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Geschäftliche Mitteilung - 0563/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitende Untersuchung zur Betriebsführung der Straßenbeleuchtung ab dem Jahr 2027
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 09.08.2022
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Aug 18, 2022
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 6, 2022
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Sachverhalt/Begründung
1. Derzeitiger Sachstand
1.1 Grundlagen
Die Straßenbeleuchtung der Landeshauptstadt Kiel erstreckt sich zurzeit auf ein Straßennetz von ca. 855 km. Sie umfasst ca. 19.700 Leuchtstellen mit ca. 21.700 Leuchten und einem Anschlusswert von ca. 1,44 Megawatt.
Gesteuert wird die Straßenbeleuchtung von ca. 270 Schaltstellen über ein eigenes Kabelnetz und einem Dämmerungsschalter, der ein Funksignal auslöst. In der Zeit von 23:00 - 05:00 Uhr wird ein Teil der Straßenbeleuchtung abgeschaltet bzw. alle neuen LED-Leuchten werden mit einer 50 % Leistungsreduzierung betrieben.
Die Straßenbeleuchtung als Teil der Straßenbaulast liegt in der Zuständigkeit des Tiefbauamtes und dort im Sachbereich 66.1.4 Beleuchtungsmanagement der Abteilung 66.1 Mobilität und Strategie. Sie ist im Eigentum der Stadt Kiel und wird derzeit durch einen Betriebsführer betrieben.
1.2 Aktuelle Vertragslage
Im Jahr 2006 wurde der Betrieb nach europaweiter Ausschreibung vergeben. Es erfolgte die Beauftragung der swb Beleuchtung GmbH (swb) für einen Zeitraum von 20 Jahren. Dieser Vertrag läuft bis zum 31.12.2026 (Beschluss Finanzausschuss 25.04.2007, Drs. 0370/2007).
Bestandteile des derzeitigen Vertrages sind u. a.:
- Straßenbeleuchtungsanlagen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen,
- Neubau, Umbau, Rückbau, Instandhaltung und Betrieb von Straßenbeleuchtungsanlagen,
- Straßenbeleuchtungsanlagen bestehend aus Leuchten, Trägersystemen
(z. B. Masten), Kabelnetz und Einspeisepunkten, - Leistungsverzeichnis für Neubau, Umbau und Rückbau von Straßenbeleuchtungsanlagen,
- 2007 bis 2011: Programm zur Effizienzsteigerung, mit Tausch von ca. 13.000 der 20.000 Leuchten,
- 2012 bis 2016: Umstellung von Freileitungsanlagen auf ein erdverkabeltes Kabelnetz.
Die swb aus Bremen hat gemäß dem Betriebsführungsvertrag im Jahr 2007 in Kiel eine Niederlassung eröffnet. Von dort werden derzeit alle Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen geplant und ausgeführt.
1.3 Erneuerung von Erdkabeln
In den zurückliegenden Jahresberichten (aktueller Stand: Drs. 0234/2022 für 2021) wurde mehrfach auf die Altersstruktur der Anlage und die damit auch hier verstärkt auftretenden Störungen hingewiesen. Der Sanierungsbedarf für das Kabelnetz der Straßenbeleuchtung ist wegen der Überalterung der Erdkabel relativ hoch. Die bisher erfolgten, eher geringen Investitionen der Stadt haben nichts am grundlegenden Sanierungerfordernis geändert. Um die Erneuerung der Erdkabel zu optimieren, ist die Verwaltung in intensiven Gesprächen mit swb.
Im Betriebsführungsvertrag für die Straßenbeleuchtung sind jährliche städtische Mittel in Höhe von mindestens 120.000 € festgelegt. Zusätzlich wurden in den letzten Jahren jährlich Mittel in Höhe von 130.000 € zur Verfügung gestellt. Damit es in Zukunft nicht zum Ausfall der Beleuchtung in ganzen Straßenzügen kommt und steigende Unterhaltungskosten vermieden werden, müssten im Sinne eines wirtschaftlichen Handelns zukünftig weitere Mittel bereitgestellt werden.
Die swb investiert selbst gemäß dem Betriebsführungsvertrag 100.000 € pro Jahr zur Störungsbeseitigung von Kabelfehlern. Die Liste der durchgeführten Maßnahmen ist regelmäßig als Anlage zur Geschäftlichen Mitteilung des Jahresberichts angefügt.
Kabelerneuerungsmaßnahmen wurden im vergangenen Jahr zum größten Teil in Bereichen umgesetzt, wo bei Baumaßnahmen von Leitungsträgern, insbesondere beim Ausbau des Glasfasernetzes, die Mitverlegung eines Leerrohres für die Straßenbeleuchtung veranlasst wurde.
1.4 Erweiterung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung
Die Erweiterung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung erfolgt entsprechend der im Bauausschuss vorgelegten Prioritätenliste (aktueller Stand: Drs. 0045/2022 vom 03.02.2022). Die Ortsbeiräte wurden regelmäßig als Grundlage für die weitere Programmfortschreibung um Stellungnahme gebeten. In der Aufforderung zur Meldung sollten Angsträume sowie subjektiv zu dunkel erscheinende Bereiche benannt, aber auch die Reduzierung von Lichtemissionen und die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden.
1.5 Kosten
Derzeitige Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung für 2022:
swb | Betriebsführungsvertrag nach Lichtpunkten
| 1.700.000 € |
swb
| Erneuerung und Erweiterungen | 550.000 € |
swb | Kabelerneuerungen
| 300.000 € |
LHK | Stromkosten
| 1.500.000 € |
| Summe 2022 | 4.050.000 €
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2. Weiteres Vorgehen
Der Betriebsführungsvertrag mit den swb läuft zum 31.12.2026 aus. Zur dauerhaften Sicherstellung der Aufgabenerledigung im Bereich der Straßenbeleuchtung sollen verschiedene Varianten untersucht werden. Dazu bereitet die Verwaltung eine externe Organisationsuntersuchung vor.
Folgende Varianten sollen im Rahmen der ergebnisoffenen Untersuchung mit betrachtet werden:
- Vertragsverlängerung,
- Neuausschreibung eines Betriebsführungsvertrages, z. B. über 10 - 20 Jahre,
- Neuorganisation bei einem Betrieb der Straßenbeleuchtung mit städtischen Mitarbeiter*innen, z. B. analog der Lichtsignalanlagen- und Parkleittechnik (66.1.3 Verkehrssystemmanagement).
Die finanziellen und personellen Auswirkungen für die Stadtverwaltung sind aufzuzeigen. Darüber hinaus sind Realisierungszeiträume darzustellen.
Darauf aufbauend soll ein Antrag der Verwaltung für die Selbstverwaltung auf Grundlage der ergebnisoffenen Untersuchung mit einem Vorschlag über das weitere Vorgehen erfolgen.
Allgemeine Information
Störungsdienst:
Der mit der swb geschlossene Vertrag beinhaltet auch eine Störungsbehebung. Sollten Störungen der Straßenbeleuchtungen bekannt werden, können diese direkt an die 24 Stunden besetzte Entstörungsstelle der Firma swb Beleuchtung GmbH unter der Telefonnummer 0800/8876060 abgegeben werden.
Über die Internetseite der Stadt Kiel kann unter www.kiel.de oder www.stoerung24.de die Störung bzw. das Anliegen gemeldet werden.
Dabei sind wir auf die Mithilfe aller Bürger*innen angewiesen. Für jede Meldung und jeden Hinweis zur Störungsbeseitigung bedanken wir uns.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Doris Grondke
Stadträtin
