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Geschäftliche Mitteilung - 0214/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag zum Förderprogramm des Bundes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“Hier: Sachstand und weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 08.03.2022
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Mar 17, 2022
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Mit dem AdV Drs. Nr. 0868/2021 hatte die Ratsversammlung zugestimmt, dass die Landeshauptstadt Kiel auf Basis der am 17.09.2021 eingereichten Interessensbekundung einen Antrag zum Förderprogramm des Bundes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ stellt, sollte das Projekt für die zweite Stufe ausgewählt werden.
Anlass dieser Geschäftlichen Mitteilung ist es, über den Sachstand, die Inhalte des zwischenzeitlich gestellten Antrages sowie das weitere Vorgehen zu berichten.
Ende November 2021 hatte das BBSR darüber informiert, dass die Interessensbekundung für die zweite Stufe des Verfahrens ausgewählt wurde und die Stadt Kiel aufgefordert, einen Förderantrag über die beantragten 2,655 Mio. Euro Fördermittel zu stellen.
Den formellen Förderantrag hat die Verwaltung mit Frist zum 28.02.2022 jetzt eingereicht.
Maßgaben für die Antragsstellung war u.a., dass die vom Bund vorgesehene Gesamtfördersumme sowie die Fördersummen für die einzelnen Jahre 2022 bis 2025 nicht überschritten werden durften. Außerdem musste sich der Antrag eng an der Interessensbekundung orientieren.
Der Förderantrag wurde wie die Interessensbekundung in enger Abstimmung zwischen der Verwaltung, dem Kiel-Marketing e.V. und der Kieler Wirtschaftsförderungs GmbH erstellt. Die Maßnahmen wurden weiter konkretisiert, entsprechen aber im Wesentlichen der Interessensbekundung.
a) Inhalte des eingereichten Zuwendungsantrages:
Der Antrag trägt den Titel „Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Kieler Innenstadt zu einem attraktiven Zentrum an der Förde mit belebten Plätzen und Räumen plus Impulse in Kieler Stadtteilzentren“ und beschreibt das Projekt zusammenfassend wie folgt:
„Mit Hilfe des Projekts soll die Neuausrichtung der Kieler Innenstadt deutlich vorangebracht werden. Der Prozess wurde bereits vor Jahren eingeleitet. Inzwischen beleben neben dem klassischen Einzelhandel auch Wohnen, Gastronomie, Veranstaltungen, touristische Nutzungen und Bildungsangebote das Zentrum direkt an der Förde. Neuausrichtung ist dabei fast wörtlich zu verstehen: Kiels große Stärke, die direkte Lage an der Ostsee, soll wieder deutlicher erlebbar sein. Denn darin liegt eine Chance, die nur Kiel hat. Mit der künstlichen Wasserverbindung Holstenfleet und seinem Umfeld ist bereits eine vitale Mitte entstanden, die den Bezug zur Förde an prominenter Stelle wiederhergestellt hat. Das hat Investitionen und nach vielen Jahren eine positive Entwicklung ausgelöst. Diese wurde nun durch Corona gebremst. Doch das anhaltende Interesse von Investoren zeigt, dass die Richtung stimmt. Stadtverwaltung, der Verein Kiel Marketing und die Kieler Wirtschaftsförderung sowie weitere Akteure wollen diese Entwicklung der Innenstadt zu einem attraktiven Zentrum an der Förde mit belebten Plätzen und Räumen absichern.“
Strategische Handlungsgrundlage bildet das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Innenstadt, das 2021 durch die Ratsversammlung beschlossen wurde. Im Rahmen dieses Förderkontextes sollen vor allem kurz- und mittelfristige Maßnahmen aus den Handlungsfeldern 1 und 4 umgesetzt werden, in Ergänzung zu einem Maßnahmenpaket, das im Rahmen der Städtebauförderung realisiert werden soll.
- Handlungsfeld 1: Quartiere mit Charakter: Die Quartiere der Kieler Innenstadt in ihrer Individualität stärken!
- Handlungsfeld 4: Dialog mit Aussicht: Kommunikation nach innen und außen verbessern und Kooperationen fördern!
Darüber hinaus ist es Ziel, zwei für die Innenstadtentwicklung und Kiel insgesamt bedeutsame, bauliche Leuchtturmprojekte zu konkretisieren, die außerhalb des Städtebaufördergebietes liegen: Die Umgestaltung des Kieler Schlosses mit Konzertsaal zu einem touristisch-kulturellen Endpunkt der Kieler Altstadt an der Förde und des Fußgänger*innenbereiches sowie die Realisierung eines Meeresvisualisierungszentrums als touristisch- wissenschaftliches Leuchtturmprojekt.
Neben dem Schwerpunkt der Innenstadtentwicklung sollen zudem auch Impulse in Stadtteilzentren gesetzt werden. Handlungsgrundlage dafür bildet u.a. das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2020.
Folgende Maßnahmen sind nunmehr Gegenstand des Förderantrages:
Vertiefungsstudien im Rahmen des Dialogverfahrens zur baulichen und nutzungsstrukturellen Umgestaltung des Kieler Schlosses und des Umfeldes:
- Erarbeitung einer Vertiefungsstudie Nutzungskonzept und Machbarkeitsprüfung
- Erarbeitung einer Vertiefungsstudie Statik / Brandschutz
- Erarbeitung einer Vertiefungsstudie Energetische Sanierung
- Durchführung einer Veranstaltung zur Beteiligung Öffentlichkeit
Umsetzungsstudie für ein digitales Meeresvisualisierungszentrum:
- Erarbeitung einer Umsetzungsstudie mit Zielgruppenbefragung, Aufbau einer Online-Präsenz, Workshops mit Expert*innen und Onlinebeteiligung
Aufbau eines Quartiersmanagements für die Kieler Innenstadtquartiere sowie Quartiersmanagement für Stadtteilzentren:
- Anstellung Quartiersmanager*in Innenstadt
- Erarbeitung eines Quartiersentwicklungskonzept Innenstadt und Stadtteilzentren
- Anstellung weiterer Quartiersmanager*innen im Innenstadtbereich sowie in den Stadtteilzentren
- Umsetzung des Quartiersmanagements, z.B. mit Maßnahmen wie einem Dialog mit Einzelhändler*innen
Etablierung eines aktiven Ansiedlungsmanagements und Einrichtung eines „Ansiedlungsfonds“:
- Überprüfung der Nutzungsszenarien, Festlegung der Immobilien, Durchführung eines Wettbewerbs
- Anmietung von 1 bis 3 leerstehenden Ladenlokalen und Etablierung einer Zwischennutzung mit Aussicht auf dauerhafte Verstetigung im beschriebenen Sinn
Digitalisierung in den Zentren und Ausbau der Online-Kompetenz:
- Erarbeitung einer Studie zum Digitalisierungsstand des Handels sowie eines auf den Studienergebnissen basierenden Maßnahmen- und Umsetzungskonzeptes mit Einzelmaßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung im Handel, angedacht:
- Digitalisierungsplattform „Ich fühl mich Kiel“
- Zugang zu digitalem Wissen
- Experience-Room/Showroom
- Digitale Touchpoints im öffentlichen Raum
Umsetzung gemäß der strategischen Veranstaltungsplanung:
- Vorbereitung der Umsetzungsphase
- Erarbeitung eines Gutachtens zur Ermöglichung von Open-Air-Kultur und Vermeidung von Nutzungskonflikten
- Ergänzung der Onlineplattform „Event.Areale.Kiel.“ mit einem Zusatzmodul
- Umsetzung der Strategischen Veranstaltungsplanung durch Umsetzung von neuen Veranstaltungsformaten
Weihnachts- und Winterbeleuchtung Holstenfleet
- Durchführung einer Angebotsumfrage mit integrierten Wettbewerb zur Gestaltung der Winterbeleuchtung
- Anschaffung der Beleuchtungselemente, bauliche Anpassung und Erstinstallation
b) Kosten- und Finanzierung
Als Höchstfördersumme sind die 2,665 Mio. Euro seitens des Bundes gesetzt. Gleiches gilt für die Höchstfördersummen in den Einzeljahren. Gesamtkosten und Aufteilung haben sich gegenüber der Interessensbekundung etwas verändert. Die Förderung ist an eine „Haushaltsnotlage“ geknüpft. Die Verwaltung geht weiterhin von einer Förderquote von 90 % und einem Eigenanteil von 10% aus.
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Gesamtkosten |
Eigenmittel der Kommune | 76.200 | 215.200 | 24.000 | 1.200 | 316.600 |
Bundesmittel (Zuwendung) | 486.000 | 782.000 | 647.000 | 740.000 | 2.655.000 |
Summe Gesamtkosten | 562.200 | 997.200 | 671.000 | 741.200 | 2.971.600 |
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 war die beantragte Förderung noch nicht veranschlagungsreif. Deshalb sind die Eigenmittel noch nicht in den Haushalt 2022 eingestellt worden. Der Eigenanteil der LHK wird nun für den Nachtrags-Haushalt 2022 ff. zur Anmeldung gebracht bzw. nach Erhalt der Förderzusage für 2022 vorab außerplanmäßig gestellt.
c) Weiteres Vorgehen
Der Fördergeber, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das BBSR sehen nach Abgabe der Anträge nun eine Qualifizierungsphase der Anträge zusammen mit den Kommunen vor. Da die Verwaltung für einzelne Maßnahmen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu Ende April beantragt hat, hoffen wir, dass wir bis dahin die Bestätigung erhalten. Grundsätzlich vorgesehen ist es, dass die Zuwendungsbescheide im Sommer 2022 an die rund 250 Kommunen gegeben werden.
Innerhalb des Förderzeitraumes sind dann eine öffentliche Auftaktveranstaltung in 2022 sowie regionale und thematische Netzwerktreffen in 2023 und 2024 und eine öffentliche Abschlussveranstaltung im Sommer 2025 vorgesehen. Der Abschluss von Projekten muss bis spätestens zum 31. August 2025 erfolgen.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
