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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0265/2022

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Sachverhalt/Begründung

 - 1 -

 

Denkmalgeschützte Schroeder-Schulen in Kiel            Analyse, Bewertung und zukünftiger Umgang

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Anlass dieser Geschäftlichen Mitteilung ist ein aktueller Blick auf die 13 denkmalgeschützten Schroeder-Schulen vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich verschiedene fachgebundene Untersuchungen des Gebäudebestandes stattgefunden haben, das Thema vielfältig in Gremien sowie der Öffentlichkeit behandelt und diskutiert wurde, sowie dem Erfordernis eines für alle

Beteiligten zukunftsfähigen Konzeptes zum Umgang mit den Schroeder-Schulen.

Dieses Konzept soll die denkmalgeschützten Schroeder-Schulen unter Berücksichtigung der baulichen, pädagogischen und denkmalpflegerischen Aspekte in das Bauprogramm der LH Kiel überführen.

 

Mit der Geschäftlichen Mitteilung 0351/2018 Umgang mit den denkmalgeschützten Schroeder-Schulen sind als nächste Handlungsschritte eine Schadenskartierung und Priorisierung von Dringlichkeiten der Sanierung, Erarbeiten der pädagogischen Erfordernisse und Raumbedarfe,

der Abgleich dieser Anforderungen an den baulichen Bestand sowie das Erstellen umfänglicher

Sanierungskonzepte bzw. Überlegungen zu Um- und Ergänzungsbauten definiert worden.

 

Diese Schritte sind in weiten Teilen erarbeitet worden und werden hier unter anderem in den

folgenden Untersuchungen und Sachstandsberichten kurz vorgestellt und erläutert:

 

1.  Denkmalfachliche Bestandsbewertung und  ProDenkmal, Berlin  12|2020

     denkmalpflegerisches Leitbild

2.  Analyse Bauwerk – Pädagogik – Denkmal  LH Kiel     60-52-64*  10|2021

     Abgleich aus Sicht der drei Hauptdisziplinen

3.  Sanierungsgutachten Reventlouschule   Ingenieure extern  12|2021

4.  Max-Planck-Schule – Konzeption Umbau  LH Kiel     60-52-64  10|2021

     Kombination aus Sanierung + Ersatzbau

5.  Sanierung Friedrich-Junge-Grundschule   Ingenieure extern  ab 2020

     Planung Neubau Gemeinschaftsschule

 

Anhand der Ergebnisse und unter Berücksichtigung der rechtlichen Einordnung ist eine konkrete Zielstellung zu formulieren und das weitere Vorgehen – auch vor dem Hintergrund des letzten Ratsbeschlusses zu den Schroeder-Schulen – abzustimmen.

 

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* Ämter: 60 Immobilienwirtschaft | 52 Amt für Schulen | 64 Amt für Bauordnung – Untere Denkmalschutzbehörde

 

Ausgangslage

 

Unter der Leitung von Rudolf Schroeder entstanden in der Zeit von 1948 – 1964 insgesamt 22 Schulen in Kiel. Von diesem Gesamtbestand sind zum heutigen Tage 13 Schulen unter Denkmalschutz gestellt. Eine Schule ist bereits vollständig saniert, von den verbleibenden 12 Schulen sind einige bereits teilweise saniert, bzw. baulich erweitert worden (s. Tab. 1 Sanierungsstand).

 

Der bau- und kulturhistorische Wert der Schroeder-Schulen wird bei den in Bau und Bildung Beteiligten und weit über die Grenzen Kiels anerkannt, wie auch eine sachliche Kritik an der Bauweise und der technischen Ausführung gerechtfertigt früh vorgetragen wurde.

 

Die Schulbauten Rudolf Schroeders stehen für eine sehr konsequente bauliche Umsetzung der reformpädagogischen Theorien des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts und haben die architektonische Qualität der Schulentwicklung der 50er Jahre entscheidend geprägt. Die Schulen verfügen auch aus heutiger Sicht über vielfältige, sehr hohe funktionale, pädagogische und räumliche Qualitäten, wenngleich bei den fachlich übergreifenden Untersuchungen deutlich wird, dass für die Anforderungen moderner Pädagogik mit teilweise fließenden Flächen, teilweise kleinteiligen räumlichen Szenarien Defizite nach heutigem Maßstab bestehen (siehe Kap. Analyse Bauwerk – Pädagogik – Denkmal).

 

Hier wird der Bedarf nach ergänzenden Gemeinschafts- und Differenzierungsflächen erkennbar,

was den heutigen Schulbetrieb mit seinen veränderten Anforderungen an den Schulalltag (Differenzierung, Inklusion, Ganztagsbetreuung) neben energetischen Aspekten und Barrierefreiheit teilweise vor erhebliche Probleme stellt.

 

Die besondere Qualität der beidseitigen Belichtung und Belüftung, Möglichkeiten der flexiblen Nutzung und Möblierung, im Zusammenhang mit grünen Außenräumen und Laubengängen flexible Pädagogik und nicht zuletzt stringente Gebäudestruktur, sprechen aber immer noch für die allgemeine Güte der Schroeder-Schulen.

 

 

Rechtliche Grundlagen

 

Bei der Fragestellung, ob die 13 denkmalgeschützten (bzw. 12, siehe Ausgangslage) Schroeder-Schulen zu erhalten und zu sanieren sind, spielt der rechtliche Status als eingetragene Denkmäler eine entscheidende Rolle.

 

Ist ein Bauwerk unter Schutz gestellt, ist das Denkmal nach geltendem Recht zu erhalten, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen – für das Kulturgut besteht die rechtliche Verpflichtung eines nachhaltigen und werterhaltenden Umganges (Präambel und § 1 DSchG SH vom 30.01.2015). Eine möglicherweise anklingende kommunale Entscheidung zum Abbruch/ Rückbau der unter Denkmalschutz stehenden Schroeder-Schulen ist schlicht rechtswidrig. Der Gesetzgeber sieht hier Regelungen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren und Straftatbeständen vor (§§ 18, 19 DSchG SH).

 

Ausnahmen bilden hier Gebäude, deren bauliche Mängel derart erheblich sind, dass eine Ertüchtigung und Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz nicht möglich ist, was gutachterlich nachzuweisen ist. In derartigen Fällen, die landesweit eher selten sind, kann nach Einzelfallprüfung einem Abbruchantrag durch das Landesamt für Denkmalpflege stattgegeben werden. Der untersuchte Gebäudebestand zeigt weitestgehend kein solches Schadensbild.

 

Der im Denkmalschutz festgeschriebene Erhalt des Objektes schließt allerdings bauliche und funktionale Veränderungen nicht aus. Es bestehen Möglichkeiten, denkmalgeschützte Gebäude baulich zu verändern, invasiv oder mittels ganzer Gebäudekörper zu ergänzen und sie nach modernem Maßstab weiterzuentwickeln. Allerdings muss sich gemäß § 1 DSchG SH jede Nutzung an der Substanzerhaltung orientieren.

 

Die Friedrich-Junge-Schule Schreventeich zeigt die beiden oben genannten Aspekte: einerseits Abbruch der Gemeinschaftsschule wegen massiven Mängeln der Standsicherheit sowie der Bausubstanz im Ganzen, andererseits die Sanierung und Erhalt historischer Baukörper in Verbindung mit einer baulichen Ergänzung der Grundschule durch `Differenzierungshäuser` an den sanierten Zeilen.

 

Neben der in Planung und Bau befindlichen Friedrich-Junge-Schule gibt es in der Landeshauptstadt aus den vergangenen Jahren bereits weitere realisierte Beispiele von Teilsanierungen und ergänzenden Baukörpern an Schroeder-Schulen (s. Tab. 1 `Stand der Sanierung`). Wenngleich aus pädagogischer Sicht auch in sanierten Baukörpern ein funktionaler Veränderungsbedarf bestehen bleibt, da sich die Ansprüche heutiger Pädagogik oftmals nur bedingt in der bestehenden Grundstruktur umsetzen lassen.

 

 

Aktuelle Sachstände Sanierung und ergänzende Neubauten

 

Die aktuelle Ausgangslage der insgesamt 13 denkmalgeschützten Schroeder-Schulen ist – vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher Baukörper, Konstruktionen, schulischen Nutzungen sowie bisheriger Umbautätigkeiten -  sehr different.

Im Einzelnen heißt dies, dass eine Schule bereits vollständig saniert ist, weitere Schulen teilweise bzw. einzelne Gebäuden bereits saniert wurden, und einige durch ergänzende Neubauten baulich weiterentwickelt worden sind.

 

Da die Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule bereits vollständig saniert, bzw. baulich ergänzt worden ist (2014), verbleiben noch 12 Schroeder-Schulen zur Sanierung. Diese hat an einigen Schulen bereits in Teilen stattgefunden, an einigen Schulen wurden die erforderlichen Ergänzungsbauten für Klassenräume und Betreuungsflächen, Mensen und Sporthallen errichtet. Weitere Schulen werden bisher lediglich bauunterhaltend begleitet.

 

 

Tab. 1 Stand der Sanierung der denkmalgeschützten Schroeder-Schulen | Schulische Bedarfe

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Baujahr  Schule     Stand Sanierung

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1948 – 51 Goethe-Schulen    Sanierung Bestandsgebäude teilweise

        Ergänzungs-Neubau abgeschlossen (GemS)

 

1949 – 51 Uwe-Jens-Lornsen-Schule   Bauunterhaltung

       • Raumfehlbedarf

 

1949 – 50 Grundschule Kronsburg   Einzelne Gebäude abgeschlossen

Kopfbau befindet sich in Sanierung

Ergänzungs-Neubau abgeschlossen

  (Klassen- u. Differenzierungsräume)

 

1950 – 53 Friedrich-Junge-Schule   Grundschule in Sanierung

Gemeinschaftsschul-Neubau in Planung

 

1952 – 56 Theodor-Storm-Schule   Bauunterhaltung

Hofüberdachung Mensa abgeschlossen

• Funktionaler Veränderungsbedarf in den

  Bestandsgebäuden

 

 

 

 

 

 

1952 – 55 Gorch-Fock-Schule    Ergänzungs-Neubauten abgeschlossen

        (Mensa | Lesehalle)

      • Funktionaler Veränderungsbedarf in den

        Bestandsgebäuden

 

1952 – 60 Max-Planck-Schule    Phase 0 | vorbereitende Konzeptplanung

      • Funktionaler Veränderungsbedarf in den

        Bestandsgebäuden | Ersatzbau abgängiger

         Gebäudeteile

 

1955 -58 Jahnschule *     s.o.

 

1955 – 58 Hebbelschule     Ergänzungs-Neubauten abgeschlossen

         (Klassenzeile | Sporthalle | Mensa)

      • Funktionaler Veränderungsbedarf in den

        Bestandsgebäuden

 

1956  Hans-Christian-Andersen-   Sanierung abgeschlossen

Stadtteil-Schule    Ergänzungs-Neubauten abgeschlossen

 

1956 – 57 Reventlouschule   • Statische Sanierung Decken erfolgt (2010)

Ergänzungsneubau abgeschl. (Mensa 2017)

        Sanierungsgutachten erstellt 12|2021

      • Funktionaler Veränderungsbedarf in den

        Bestandsgebäuden

 

1959  Grundschule Schilksee   Bauunterhaltung

      • Funktionaler Veränderungsbedarf in den

        Bestandsgebäuden

 

1960 – 64 Grundschule Suchsdorf   Bauunterhaltung

      • Funktionaler Veränderungsbedarf in den

        Bestandsgebäuden

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* Jahnschule ist heute Bestandteil des Schulstandortes Max-Planck-Schule

 

Der Tabelle ist zu entnehmen, dass es sich bei der Diskussion um zu sanierende Schroeder-Schulen keineswegs um das einheitliche Bild von 12 baulich unbehandelten Anlagen handelt, sondern der Sanierungsaufwand sehr unterschiedlich ausfällt – dies betrifft erwartungsgemäß

natürlich den Grad der baulichen Mängel, aber eben auch das Maß an bereits erfolgter Sanierung und errichteter neuer ergänzender Gebäudekörper.

Es ist aber auch zu erkennen, dass es an vielen der Schulstandorte einen deutlichen funktionalen Veränderungsbedarf in den Bestandsgebäuden gibt, da das komplexe Gebilde Schule naturgemäß `im Fluss` ist, somit Fortentwicklungen und Veränderungen unterliegt.

 

 

  1. Denkmalfachliche Bestandsbewertung – ProDenkmal, Berlin

 

Das Büro ProDenkmal, Berlin, wurde 2020 von der LH Kiel mit der Bestandsbewertung und Ausarbeitung des denkmalpflegerischen Leitbildes der Schroeder-Schulen beauftragt. Die Ausarbeitung wurde im Dezember 2020 sehr umfänglich vorgelegt (ca. 2.700 Seiten).

 

Mit der Ausarbeitung durch ProDenkmal liegt für alle 13 denkmalgeschützten Schroeder-Schulen eine umfassende Dokumentation und Bewertung des historischen Bestandes vor. Darüber hinaus wurden Leitlinien formuliert, die neben der erhaltenswerten Substanz mögliche Freiräume für notwendige Veränderungen herausstellt. Das betrifft sämtliche Aspekte vom Ensemble, einzelne Baukörper, funktionale und innenräumliche Zusammenhänge bis zu Materialität und bauliche

oder künstlerische Ausstattung.

 

Somit ist für jede der untersuchten Schulen ein denkmalpflegerisches Leitbild zugrunde gelegt, welches ein wesentliches und hilfreiches Instrument für den zukünftigen Umgang mit den Schulgebäuden bei den anstehenden Sanierungen und Planungsentscheidungen bildet.

 

 

  1. Bauwerk – Pädagogik – Denkmal | Analyse und Bewertung nach den drei

Hauptdisziplinen

 

Als wichtiger Baustein zur Entwicklung eines tragfähigen Sanierungskonzeptes für die Schroeder-Schulen ist der Gesamtbestand zwischen der Unteren Denkmalbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege, dem Amt für Schulen und der Immobilienwirtschaft analysiert und abgestimmt worden (s. Anlage 1).

 

Anhand einer zuvor festgelegten Bewertungsmatrix wurden für die drei beteiligten Fachdisziplinen

Denkmalschutz – Pädagogik – Bauzustand die vorhandenen Qualitäten und Defizite gemeinsam herausgearbeitet und punktemäßig bewertet (in Anlehnung an die häufig immobiliengutachterlich genutzte Zielbaum-Methode).

 

 

 

Ziel dieser Herangehensweise ist es, trotz unterschiedlicher Bewertungskriterien eine möglichst objektive Rangfolge der Schulen zu erhalten und Dringlichkeiten für eine anschließende Priorisierung sichtbar zu machen und neben den weiteren erforderlichen Schulsanierungen in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft einzubinden.

 

 

 

Abb. 1: Grundlage der ämterübergreifenden Bestandsanalyse und Bewertung, LH Kiel 2021

 

 

Neben der rein technischen Analyse des baulichen Zustandes der Gebäude wird das Spannungsfeld zwischen dem Denkmalschutz und der Pädagogik erkennbar.

Der Denkmalschutz betrachtet die Schroeder-Schulen im Sinne des Erhalts der historischen Bausubstanz, sowie des Wertes für die Kultur- und Stadtgeschichte. Fachliche Bestandsaufnahme und Dokumentation wird in ein denkmalpflegerisches Leitbild überführt, welches die Grundlage der Sanierung und für Veränderungen bildet.

 

Der Ansatz von Schule und Pädagogik orientiert sich an der Nutzbarkeit im Sinne moderner Schule und der Entwicklung zeitgemäßer pädagogischer Konzepte im Gebäude.

 

 

Schule hat sich in den sieben Jahrzehnten seit dem Bau der Schroeder-Schulen in der Zielsetzung grundsätzlich verändert. Aus der Bildungseinrichtung ist ein ganztägiger Lern- und Lebensort geworden, in dem Bildung, Erziehung und Betreuung aller Schüler*Innen nach deren individuellen Bedarfen in differenzierten Lehrformen (Frontalunterricht, Gruppenunterricht, Partner- und Projektarbeit, etc.) stattfindet – dies nach aktuellen Entwicklungen sowohl in Präsenz als auch Online.

Unterrichtsflankierende Maßnahmen wie Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeit-

Angebote runden den ganztägigen Aufenthalt im Schulgebäude ab.

 

Die primäre Fragestellung ist, ob das Gebäude in Zustand, Struktur und Größe geeignet ist für zeitgemäßen Schulbetrieb. Lassen sich moderne pädagogische Anforderungen innerhalb der historischen Gebäudesubstanz Entwickeln – Praktizieren – Leben?

 

Diese jeweiligen unterschiedlichen, fachspezifischen Betrachtungen sollen durch die Matrix gleichberechtigt abgebildet werden und in eine übergreifende Bewertung einfließen.

 

Diese weist zusammen mit den dargestellten baulichen Schadensbildern und Mängeln hin auf:

das Potential für innere Umgestaltung

→ das Potential für bauliche Ergänzungen / Erweiterungen

→ Chancen für den Erhalt | Weiterentwicklung des Schulstandortes

 

 

Aus der Bewertung ergibt sich folgende Übersicht:

 

 

Abb. 2: Bewertungsmatrix Übersicht, LH Kiel 2021

 

 

Besondere Qualitäten und Defizite lassen sich in der Übersicht erfassen, liegen gemäß dem beschriebenen Spannungsfeld zumeist in unterschiedlichen Disziplinen.

 

 

 

 

Es wird durch die Untersuchung aus den drei fachlichen Perspektiven deutlich, dass bauliche

Lösungen für die Schroeder-Schulen nicht einheitlich und allgemeingültig sein können, sondern individuell je Schulstandort erarbeitet werden müssen.

 

In Verbindung mit tiefergehenden Sanierungsgutachten können für die jeweiligen Schulstandorte

aber gemäß der entwickelten Priorisierung Sanierungs-, Erhalt- und Umbaukonzepte vorgegeben

werden.

 

 

  1. Sanierungsgutachten: Reventlouschule exemplarisch

 

Aufbauend auf die in der Immobilienwirtschaft erarbeitete Datenbank zu den Sanierungsbedarfen aller Kieler Schulen und der Bewertung der Zustandsklassen für die Schulgebäude (vgl. Konzept Kiel macht Schule) sind erste Sanierungsgutachten in 2021 beauftragt worden.

 

Dies gilt aktuell auch für die Reventlouschule, für die eine durch Architektin N. Stölken, Hamburg, hochbauliche Untersuchung des Gebäudebestandes mit weiteren gutachterlichen Bewertungen in den Disziplinen Statik | Brandschutz | Technische Gebäudeausrüstung | Energetische Bewertung

erstellt wurde (Gutachten liegt vor, Auswertung Immobilienwirtschaft 02|2022).

 

Neben der sachlichen Bestandsbewertung werden maßgebliche Defizite benannt und Handlungsempfehlungen gegeben, welche die Grundlage für ein umfassendes Sanierungskonzept bilden.

 

 

 

Für die Reventlouschule wird erkennbar, dass neben den zu erwartenden, teilweise allein dem Alter geschuldeten Erneuerungen wie den Technischen Anlagen Heizung, Sanitär und der Elektrik, Einbau neuer Fensteranlagen sowie weiterer Maßnahmen, ein wesentlicher Fokus der künftigen

Planung auf die Rettungswegesituation zu legen ist.

 

Dies bezieht sich sowohl auf die brandschutztechnische Ertüchtigung durch den Einbau geeigneter Materialien und Bauteile (RS-Türen etc.), als auch die bereits die mit der Unteren Denkmalbehörde in Abstimmung befindliche Errichtung eines außenliegenden zweiten Treppenhauses.

 

Am Beispiel der Reventlouschule soll neben dem Planungsfortschritt einmal exemplarisch gezeigt

werden, unter welcher Beteiligung konkrete Sanierungserfordernisse aktuell erarbeitet werden und in eine Sanierungsplanung unter externer fachlicher Beteiligung führen. Diese bilden auch die Grundlage zur Kostenschätzung sowie eines Bauzeitenrahmens, die als Gerüst mit dem vorliegenden Sanierungsgutachten seit 12|2021 abgestimmt vorliegen.

 

Diese Verfahrensweise - interne Analyse und grundsätzliche Bewertung der Schulstandorte,

Sanierungsgutachten unter externer Beteiligung mit konkreten Kosten- und Zeitrahmen,

sowie Abstimmung aller denkmalpflegerischen Belange mit der Unteren Denkmalbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege -  versetzt die Gremien der LH Kiel in den Stand, den Umfang der einzelnen Maßnahme zur `Schulsanierung` zu beurteilen und entsprechende Entscheidungen zur baulichen, organisatorischen und finanziellen Umsetzung zu treffen.

 

 

  1. Max-Planck-Schule – Konzeption Umbau als Kombination aus Sanierung und

Ersatzbau

 

Für die Max-Planck-Schule zeichnet sich derzeit ein Umbau-Konzept aus einer Kombination aus denkmalgerechter Sanierung des Bestandes, partieller Abbruch mit Ersatzbau für statisch nicht zu erhaltende Gebäude, sowie sensible innere Umgestaltung und Errichtung ergänzender neuer Baukörper ab.

 

 

Derzeit wird im Rahmen der Phase 0 zwischen Beteiligten der Schule, Fachberatern und der Verwaltung (52 | 60) ein pädagogisches und räumliches Konzept entwickelt, um modernen und zukunftsfähigen Schulbetrieb am Standort zu ermöglichen.

 

Gleichzeitig finden derzeit unter Beteiligung von Fachingenieuren und der Verwaltung (60 | 64) Analysen und Bewertungen des Baubestandes statt, um Grundlagen für die anstehenden

Sanierungen festzulegen. Hier zeichnet sich für den Bestand der Max-Planck-Schule (MPS) ab, dass einzelne Gebäudebereiche gemäß gutachterlicher Untersuchung nicht zu erhalten sind.

 

Dies liegt nicht am eigentlichen Gebäudebestand, sondern an den Gegebenheiten des nach dem Krieg aufgeschütteten Untergrundes, der in Bewegung geraten ist und eine nicht zu stabilisierende, mangelhafte Tragfähigkeit aufweist.

 

So sind für die beiden südöstlichen Klassenzeilen nach weiterer, eingehender Prüfung und in Abstimmung mit der Landesdenkmalpflege der Abbruch zu beantragen. Daraus entsteht für die MPS die Aufgabe und die Chance, die verlorengegangenen Flächen gemäß moderner Pädagogik und in rücksichtsvollem Umgang mit dem erhaltenen Denkmalbestand neu herzustellen.

Für die fünf Pavillonklassen der ehemaligen Jahnschule, gelegen am Hang zu den Moorteich-

wiesen, zeichnet sich wiederum die Möglichkeit des Erhalts ab. Hier ist die denkmalgerechte

Sanierung der Baukörper mit dem Potential zu sensiblen baulichen Ergänzungen gegeben.

 

Im Zuge der gesamten Untersuchung der Max-Planck-Schule und der ehemaligen Jahnschule werden ebenfalls potentielle Änderungen und ergänzende Bauteile diskutiert und geprüft, die für weitgehende Bereiche der Schule die Barrierefreiheit ermöglichen können.

 

 

Fazit: Die Max-Planck-Schule vereint absehbar die gesamte Bandbreite, wie die Schroederschen Schulbauten im Sinne des Denkmalschutzes erhalten werden können, konstruktiv nicht zu haltende Bauteile durch Neubauten ersetzt, und der Gebäudebestand sensibel modifiziert und ergänzt werden kann.

 

Daraus entstünde ein für die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an moderne Schule geeignetes Gebäudeensemble, welches gleichzeitig dem baukulturellen Erbe gerecht würde.

 

 

  1. Sanierung | Neubau Friedrich-Junge-Schule - Kurzbericht

 

Hier wird auf die gesonderte Ausarbeitung der Immobilienwirtschaft zum Projektstand der Sanierung der Grundschule, bzw. der Planung des Neubaus der Gemeinschaftsschule verwiesen.

 

 

Ziele und weiteres Vorgehen

 

Mit dem durch ProDenkmal vorgelegten denkmalpflegerisches Leitbild ist ein Rahmen für den zukünftigen Umgang mit den denkmalgeschützten Schroeder-Schulen gegeben, der die architektonisch erhaltenswerten Merkmale definiert und gleichzeitig mögliche Freiräume für notwendige Veränderungen herausstellt.

 

Die gezeigte Bewertungsmatrix, welche die zentralen Aspekte des Bauzustandes, der Pädagogik und des Denkmalschutzes abbildet, ist die Grundlage der Priorisierung. Anhand dieser Rangfolge werden die Schulen detaillierten Sanierungsgutachten unterzogen und in Zusammenarbeit mit externen Fachbüros individuelle Sanierungskonzepte für die bauliche und pädagogische Modernisierung erarbeitet. Dies findet derzeit für die ersten Standorte statt (vgl. Friedrich-Junge-Schule | Reventlouschule), bzw. befindet sich bereits in baulicher Umsetzung.

 

 

 

Weiterer Baustein der individuellen Sanierungskonzepte ist die Prüfung und Zusammenstellung der schulischen Raumbedarfe vor dem Hintergrund der zeitgemäßen Anforderungen an Schule.

Im Rahmen der Durchführung einer Phase 0, bei der alle am Schulbau Beteiligten eingebunden sind, wird erarbeitet, wie das pädagogische Konzept im vorhandenen Gebäudebestand umgesetzt werden kann (vgl. Max-Planck-Schule).

 

Die oben aufgeführten Bausteine sind nicht schablonenhaft auf alle Schulstandorte anzuwenden, sondern sind jeweils im Einzelfall mit dem individuellen Gebäudebestand abzugleichen und mitkonkretem Konzept zu versehen. Diese bilden dann auch die Grundlage für die Gremien der LH Kiel, sämtliche Belange abzuwägen und entsprechende Entscheidungen zu treffen.

 

Aufgrund des teilweise sehr schlechten baulichen Zustandes sind sämtliche Gebäude sehr detailliert zu prüfen, auch dahingehend ob im Einzelfall Gebäude ganz oder teilweise aus gewichtigem Grunde nicht zu erhalten sind (schwere statische Mängel | o. vgl.). Dies ist jedoch immer der letzte Lösungsschritt und kann erst nach Versagen aller Ansätze zum Erhalt der Gebäude zum Tragen kommen.

 

So ist der Fall der Friedrich-Junge-Schule (Gemeinschaftsschule) mit einem vollständigen Abbruch von ganzen Gebäudekomplexen ein Einzelfall, der keine anderen Möglichkeiten bot. Die Max-Planck-Schule – soweit sich dies derzeit abzeichnet - zeigt einen Lösungsweg, der sowohl die bauliche Konsequenz eines Teilabbruches (2 Klassenzeilen) als auch eine denkmalgerechte Sanierung des erhaltenswerten Bestandes kombinieren könnte.

 

Die zentralen baulichen Instrumente zur denkmalgerechten Sanierung und der Anwendung moderner pädagogischer Konzepte sind:

 

 Sanierung und Werterhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz im Sinne der rechtlichen

Grundlage (DSchutzG SH)

 Behutsame Modifikation der innenräumlichen Struktur/ Anpassung von Innenwänden an

schulische Bedürfnisse

 Ergänzende Baukörper im Einklang mit dem Bestand einfügen, um die Raumbedarfe quantitativ und möglichst im pädagogischen Sinne zu erfüllen.

 Den Möglichkeiten und Erfordernissen sind in der Umsetzung aufgrund verschiedenster Rahmenbedingungen, wie beispielsweise der Gebäudestruktur, der technischen Gegebenheiten, den Kosten oder dem Denkmalschutz oftmals Grenzen gesetzt. Hier gilt es, den für alle am Bau Beteiligten (Bautechnik, Pädagogik und Denkmalschutz, etc.) größtmöglichen Kompromiss zu finden, der für jeden Akteur die wenigsten Einschränkungen bei gleichzeitig möglichst hoher Zielerreichung bietet.

 Funktionale Baukörper einfügen, um z.B. Barrierefreiheit in weiten Teilen zu erreichen

 (Ergänzung von einzelnen Aufzügen/ Durchbrüchen zur Hauptwegeführung)

 Als Ultima Ratio muss in letzter Konsequenz in Betracht gezogen werden, dass falls die aktuelle und zukünftige Anforderung an Schulgebäude, die als Lern- und Lebensort für zukünftige Generationen dienen sollen, durch die Veränderung der Bestandsgebäude unter Betrachtung der Anforderungen des Denkmalschutzes und der baulichen Gegebenheiten nicht zufriedenstellend ermöglicht werden kann, eine alternative Nutzung der denkmalgeschützten Gebäude zu suchen und Schulneubauten zu planen sind, die den pädagogischen Anforderungen gerecht werden.

 

Die Schroeder-Schulen sind als kulturhistorisches Erbe von großer Bedeutung, erhaltenswert und weitestgehend erhaltensfähig, auch im Sinne der baulichen Identität und des Kieler Stadtbildes. Der zentrale Ansatz bei der Sanierung geht aber über die reine Erhaltung hinaus und muss die Weiterentwicklung der Schulen zum Ziel haben.

 

Das kulturelle Erbe muss verbunden werden mit den Anforderungen, die heute an moderne Schule gestellt werden. Dies sind im räumlichen Sinne flexible Grundrisse, teilweise in größeren

 

 

fließenden Zusammenhängen, teilweise in kleinteiligen Szenarien zur Differenzierung und Arbeit in kleinen Gruppen oder individuell.

 

Mit der Sanierung und zeitgemäßen Ergänzung muss der jeweilige Schulstandort weiterentwickelt werden und einen klaren Mehrwert erhalten – über die vorhandene Qualität hinaus.

 

Die bestehende rechtliche Grundlage zum Erhalt von denkmalgeschützten Objekten sollte der Landeshauptstadt Kiel als öffentlicher Eigentümerin Verpflichtung sein, das kulturelle Erbe der Schroeder-Schulen zu wahren und gleichzeitig für die Herausforderungen moderner Schule

weiterzuentwickeln.

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 31, 2022 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen