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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0318/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die stadt.mission.mensch gGmbH wird beauftragt, die Spenden, die aus der Kieler Bevölkerung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine und anderer Länder zur Verfügung gestellt werden, anzunehmen und an Bedürftige weiter zu geben. Die Ansprüche von geflüchteten Menschen aus § 24 (3) SGB II auf Erstausstattung der Wohnungen und für Bekleidung werden damit anders als in der Neufassung der Anlage zum Vertrag mit dem Jobcenter Kiel festgelegt (Drs.:0142/2016) bei Bedarf und auf Wunsch nicht als Geld- sondern als Sachleistung gewährt.
  2. Zugestimmt wird der Auszahlung einer Zuwendung aus der Haushaltsstelle 31211002.54630002 „Erstausstattung Wohnung“ in Höhe von 50.000 Euro für das Jahr 2022 an die stadt.mission.mensch gGmbH.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zusammenfassung

Im Jahr 2016 wurden die Leistungen nach § 24 (3) SGB II (Erstausstattungen für Wohnungen und Bekleidung) auf finanzielle Hilfen als Pauschalen umgestellt. Die Ereignisse rund um die Flüchtlingsaufnahme in Kiel zeigen, dass es alternativ ein Angebot geben muss, um der Spendenbereitschaft der Bevölkerung gerecht zu werden und die geeignet ist, die gespendeten Dinge schnell und unkompliziert weiterzugeben. Das Sozialkaufhaus der stadt.mission.mensch wurde 2016 als Angebotskaufhaus umgestellt. Die städtischen Zuwendungen hierfür wurden zu dem Zeitpunkt eingestellt. Es zeigt sich nun, dass eine Stadt wie Kiel ein erweitertes Angebot benötigt. Die benötigten Miet-und Infrastrukturkosten, die für dieses Angebot entstehen, sollen bis zu 50.000 Euro übernommen werden.

Sachverhalt

Die Leistungen der Erstausstattung der Wohnung und für Bekleidung nach § 24 (3) SGB II wurden mit der Drucksache 0142/2016 auf einen Pauschalbetrag für Leistungsempfänger*innen umgestellt. Dadurch sollte erreicht werden, dass für Menschen im Transferleistungsbezug eine Wahlfreiheit für den Bezug von Möbeln entsteht. Es sollte eigenverantwortlich entscheiden werden können, ob Neuware angeschafft wird oder im Sozialkaufhaus der stadt.mission.mensch oder im Second-Hand-Handel Anschaffungen günstiger und damit umfangreicher ausfallen können.

Diese Praxis hat sich für die Leistungsbezieher*innen im SGB II bewährt. Durch die Zunahme der Anzahl der Geflüchteten in Kiel gewinnt aber auch das spendenbasierte Angebot der Möbelbörse wieder an Bedeutung. Zum einen nimmt gerade in der jetzigen Fluchtbewegung von Ukrainer*innen nach Kiel die Sachspendenbereitschaft der Kieler*innen erheblich zu. Zum anderen nimmt auch die Nachfrage nach kostenfrei abzugebenden Möbeln derzeit erheblich zu.

Neu nach Deutschland eingereiste Personen benötigen Zeit, sich im neuen Land zurecht zu finden. Sich in der äußerst belastenden Situation auch um Kleidung und Möbel kümmern zu müssen, würde viele überfordern.

Die von ehrenamtlichem Engagement getragenen Spendenaktionen helfen kurzfristig. Es braucht darüber hinaus ein kontinuierliches und professionelles Angebot. Die stadt.mission.mensch hält mit dem Sozialkaufhaus in Kiel-Hassee eine Struktur vor, das zum einen geeignet ist, die Spenden aus der Bevölkerung anzunehmen bzw. zu kanalisieren und Möbel aufzuarbeiten, zum anderen aber auch die Verteilung z.B. in Flüchtlingsunterkünfte ggf. auch gemeinsam mit Freiwilligen zu organisieren. Gleichzeitig wird das Sozialkaufhaus vom Jobcenter und den Sozialversicherungsträgern angefragt, Arbeitsplätze in der Aufarbeitung und im „Verkauf“ im sozialen Arbeitsmarkt und anderen Beschäftigungs- bzw. Therapieprozessen anzubieten.

Da die aktuelle Finanzierung des Sozialkaufhauses auf arbeitsmarktliche Integrationsmaßnahmen und Rehabilitation von benachteiligten Menschen sehr unterschiedlicher Leistungsträger basiert und teilweise nicht auskömmlich ist, soll mit der durch die Landeshauptstadt Kiel zu gewährende Zuwendung eine Unterstützungsleistung für die Miete und Infrastruktur (z.B. Transportfahrzeug) des Sozialkaufhauses gezahlt werden. Dadurch wird die Anmietung der notwendigen Lager- und Ausstellungräume gefördert. Diese Vorhaltekosten sind Voraussetzung für die zusätzliche Entgegennahme und Abgabe von Möbeln und Kleiderspenden.

Die stadt.mission.mensch muss im Verwendungsnachweis darstellen, dass die Miet- und Infrastrukturkosten mindestens der Höhe der von der Landeshauptstadt Kiel gewährten Zuwendung entsprechen. Damit ist sichergestellt, dass die Landeshauptstadt Kiel nicht Maßnahmekosten anderer Träger subventioniert.

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

Apr 28, 2022 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - ungeändert beschlossen

Erweitern

May 19, 2022 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen