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Antrag der Verwaltung - 0226/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Interreg 5A-Projekt VekselWirk 2.0: Übernahme von Kofinanzierungsanteilen für die Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 09.03.2022
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Referat für Wirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Entscheidung
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Mar 22, 2022
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Entscheidung
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Mar 30, 2022
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Antrag
Antrag:
Es wird zugestimmt, der Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein (HBS SH) mit Sitz in Kiel, zur anteiligen Finanzierung ihrer Beteiligung am deutsch-dänischen Interreg-Projekt VekselWirk 2.0 im Jahr 2022 eine Gesamtsumme in Höhe von max. 19.665,64 EUR aus dem städtischen Programm zur Förderung von Interreg-Projekten (s. Drs. 1023/2021, Drs. 0211/2022) zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
A Das Projekt
Kurzbeschreibung, Hintergrund und Relevanz
„Das Projekt Netzwerkprojekt VekselWirk 2.0 beschäftigt sich mit der grenzüberschreitenden Herausforderung der Steigerung der Innovationsfähigkeit von KMU und öffentlichen Verwaltungen im Programmgebiet.
Um sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten, sind KMU darauf angewiesen, innovative Produkte und Angebote zu entwickeln. Öffentliche Verwaltungen haben Bedarf an der Etablierung agiler Strukturen und Methoden, um Aufgaben reibungsloser und zielgerichteter erledigen zu können. Für die Entwicklung dieser notwendigen Innovationen bieten die kreativen Branchen (Design, IT, Raumstrategien etc.) das nötige Methodenwissen und die Kompetenzen der Visualisierung, um diese im Rahmen von Kooperationen einzubringen und damit die Innovationskraft zu stärken. Bislang fehlt in der Programmregion ein organisiertes und zielgerichtetes Angebot für kreative Methodenkompetenz zur Entwicklung innovativer Ansätze, Produkte und Angebote, über das andere führende Innovationsstandorte verfügen. …
Im Rahmen der Konzepterstellung (für eine Do-School) soll herausgearbeitet werden, wie die Innovation-Hubs mit ihren vorhandenen Coworking Spaces als Arbeitsorte für die Entwicklung der innovativen Produkte dienen und im Rahmen des anschließenden Interreg 6A-Projekts Spezialkompetenzen für einzelne Branchen bzw. Methoden ausbilden können (z.B. Design Thinking, Prototyping, Hackthons etc.).
Ziel ist es, die Grundlagen für eine Strukturentwicklung zu schaffen, die die Innovationsfähigkeit von KMU, vorrangig in den Stärkepositionen der Programmregion voranbringen und die Anzahl entwickelter innovativer Produkte und Angebote signifikant vergrößern kann. Gleichzeitig soll das Konzept so angelegt sein, dass mit seiner Umsetzung die Programmregion als Standort für Kreative gestärkt wird, weil sie vermehrt von KMUs für die Produkt- und Angebotsentwicklungen engagiert werden.
An dem Projekt sollen je fünf dänische und deutsche Unternehmen aus den Branchen Industrie, Dienstleistung, Finanzsektor, Handwerk und Handel beteiligt werden, die an der Erarbeitung beispielhafter Fragestellungen für die Bearbeitung durch Kreative mitwirken. Im Laufe des Projekts werden mit den Unternehmen Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen.“
(Quelle: Interreg-Antrag der HBS SH vom 26.05.2021, bewilligt durch den Interreg 5A-Ausschuss am 23.09.2021.)
Lead- / Projekt- / Netzwerk-Partner*innen
Leadpartnerin - und damit verantwortlich für die inhaltliche und finanzielle Steuerung: Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein.
Projektpartnerin: Business Kolding.
Netzwerkpartner*innen auf deutscher Seite:
Anschar Kultur- und Kreativwirtschaft GmbH, Kiel Region GmbH, Fachhochschule Kiel,
Muthesius Kunsthochschule, Technikzentrum Lübeck.
Netzwerkpartner*innen in Dänemark:
Design Skolen Kolding. Vækstfabrikken Roskilde, SDU Kolding Institut for Entreprenørskab og Relationsledelse, spinderi Hallerne (Kommune Vejle).
Arbeitspakete
1 – Projektmanagement: Business Kolding
2 – Öffentlichkeitsarbeit: Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein
3 – Projektumsetzung: Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein
Laufzeit
01.01.2022 - 31.12.2022
Das einjährige Netzwerkprojekt schließt an das Interreg-Projekt VekselWirk an und dient gleichzeitig der inhaltlichen Vorbereitung eines Interreg 6A-Antrages.
Finanzierung / Beantragte Förderung durch LHK
In 2021 genehmigte der Interreg-Ausschuss das Netzwerkprojekt VekselWirk 2.0 mit einem Gesamtbudget in Höhe von 131.947,20 EUR. Bei einer Förderquote von 75% beträgt der Interreg-Zuschuss 96.960,40 EUR.
Der beantragte Eigenanteil der Leadpartnerin HBS SH für Personalkosten inkl. der Leitung des Arbeitspaketes 3, beträgt 21.850,71 EUR.
B Die Einordnung in den Interreg 5A-Kontext
Interreg 5A ist das EU-Programm zur Weiterentwicklung der deutsch-dänischen Grenzregion. Im Zeitraum 2014 bis 2020 (mit Auslaufjahren bis 2023) standen rund 90 Millionen Euro zur Verfügung für die Schwerpunkte
- Innovation
- Nachhaltige Entwicklung
- Arbeitsmarkt, Beschäftigung und Ausbildung
- Funktionelle Zusammenarbeit.
Die Landeshauptstadt Kiel ist eine von elf deutschen und dänischen Partner*innen im Interreg 5A- und auch im Interreg 6A-Programm.
C Die Bewertung
Inhaltliche Bewertung durch das Referat für Kultur und Kreative Stadt /
Mehrwert für Kiel.Sailing.City
Das Projekt führt kreative Soloselbstständige mit KMU zusammen. Diese Zielsetzung greift das strategische Ziel der LHK - der Kreativen Stadt - auf. Die anvisierten Ziele des VekselWirk 2.0- Projektes greifen zudem den Ansatz der ganzheitlichen Stadtentwicklung auf. Ebenso fokussiert es den Cross-Innovation-Gedanken, den auch die LHK stärken möchte, um der Kreativwirtschaft ein stärkeres Standbein in der Kieler Wirtschaft zu verschaffen.
Durch die Etablierung einer Do-School würden die Kieler Kreativwirtschaft und die hier ansässigen Soloselbstständigen eine weitere Stärkung und Sichtbarkeit in Kiel sowie in den Netzwerkkommunen des Projektes erfahren. Der Netzwerkpartner Roskilde kann durch seine Nähe zu Kopenhagen noch einmal enormes Kreativpotenzial bieten.
Im Antrag wird die Vermittlung von Aufträgen zwischen KMU und der öffentlichen Verwaltung auf der einen sowie die Einbindung der Kreativen auf der anderen gesprochen. Leider fehlt bisher die Nennung entsprechender Ansprechpersonen in der öffentlichen Verwaltung oder die Erwähnung möglicher Wege und Methoden diese in das Projekt zukünftig einzubinden. Schließlich sollten mögliche Bedarfe oder Stakeholder für eine erfolgreiche Umsetzung der Do-School beteiligt werden.
Förderrechtliche Bewertung der EU-Regiestelle
Das Projekt leistet durch die Kooperation mit dänischen Institutionen einen Beitrag zu den internationalen Zielen der LHK. Durch die Prüfung der Interreg-Administration und die nachfolgende Bewilligung kann die Stimmigkeit und Nachvollziehbarkeit des Projektantrages sowie der grenzüberschreitende Mehrwert vorausgesetzt werden.
Zur Finanzierung eines Interreg-Projektes müssen die Partner*innen einen Kofinanzierungsanteil aufbringen. Dieser beträgt bei 5A-Netzwerken 25%. Die Mittel sind bei Beantragung darzustellen. Laut Angabe wurde aber im laufenden Jahr (2021) deutlich, dass die HBS SH auf externe Kofinanzierung angewiesen sein wird.
Der Antrag auf Kofinanzierung durch die LHK liegt der EU-Regiestelle seit 03.11.2021 vor. Für das Projekt wurde am 28.12.2021 ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zum 01.01.2022 beantragt.
Zur Beantragung einer möglichen städtischen Kofinanzierung wurde dem Referat für Wirtschaft der Interreg 5A-Antrag, der Leadpartnervertrag und eine Finanzierungsübersicht der HBS SH vorgelegt.
Der Kofinanzierungsanteil und beantragte Fehlbedarf der HBS SH für Personalkosten (für Projektleitung, -mitarbeit, -management, inkl. Leitung Arbeitspaket 3) beträgt eigenen Angaben zufolge 21.850,71 EUR. Entsprechend der Drs. 0211/2022 betreffend den Beschluss der Kriterien zur Förderung von Interreg-Projekten hat die HBS SH einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Antragssumme (= 2.185,07 EUR) selbst zu tragen.
Die Landeshauptstadt Kiel deckt den beantragten Fehlbetrag der Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein wie folgt:
2022 → max. 19.665,64 EUR
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
