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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0462/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.)    Der in der Anlage 1 beigefügte „Masterplan“ belegt die Machbarkeit zur Integration der Freihaltetrasse für das hochwertige ÖPNV-System in die Siedlungsentwicklung des Kieler Südens.

2.)    Die Verwaltung wird beauftragt, den „Masterplan“ in die von der Ratsversammlung beschlossene Rahmenplanung (Drs.-Nr. 1222/2021) zu integrieren und parallel die Bauleitplanverfahren voranzutreiben (43. Änderung des Flächennutzungsplanes / Drs. 1224/2021 und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1034 „Meimersdorfer Höhen“ / Drs. 1223/2021).

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Sachstand

 

Vor dem Hintergrund des Auftrages an die Verwaltung, zu prüfen, ob das hochwertige ÖPNV-System (HÖV) bis in das Zentrum des neuen Quartiers hineingeführt werden kann (Drs. 0020/2022), wurde das Büro KCAP von den Entwickler*innen BPD und TPB mit einer Machbarkeitsprüfung beauftragt. Das Ergebnis liegt, nach Abstimmung zwischen dem Stadtplanungsamt, der Stabstelle Mobilität und dem Planungsbüro Ramboll sowie den Entwickler*innen BPD und TPB nunmehr in Form des „Masterplans“ vor. Dieser zeigt auf, wie die zusätzliche Flächeninanspruchnahme r eine eigenständige V-Trasse in die bisherige Planung integriert und dabei zugleich eine Optimierung des bisherigen Entwurfes bei Erzielung einer höheren Bebauungsdichte ermöglicht werden kann.

 

Die wesentlichen Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung sind dem Ortsbeirat Meimersdorf/Moorsee in seiner Sitzung am 20.04.2022 vorgestellt worden. Der Ortsbeirat votierte einstimmig für eine Fortführung der dort vorgestellten und seitdem geringfügig nachgebesserten Planung.

 

 

II. Trassenanforderungen und -verlauf

 

Zunächst wurde untersucht, ob durch eine hrung des HÖV auf der Fahrbahn (Mischverkehrslösung) im bisherigen Verlauf der geplanten Haupterschließungsstraße die zusätzliche Flächeninanspruchnahme minimiert werden kann. Jedoch würden die Anforderungen an den linksabbiegenden Kfz-Verkehr und an den Radverkehr einen zusätzlichen Platzbedarf auslösen, der größer als der für eine eigenständige HÖV-Trasse wäre. Insofern wird das HÖV-System auf einer eigenen Trasse durch das Gebiet geplant.

 

Die fahrgeometrischen Anforderungen an das HÖV-System schließen jedoch eine Streckenführung parallel zu der bislang in der Rahmenplanung vorgesehenen Haupterschließung aus, da die westliche Einmündung südlich der Grundschule in einem spitzen Winkel auf die ringförmige Quartiersstraße trifft.

Daher wurde eine geradlinige Führung der HÖV-Trasse gehlt, die vom herkömmlichen Busverkehr, aber nicht vom individuellen Kfz-Verkehr genutzt werden darf. Hierdurch wird eine großflächige Kreuzung desgrünen Angers deutlich minimiert. Der individuelle Kfz-Verkehr kann über den südlichen Teil des bisherigen Haupterschließungsringes um den zentralen Bereich im Siedlungsbereich Ost geführt werden. Diese „umwegige“hrung des Kfz-Verkehrs gestaltet sich weiterhin unattraktiv für den überörtlichen Verkehr im Sinne einer vermeintlichen Abkürzung (vgl. Anlage 2, S. 3).

 

Der Masterplan sieht zwei V-Haltestellen für den Siedlungsbereich Ost und eine HÖV-Haltestelle südlich des Siedlungsbereiches Mitte vor.

Die Anzahl und konkrete Lage von HÖV-Haltestellen wird im weiteren Planungsprozess zu ermitteln sein.

 

 

III. Auswirkungen auf die bisherige Planung

 

r die Offenhaltung einer Trasse zur Anbindung des geplanten neuen Quartiers an das hochwertige ÖPNV-System wird die städtebauliche Planung in Teilen zu überarbeiten sein. Der Masterplan zeigt auf, wie dies unter weitgehendercksichtnahme auf das Entwurfsprinzip der Rahmenplanung gelingen kann (vgl. Anlage 2, S. 10).

Durch die erhöhte Flächeninanspruchnahme zu Gunsten des ÖPNV reduziert sich die Wirtschaftlichkeit des Projektes zu Lasten der Entwickler*innen. Vor diesem Hintergrund sieht der Masterplan auch eine Verdichtung durch Erhöhung der Baumasse vor, um die finanziellen Verluste der Entwickler*innen ausgleichen zunnen. Dies ist in Abstimmung mit den Entwickler*innen durch eine Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten um ca. 400 bis 600 und durch folgende Veränderungen in der Gebäudetypenverteilung möglich:

Die Zahl der freistehenden Einfamilienhäuser und der Doppelhäuser wird reduziert und durch einen neuen Typus des gestapelten Reihenhauses überkompensiert. Der Anteil der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern wird geringfügig angehoben (vgl. Anlage 2, S. 6 und 7). Die Erhöhung der baulichen Dichte überzeugt vor dem Hintergrund des Flächenengpasses der Stadt Kiel. Auch kann so die mögliche Anzahl der Fahrgäste für das perspektivische HÖV-System gesteigert werden.

 

Eine weitere Kompensationsmöglichkeit wirtschaftlicher Verluste wird durch die bereits in der Rahmenplanung vorgesehene Errichtung von Quartiersgaragen konkretisiert. Dies ermöglicht eine Reduktion der Kosten für Tiefgaragen und in Verbindung mit den Mobility-Hubs eine vielversprechende Entwicklungsmöglichkeit hin zur Mobilitätswende (vgl. Anlage 2, S. 4 und 5).

Außerhalb des Plangebietes muss die Vorhaltetrasser die optionale Erweiterung des HÖV-Kernnetzes in den Kieler Süden über entsprechende planerische Berücksichtigung und Planrecht gesichert werden

 

 

IV. Weiterer Planungsprozess

 

Kurzfristig wird eine Aktualisierung des Aufsiedlungsszenarios (Bildung von Bauabschnitten und die zeitliche Abfolge der Realisierung) erforderlich, um die bisher vorgesehenen Sozialinfrastrukturbedarfe auf die neue Planung abzustimmen.

 

Zur Sicherstellung einer gigen Fortsetzung des Planungsprozesses soll die Integration des Masterplans in die Rahmenplanung parallel zum Bauleitplanverfahren erfolgen. Nachdem bereits Auftakttermine mit den beauftragten Planungsbüros Evers und Partner sowie Bendfeldt, Herrmann, Francke stattgefunden haben, werden zurzeit von den beiden Büros die Grundlagen ermittelt und aufbereitet. Außerdem werden aktuell vertiefende Untersuchungen zur Fauna durchgeführt.

 

Als nächster Meilenstein wird die aktualisierte Rahmenplanung zusammen mit dem städtebaulichen Rahmenvertrag den Entscheidungsgremien zum Beschluss vorgelegt werden. Dieser bildet die Grundlage r den Vorentwurf des Bebauungsplanes zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Sobald sich die Bebauungsplanung im weiteren Planungsprozess in den wesentlichen Festsetzungen konkretisiert hat, sind das Energiekonzept und das Gestaltungshandbuch zu überarbeiten und aktualisieren.

Die Kosten der Überarbeitung der Rahmenplanung und des Gestalthandbuches werden durch die Stadt Kiel getragen. Im Gegenzug hatten die Entwickler*innen die Machbarkeitsprüfung finanziert. Die Kosten belaufen sich schätzungsweise 50.000,- und stehen unter Kostenstelle 50002, Kostenträger 51100101, Sachkonto 54310800 zur Verfügung.

 

Der Ortsbeirat Meimersdorf/Moorsee erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

Anlagen 

 

Anlage 1: Kieler Süden - Masterplan

Anlage 2: Kieler Süden - Machbarkeitsprüfung Hochwertiges ÖPNV-System“

 

 

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 2, 2022 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 9, 2022 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen