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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0294/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Im Stadtteil Kiel-Ravensberg wird für das Baugebiet zwischen Westring, Kleiststraße, Niebuhrstraße und dem RBZ Wirtschaft bzw. der Kleingartenanlage Klein Kielstein die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes Fassung 2000 r den Bereich „Sporthalle Klein Kielstein“ aufgestellt.

 

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage

Bei den Flächen im Plangebiet handelt es sich um städtische Flächen, die bislang als Parkplatz sowie Bolzplatz genutzt werden. Die Flächen liegen im historisch als Klein Kielstein bezeichneten Bereich im Stadtteil Ravensberg direkt angrenzend an die gleichnamige Kleingartenanlage „Klein Kielstein“.

 

Der Bolzplatz stellt mit den südlich angrenzenden Kleingärten sowie dem Grünzug rund um den Wasserturm ein wichtiges Element des Freiraumsystems dar, das für die Erholungsvorsorge insbesondere der innenstadtnahen Westuferstadtteile hohe Bedeutung hat.

 

Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche bislang als Grünfläche dargestellt. Die geplante Errichtung einer Sporthalle widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplans. Daher werden die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1039 notwendig.

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Der Stadtteil Ravensberg weist einen erheblichen Fehlbedarf an Sporthallenkapazitäten auf. Gemäß einer Bestandserfassung durch die Immobilienwirtschaft fehlen im Stadtteil rund fünf Sporthallenteile, die sowohl für Schulsport als auch Vereinssport benötigt werden. Dieser Bedarf wird perspektivisch durch den Umbau des Holsteinstadions noch erhöht werden, da die in diesem Zusammenhang entfallende Holsteinhalle ersetzt werden muss.

 

In einer umfassenden Standortanalyse hat die Immobilienwirtschaft im letzten Jahr nach Standorten für eine neue Sporthalle gesucht. Ergebnis der Analyse ist, dass eine gestapelte Vierfeldhalle auf der Fläche des jetzigen Bolzplatzes errichtet werden soll, die sowohl dem RBZ Wirtschaft zur Verfügung gestellt wird als auch durch Vereine des Stadtteils genutzt werden kann. Der vorhandene Bolzplatz soll auf Flächen nördlich der Hebbelschule verlagert werden.

 

Um Planungsrecht für die Sporthalle zu schaffen, wird ein Bebauungsplan benötigt, der neben der Sporthalle auch die Erschließung sowie die notwendigen Stellplätze umfasst. Für die Sporthalle werden rund 40 Stellplätze benötigt, die entweder auf dem nördlich angrenzenden Parkplatz oder per Stellplatznachweis in der Parkpalette des RBZ Wirtschaft untergebracht werden sollen.

 

Ein weiteres Ziel der Planung ist die städtebauliche Einfügung der Sporthalle in die umgebenden Grünstrukturen, so dass die Naherholungs- und Freiraumfunktion sowie der vorhandene prägende Baumbestand weitestgehend erhalten bleiben.

 

Mit der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Nutzung geschaffen werden. In einem Parallelverfahren wird der Bebauungsplanes Nr. 1039 aufgestellt.

 

III. Planerische Ausgangssituation und weitere Rahmenbedingungen

Der Flächennutzungsplan Fassung 2000 stellt für das Plangebiet der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Grünfläche dar. Im Landschaftsplan (Zielplan) der Landeshauptstadt Kiel ist ebenfalls eine öffentliche Grünfläche sowie die Zweckbestimmung Bolzplatz dargestellt.

 

Weitere im Zusammenhang stehende Untersuchungen sind (nicht abschließend):

  • Standortanalyse für Sporthallenstandorte im Stadtteil Ravensberg
  • Bolzplatzalternativensuche des Grünflächenamtes

Diese Untersuchungen und mögliche Wechselwirkungen sind in der weiteren Bearbeitung zu betrachten.

 

IV. Vorgesehenes Verfahren

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.

 

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan 1039 für den betroffenen Bereich aufgestellt werden.

 

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook wurde in seiner Sitzung am 13. April 2022 bereits über die anstehenden Planungen informiert und erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

gez.Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

Anlage 1: Übersichtsplan 44. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 2: Städtebauliche Eckdaten

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

May 5, 2022 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

May 19, 2022 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen