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Antrag der Verwaltung - 0245/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag zum Förderprogramm Innenstadtentwicklung und Ortszentren
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 22.03.2022
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 31, 2022
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung hat nach Beschluss der Ratsversammlung vom 10.06.2021 für die Innenstadt und die Stadtteilzentren Holtenauer Straße, Pries/Friedrichsort und Elmschenhagen Anträge für das Förderprogramm des Landes zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren gestellt (Drs.-Nr. 0542/2021).
Das Programm ist nochmals aufgestockt worden. Dies bietet die Möglichkeit für das Sanierungsgebiet Kiel-Hörnbereich in seiner Verbindungsfunktion zwischen der Innenstadt und dem Stadtteilzentrum Gaarden einen weiteren Förderantrag zu stellen. Es wird daher um Zustimmung zu folgendem Vorgehen gebeten:
- Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Förderantrag für den Bereich Sanierungsgebiet Kiel-Hörnbereich in Höhe der Höchstförderung von 500.000 € als Projektfonds einzureichen.
- Die Förderung erfolgt in Gestalt einer Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses in Höhe von maximal 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die erforderlichen Eigenmittel von voraussichtlich 167.000 € werden in den Haushalt 2023 ff. eingestellt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
- Anlass
Das Sanierungsgebiet Kiel-Hörnbereich liegt zwischen der Innenstadt und dem Stadtteilzentrum Gaarden. Durch die diversen privaten Bauvorhaben entwickelt sich das Quartier derzeit so dynamisch wie nie zuvor.
Mit fortschreitender Bebauung des Quartiers und dem anstehenden Einzug von Bewohner*innen in die bis zu 1.500 zusätzlichen Wohneinheiten rückt auch die Frage in den Vordergrund, wie das soziale Miteinander im Quartier gelingen kann und welche Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen. Das Förderprogramm des Landes bietet hier hervorragende Möglichkeiten einen begonnenen und preisgekrönten Austausch zwischen einer ehrenamtlichen Initiative und der Stadtverwaltung zu intensivieren.
- Verfahren
Die Verwaltung wird einen Förderantrag für das Sanierungsgebiet Kiel-Hörnbereich mit den unter 3. beschriebenen Eckpunkten einreichen. Die Verwaltung der bewilligten Mittel erfolgt über den für das Sanierungsgebiet Kiel-Hörnbereich beauftragten Sanierungsträger BIG Städtebau GmbH über das Sonderkonto Kiel-Hörnbereich. Für einen flexiblen Mitteleinsatz wird der Projektfonds „Kiel verbinden“ eingerichtet. Aus diesem können die unter 3. beschriebenen Maßnahmen gefördert werden.
Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt durch das Stadtplanungsamt in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Ortsbeirats Gaarden. Die Selbstverwaltung wird über Geschäftliche Mitteilungen über den Projektfortschritt mindestens einmal jährlich informiert.
- Förderzweck und Maßnahmen für die Hörn
Folgende Rahmenbedingungen sind u.a. in der Richtlinie definiert:
- Gefördert werden kurzfristig umzusetzende Maßnahmen und die Entwicklung von mittelfristig umsetzbaren Konzepten und Strategien sowie investive und non-investive Maßnahmen.
- Die Maßnahmen dürfen vor Erteilung des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen sein.
- Es werden keine Projekte gefördert, die nach Städtebauförderung förderfähig wären.
- Anmietungen von leerstehenden Ladenlokalen, z.B. für Initiativen und Aufwand für Zwischennutzungen sind förderfähig
- Maßnahmenbezogene Personalkosten sind förderfähig.
- Förderung von Dritten ist unter Beachtung beihilferechtlicher Bestimmungen möglich.
- Auch die Einrichtung eines Projektfonds für eines oder mehrere Zielgebiete ist möglich.
Der erste Förderzweck sind „kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sowie städtebauliche oder
bauliche Projekte die geeignet sind, die Anziehungskraft der Zentren zu stärken
und gute Rahmenbedingungen für einen größeren Zulauf zu schaffen.“
In der Hörn soll zu diesem Zweck der jetzige maritime Charakter um den Museumshafen und das Theaterschiff weiter gestärkt werden. Kurzfristig soll daher dem Antrag des Ortsbeirats Gaarden (Drs.-Nr. 0127/2022) folgend die Beleuchtungssituation um den Museumshafen verbessert werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Beleuchtung um das Theaterschiff zu überprüfen und bedarfsgerecht anzupassen.
Derzeit wird die Sanierungsrahmenplanung für die Hörn fortgeschrieben. Dort ist auch die Aufstellung eines historischen Hafenkrans auf der Freifläche vor der Halle 400 aufgenommen gemäß Forderung des Ortsbeirates Gaarden zur Stärkung des maritimen Charakters. Die Aufstellung, sowie die vorbereitenden Untersuchungen zu Bodenverhältnissen zur Dimensionierung der Gründung etc. sollen gefördert werden.
Der zweite Förderzweck sind „mittelfristig wirkende Konzepte und Strategien für städtische Räume mit Zentrumsfunktion, auf deren Grundlage entwickelte Maßnahmen und städtebauliche oder bauliche Projekte, die die vielfältigen Nutzungsanforderungen aufzeigen und berücksichtigen. Dies bezieht Wohn- und Mischimmobilien sowie die wohnbegleitende Infrastruktur mit ein.
Gefördert werden soll dazu die Initiative „Mitte Kiel“. 2019 hat sich die Initiative „Mitte Kiel“ (www.mittekiel.de) gegründet. Die Mitglieder von Mitte beschäftigen sich mit der Frage, wie sich Ost- und Westufer im Bereich der Hörn begegnen können und ein lebendiges Miteinander im Quartier entsteht. Hierzu werden unterschiedliche Formate genutzt: Diskussionsrunden mit Expert*innen und der Stadtverwaltung, Einbeziehung der Bürger*innen über Veranstaltungen (z.B. Mitte Connect), regelmäßiger Austausch vor Ort mit den lokalen Akteuren.
Seit Ende 2019 ist die Verwaltung mit den Mittemacher*innen im Dialog über die Frage wie eine soziale Quartiersentwicklung gelingen kann. Diese Zusammenarbeit wurde mit dem bundesweiten Förderpreis für beispielhafte Bürgerbeteiligung 2021 ausgezeichnet.
Gemeinsam mit dem Team von Mitte Kiel soll verschiedenen Fragen für das Hörnquartier nachgegangen werden. U.a.:
- Wie beeinflusst die Erdgeschossnutzung das Miteinander im Quartier? Welche Nutzungen in den Erdgeschosszonen sind erforderlich? Welche fehlen? Wie kann dieser Prozess gesteuert werden?
- Welche Nutzungen für die noch zu verkaufenden Grundstücke sind erforderlich?
- Wie werden die Bedarfe der kulturellen und sozialen Akteure berücksichtigt?
- Welche Möglichkeiten gibt es für die Bespielung der öffentlichen Plätze und Promenade?
Das Team von Kiel Mitte steht der Aufgabe aufgeschlossen gegenüber und würde eine Zusammenarbeit begrüßen. Eine genauere Abstimmung erfolgt nach erfolgreicher Einwerbung der Fördermittel.
4. Finanzierung
Wie eingangs beschrieben ist es Ziel, für die Maßnahmen die Höchstförderung von 500.000 € als nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu beantragen. Zusammen mit dem Eigenanteil von 25 % ergibt sich ein Gesamtbudget von 667.000 €, je nach Förderfähigkeit der Kosten. Die Einrichtung eines Projektfonds ermöglicht eine flexible Mittelvergabe.
Hinweis
Dieser Antrag hat keinen Einfluss auf die bereits gestellten und bewilligten Anträge. Anders als bei den zuvor gestellten Anträgen erfolgt die Beschlussfassung zuständigkeitshalber durch den Bauausschuss und die Verwaltung der Mittel über das Stadtplanungsamt bzw. den Sanierungsträger BIG Städtebau GmbH.
Doris Grondke
Stadträtin
