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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0593/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 1028 Bremerskamp I im Stadtteil Kiel-Wik r das Baugebiet zwischen Olshausenstraße, Kleingartenanlage, Bremerskamp und Olshausenstraße Nr. 100 sowie seine Begründung werden in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.1028 Bremerskamp I und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich und bestehende Nutzungen

Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans Nr. 1028 befindet sich in dem weitgehend unbebauten Bereich „Bremerskamp“ zwischen dem Universitätscampus an der Leibnizstraße und dem nordwestlich benachbarten Wohngebiet Klausbrook. Hier umfasst er eine rund 1,3 ha große Fläche zwischen der Olshausenstraße und der Straße Bremerskamp.

 

Der Bereich liegt im Stadtteil Wik und ist dem Ortsbeirat Suchsdorf zugeordnet. Die Grenze zum Stadtteil Ravensberg (Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/sternbrook) verläuft unmittelbar südlich entlang der Straße Bremerskamp.

 

Der größte Teil des Plangebiets besteht in einer unbebauten Freifläche im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein. Daneben wird von der Planung auch die städtische Kleingartenanlage Ivers´sche Koppel“ mit insgesamt sechs Gartenparzellen erfasst.

 

Unmittelbar westlich des Planbereiches befindet sich das Institut für Ökologie und Küstenforschung der Christian-Albrechts-Universität; jenseits der Olshausenstraße erstreckt sich das Wohngebiet Klausbrook. Im Süden, Osten und Norden ist das Gebiet von weiteren unbebauten Freiflächen sowie Kleingärten umgeben, u.a. der Kleingartenanlage „Bremerskamp“. Weiter südlich an diese Freiraumbereiche schließt sich der CAU-Campus-Bereich entlang der Leibnizstraße an.

 

Das gesamte Areal um den Bremerskamp stellt bislang keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB) dar. Um Baurechte zu schaffen ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich.

 

II. Räumliches Planerfordernis und Ziel der Planung

Der „Campus-Sektor C an der Leibnizstraße wurde hauptsächlich in den 70er Jahren entwickelt, nachdem das Land Schleswig-Holstein in diesem Bereich umfassende Grundstücksflächen für die vorgesehene Erweiterung der Christian-Albrechts-Universität erworben hatte. Im Flächennutzungsplan der LHK aus dem Jahr 1970 waren hier noch wesentlich weitergehende Bauflächen für diese Zwecke in einer Größenordnung von rd. 100 Hektar dargestellt. Nachdem sich die räumliche Entwicklung der CAU in den Folgejahren jedoch nicht in dem prognostizierten Umfang vollzog, wurde diese planerische Ausweisung durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes 1983 zugunsten einer Darstellung als Wohnbauflächen deutlich zurückgenommen; auf diesen Flächen entstand in der Folge das Wohngebiet Klausbrook.

 

r die konkrete bauliche Nutzung der verbliebenen Universitäts-Erweiterungsflächen im Sektor III wurden seither unterschiedliche Vorstellungen entwickelt, von denen bis heute jedoch nur ein geringer Teil zur Umsetzung gelangt ist, da sich die Flächenbedarfe der Universität zunächst weiterhin zurückhaltend entwickelten. Auch von den Inhalten eines im Jahre 1989 erstellten Masterplanes für die Campus-Erweiterung wurde lediglich der Neubau der Zentralbibliothek an der Leibnizstraße realisiert.

 

Diese Situation hat sich jedoch zwischenzeitlich entscheidend geändert. Aufgrund verschiedener Umstände zeichnet sich nunmehr ein deutlicher Bedarf an zusätzlichen Flächen für Hochschul- und Forschungsnutzungen sowie auch für ergänzende universitätsbezogene Nutzungen wie studentisches Wohnen am Standort Bremerskamp ab: Zum einen löst hierfür die bereits über mehrere Jahre steigende Anzahl der Studierenden weitere Raumbedarfe aus; außerdem sind in den vergangenen Jahren mehrere neue Forschungsschwerpunkte an der CAU entstanden, die ebenfalls zusätzliche Raumkapazitäten benötigen. Vor allem jedoch erfordert der unmittelbar anstehende Erneuerungsbedarf an Teilen des universitären Gebäudebestandes neue Standorte für Ersatzbauten, die nicht innerhalb der bestehenden Campusflächen errichtet werden können.

 

Ein weiterer konkreter Planungsbedarf ergibt sich aus dem Umstand, dass das Max-Rubner-Institut (MRI - Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittelforschung) seinen derzeitigen Standort an der Hermann-Weigmann-Straße aufgrund eines erheblichen Sanierungsbedarfes voraussichtlich innerhalb der nächsten Jahre aufgeben muss. Es wurden durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mehrere potentielle Standorte im Stadtgebiet für die Verlagerung dieser Einrichtung untersucht; hiervon bieten sich die Flächen am Bremerskamp auch aufgrund ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zu den naturwissenschaftlichen CAU-Instituten und der damit verbundenen Synergiemöglichkeiten in idealer Weise an. Die Umsiedlung des Instituts an diesen universitätsnahen Standort ist daher ebenfalls Bestandteil der aktuellen Planungsüberlegungen.

 

Insgesamt wird somit die Inanspruchnahme der sich nördlich an den bestehenden Campus anschließenden Freiflächen im Bereich Bremerskamp dringend erforderlich.

 

Die Überplanung des Bereiches erfolgt auf der Grundlage einer vorab während der Jahre 2018-2020 erstellten Rahmenplanung, die im Mai 2020 in einer gemeinsamen Erklärung aller Beteiligten (LHK, CAU, Land und Bund) zur Basis der weiteren Entwicklungsplanungen der CAU in diesem Bereich bestimmt worden ist. Dieser Rahmenplan bildet die unterschiedlichen Anforderungen an die Campuserweiterung und die Flächenbedarfe ab und stellt die angestrebte städtebauliche Gestalt, die Verortung der unterschiedlichen Nutzungen und Institute sowie die Erschließung des Gebietes dar. Es werden dabei die folgenden Standortzuweisungen getroffen:

 

-       Neuansiedlung des MRI im nördlichen Bereich des Gebietes auf einer weitgehend landeseigenen, unbebauten Fläche an der Olshausenstraße. Hierfür wird eine Grundstücksfläche von ca. 1,3 ha benötigt. Die Überplanung dieses Bereiches erfolgt mit einem separaten Bebauungsplan (B-Plan Nr. 1028 „Bremerskamp I“), da die Ansiedlung unabhängig von der Entwicklungsabfolge im restlichen Gebiet umgesetzt werden kann.

 

-       Neubau des Biologie- und des Physikzentrums sowie Ansiedlung weiterer universitätsbezogener Nutzungen (u.a. studentisches Wohnen) im restlichen, derzeit unbebauten Bereich beiderseits der Straße Bremerskamp. Für diesen Bereich wird ein zweiter Bebauungsplan (B-Plan Nr. 1029 „Bremerskamp II“) mit einer Plangebietsgröße von ca. 9,3 ha aufgestellt.

 

Beide Bebauungspläne sollen differenzierte Sondergebiets-Festsetzungen r Hochschul- und Forschungseinrichtungen erhalten. In dem für die Erweiterung des CAU-Campus vorgesehenen Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1029 umfassen die Zulässigkeitsbestimmungen darüber hinaus auch zugeordneten Nutzungen wie Studierendenwohnungen, Versorgungsinfrastruktur und ein zentrales Parkhaus. Weitere wesentliche Planinhalte bestehen in der Sicherung der Gebietserschließung sowie der Freiraum- und Wegeverbindungen.

 

III. Flächennutzungsplan

Die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbundenen Planungsziele leiten sich aus der geltenden FNP-Darstellung von Sonderbauflächen für Hochschule und Forschung ab. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.

 

IV. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs.1 BauGB mit Schreiben vom 20.01.2022 an der Bauleitplanung beteiligt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 17.01.2022 bis zum 04.02.2022 durch Aushang der Planung im Rathaus und im Internet sowie durch die Unterrichtung und Erörterung am 20.01.2022 in einer Videokonferenz frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag zusammengefasst.

 

V. Beschluss und öffentliche Auslegung

Die Verwaltung schlägt vor, antragsgemäß zu beschließen. Nach Beschlussfassung wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.1028 mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen r die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan Nr.1028.

 

Die Ortsbeiräte Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook und Suchsdorf erhalten die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

gez.: Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen

Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1028 mit Umweltbericht

Hinweis:  Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr.1028 kann

  im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Aug 18, 2022 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen