Europe) bereitgestellt. Die Mittel für die Projekte sind durch den jeweiligen Fachausschuss freizugeben.
Dies erfordert nach Antragseingang und vor Einbringung in die Gremien eine fachliche Einschätzung durch den jeweiligen Fachbereich – je nach inhaltlicher Ausrichtung des Projektes.
Eine Beantragung ist laufend bei der EU-Regiestelle im Referat für Wirtschaft möglich. Ein Nachweis über die Bewilligung des Interreg-Projektes ist in der Regel bei Antragsstellung zu erbringen.
Eine Antragsstellung für die (anteilige) Übernahme von Kofinanzierungskosten ist ggf. auch im Vorfeld der Beantragung eines offiziellen Interreg-Projektes möglich. In diesem Fall könnte eine Förderzusage der städtischen Verwaltung nur auf Basis eines positiven Gremienbeschlusses und unter Vorbehalt ausgesprochen werden.
Die Beantragung von Vorbereitungskosten für einen offiziellen Interreg-Antrag („seed money“) könnte eine sinnvolle Ergänzung zu der jetzt beabsichtigten Förderung darstellen. Vor dem Hintergrund einer fehlenden politischen Grundlage sowie derzeit mangelnder Personalkapazitäten für ein weiteres Prüfverfahren in der EU-Regiestelle kann dieses Angebot allerdings nicht ermöglicht werden.
Kiel will als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort noch internationaler werden und mit dieser Förderung zivilgesellschaftlichen Institutionen die Möglichkeit geben, einen Beitrag zu leisten. Die Beteiligung an Interreg-Projekten ermöglicht, Aufgaben in der Gestaltung der Stadtgesellschaft zu übernehmen.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister