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Geschäftliche Mitteilung - 0246/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiel-Hörnbereich: Weiteres Vorgehen Vollendung Gaardener Brücke
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 22.03.2022
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 31, 2022
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
- Anlass
Die Schaffung einer attraktiven Ost-West-Wegeverbindung für Fußgänger*innen vom Hauptbahnhof bis zum Vinetaplatz ist wesentliches Sanierungsziel der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Kiel-Hörnbereich. Bisher konnte der 1. Bauabschnitt der sog. Gaardener Brücke fertiggestellt werden. Die Vollendung der Wegeverbindung war bisher aufgrund der mangelnden Grundstücksverfügbarkeit nicht möglich, da der zweite Bauabschnitt der Gaardener Brücke über ein privates Grundstück verläuft. Mit dem Erwerb dieses Grundstückes durch die BAUM Unternehmensgruppe in Kooperation mit der meravis Immobiliengruppe Ende 2019 rückte der Weiterbau der Wegverbindung wieder in den Fokus, da der Verkauf der benötigten Grundstücksfläche an die Landeshauptstadt Kiel zugesagt wurde.
2021 wurde unter Beteiligung der Landeshauptstadt Kiel und des Ortsbeirates Gaarden ein städtebaulich-hochbaulicher Wettbewerb für die Baukörper durchgeführt. Für das Baufeld II erhielt das Büro ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS den Zuschlag. Die Ergebnisse wurden dem Ortsbeirat Gaarden im August 2021 und dem Bauausschuss im September 2021 präsentiert. Innerhalb dieses Verfahrens wurde auch die Vollendung der Gaardener Brücke gemäß den Vorgaben aus der von der Ratsversammlung beschlossenen Sanierungsrahmenplanung (Drs.-Nr: 0217/2019) als barrierefreie öffentliche Erschließungs- und Freianlage ohne Überbauung mit einer Breite von min. 25 m berücksichtigt. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Fußwegeverbindung hat sich die Verwaltung dazu entschlossen für die Planung ein eigenständiges Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
- VgV-Verfahren
Ausgangslage
Zwischen den zwei geplanten Bürogebäuden soll die bestehende Gaardener Brücke über eine barrierefreie Rampenanlage und eine Treppe bis auf das Straßenniveau des Gaardener Rings herangeführt werden. Die Rampenanlage soll durch eine Tiefgarage zu Gunsten der angrenzenden Hochbauten unterbaut werden. Insgesamt muss ein Höhenunterschied von ca. 6 m überwunden werden. Zwischen den technisch notwendigen Rampenabschnitten entstehen Podestebenen und ein Platz. Diese Bereiche können konzeptabhängig (z.B. Begrünung, Kinderspielflächen, Aufenthalt) gestaltet werden.
Für die Vergabe der Planungsleistungen für den 2. Bauabschnitt der Gaardener Brücke ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vorgesehen. Auf einen Wettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) soll verzichtet werden, da die Gestaltungsmöglichkeiten durch die vorhandenen Rahmenbedingungen (Unterbauung, Nachbarbebauung, Grundstücksgröße, Anschlusshöhen etc.) erheblich eingeschränkt sind.
Planungsraum und Umgang mit bestehenden 1. Bauabschnitt
Wie in der Drs.-Nr. 0039/2021 angekündigt, hat die Verwaltung die Möglichkeiten zur baulichen Erweiterung der Gaardener Brücke (1. Bauabschnitt) geprüft. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine bauliche Erweiterung der bestehenden Brücke nicht möglich ist, da die Statik der Brücke über keine Tragreserven verfügt. Eine Erweiterung der Brücke würde also faktisch einen Abriss des mit Städtebauförderungsmitteln hergestellten Bauwerks bedeuten und einen Neubau im zweistelligen Millionenbereich auf Kosten der Landeshauptstadt Kiel nach sich ziehen. Daher wird eine Erweiterung der bestehenden Brücke nicht weiterverfolgt.
Eine Aufwertung der Brücke durch z.B. die Erneuerung der Sitzmöglichkeiten soll im weiteren Prozess der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept Gaarden untersucht werden. Zudem ist die Einbindung der Brücke durch das Bauvorhaben des Postfuhrhofareals und die Erschließung des Areals nördlich der Brücke durch die Gaardener Brücke vorgesehen.
Verfahren
Bei dem Verhandlungsverfahren handelt es sich um ein zweistufiges, öffentliches Vergabeverfahren, bei dem in der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, die Bewerber*innen ihr Interesse am Auftrag bekunden und ihre Eignung für die zu vergebenden Leistungen nachweisen. Eignungskriterien umfassen vor allem Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. Auskünfte zu Umsätzen) sowie Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (z.B. Referenzen) der Bewerber*innen.
Aus den eingehenden Bewerbungen werden mindestens drei und üblicherweise bis zu fünf geeignete Bewerber*innen oder Bewerber*innengemeinschaften für die zweite Verfahrensstufe ausgewählt.
In der zweiten Stufe, der Angebotsphase, reichen die ausgewählten Unternehmen ihre Angebote ein und verhandeln ggf. mit der Auftraggeberin. Die Angebotsphase endet mit der Erteilung des Zuschlags für das beste Angebot. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach vorher festgelegten Zuschlagskriterien. Bei der Vergabe der Ingenieurleistungen sind dabei neben dem Preis vor allem auch die inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes (z.B. das Planungskonzept) entscheidend. Es handelt sich nicht um einen umfangreichen, zeitaufwendigen Wettbewerb nach RPW.
Zur Beurteilung der inhaltlichen und fachlichen Qualität sollen die Bieter*innen mit den Angeboten Lösungsvorschläge in Form von ersten Entwürfen, Plänen und Zeichnungen einreichen, um beurteilen zu können, wie sich die angebotenen Planungskonzepte in die Umgebung einfügen und den vorhandenen 1. Bauabschnitt der Gaardener Brücke sowie die geplante Bebauung am Endpunkt der Brücke berücksichtigen. Gemäß den Regelungen der VgV ist für die Ausarbeitung von solchen Lösungsvorschlägen eine angemessene Vergütung festzusetzen. Hierbei erfolgt eine Orientierung an den Vorgaben zur Ermittlung von Wettbewerbssummen für Planungswettbewerbe. Für das vorliegende Verfahren wird von einer Vergütung von ca. 10.000 € je Bieter*in in der Angebotsphase ausgegangen. Diese Summe ist im Zuge der weiteren Vorbereitung des Verfahrens zu konkretisieren.
Die Kosten des Verfahrens nach jetzigem Kenntnisstand von insgesamt ca. 60.000 € sind förderfähig. Die Mittel stehen auf dem Sonderkonto der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Kiel-Hörnbereich zur Verfügung.
Nach der Zuschlagserteilung für eine*n Bieter*in werden die weiteren Leistungsphasen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beauftragt und der Förderantrag zur Einzelzustimmung durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung erarbeitet. Nach erfolgter Zustimmung erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen. Ein Zeitpunkt für den Baubeginn ist derzeit noch nicht absehbar, da die städtische Baumaßnahme in hohem Maße vom Baufortschritt der privaten Hochbaumaßnahme abhängig ist. Derzeit wird weiterhin von einer Vollendung der Gaardener Brücke 2025/2026 ausgegangen.
Verfahrensbetreuung
Die Verfahrensbetreuung übernimmt die BIG Städtebau GmbH in ihrer Funktion als beauftragter Sanierungsträger. Die qualitative Bewertung der eingereichten Vorplanungen erfolgt durch ein Vergabegremium, welches sich aus externen Fachleuten, sowie der Dezernentin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt zusammensetzen wird.
Beteiligung der Bürger*innen
Vorbereitend für das VgV-Verfahren sollen die Bürger*innen in einer Tagesveranstaltung beteiligt werden. Die Veranstaltung soll am Tag der Städtebauförderung am Samstag, den 14. Mai 2022 stattfinden. Anschließend werden die Ergebnisse in einer Broschüre zusammengefasst und den Bieter*innen im VgV-Verfahren zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltung soll durch ein über den Sanierungsträger beauftragtes Büro durchgeführt werden. Die Kosten in Höhe von ca. 10.000 € sind förderfähig und stehen auf dem Sonderkonto der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Kiel-Hörnbereich zur Verfügung.
- Eigentumsverhältnisse
Parallel zum weiteren Planungsprozess wurde ein Gutachten zur Ermittlung des Bodenwertes für die benötigte Grundstücksfläche von ca. 900 m² für die Vollendung der Gaardener Brücke beauftragt. Gleichzeitig wird das Unterbauungsrecht für die geplante Tiefgarage/Nebenräume bewertet. Das Ergebnis wird voraussichtlich nach der Sommerpause 2022 vorliegen. Eine Beschlussfassung zum Grundstückskaufvertrag durch die Gremien der Selbstverwaltung ist - abhängig von den Verhandlungen mit der BAUM Unternehmensgruppe und der meravis Immobiliengruppe - Ende 2022, Anfang 2023 zu erwarten.
- Weiteres Vorgehen
Neben der Durchführung der Beteiligungsveranstaltung wird die Ausschreibung für das VgV-Verfahren weiter konkretisiert. Zudem wird der Ortsbeirat Gaarden, der Beirat für Seniorinnen und Senioren und der Beirat für Menschen mit Behinderung beteiligt. Anschließend wird die Ausschreibungsunterlage dem Bauausschuss zur Freigabe vorgelegt.
Der Ortsbeirat Gaarden erhält die Geschäftliche Mitteilung zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin
