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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0612/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1014 „Holstein-Stadion“ wird entsprechend der Anlage 2 aufgeführten Vorschlägen beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 1014 „Holstein-Stadion“ im Stadtteil Kiel-Wik für das Baugebiet zwischen Projensdorfer Straße, B 503 und Westring wird in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Begründung (Anlage 3) zum Bebauungsplan wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. umlicher Geltungsbereich und bestehende Nutzungen

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1014 „Holstein-Stadion“ wird umgrenzt von der Bundestraße 503 im Südwesten, der Kleingartenanlage „Karstadtkoppel“ im Nordwesten, durch die Projensdorfer Straße sowie durch die Grundstücke Projensdorfer Straße 71 bis 97 im Nordosten und der Straße Westring im Süden und Südosten.

 

II. Planungserfordernis und Planungsinhalt

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1014 soll die planungsrechtliche Grundlage für den sukzessiven Aus- und Neubau des Holstein-Stadions geschaffen werden. Hierzu werden die Vorgaben und Auflagen der Deutschen Fußballliga (DFL) und des Deutschen Fußballbundes (DFB) für Profivereine der Ersten und Zweiten Bundesliga nach den heutigen Anforderungen an eine moderne Spielstätte hinsichtlich Funktionalität, Sicherheit, Komfort- und Nutzungsansprüchen sowie Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.

 

Die Stadt Kiel verfolgt gemeinsam mit der Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (Holstein Kiel), das Holstein-Stadion von derzeit ca.15.000 Zuschauer*innen- (Sitz- und Stehplätze) in voraussichtlich vier Bauabschnitten auf max. 25.000 Zuschauer*innenplätze auszubauen. Der erste Bauabschnitt beinhaltet den Abriss der Nordosttribüne.

 

In diesem Baubereich soll zukünftig neben der neuen Sitzplatztribüne ein Parkhaus mit 5 Ebenen und max. 880 Stellplätzen sowie ein VIP-Bereich entstehen. Der VIP-Bereich soll multifunktional nutzbar sein und r Drittveranstaltungen mit max. 3.600 Besucher*innen zur Verfügung stehen. Erschlossen werden soll das Parkhaus über eine neu geplante nördliche Straße, die in die Projensdorfer Straße mündet.

 

Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes ist der Neubau der übrigen drei Tribünen in einzelnen Bauabschnitten geplant.

 

Die Planung erfolgt vor dem Hintergrund des Beschlusses der Ratsversammlung vom 08.06.2017 (Drucksache 0545/2017). In diesem Beschluss wird das übergeordnete Ziel formuliert, die Landeshauptstadt Kiel als Standort für den Leistungs- und Breitensport weiter zu etablieren sowie das Kultur- und Sportangebot als weichen Standortfaktor zu stärken. Hierzu soll Holstein Kiel die Möglichkeit gegeben werden, den Spielbetrieb in der 1. und 2. Bundesliga durch den Aus- bzw. Neubau des Stadions zu ermöglichen.

 

III. Flächennutzungsplan

Der gültige Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel (Fassung 2000) stellt den Bereich als Sonderbaufläche Sportanlage im Süden, als Grünfläche im Westen des Gebietes und Wald sowie Kleingartenfläche im Norden des Plangebietes dar. Im Süden, entlang des Westrings und der Projensdorfer Straße ist ein Hauptwanderweg dargestellt.

 

Die Darstellungen entsprechen den beabsichtigten Planungsüberlegungen. Daher wird der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

 

IV. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs.1 BauGB mit Schreiben vom 11.06.2021 frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 14.06.2021 bis zum 25.06.2021 durch Aushang der Planung im Rathaus und im Internet sowie durch die Unterrichtung und Erörterung am 14.06.2021 in einer Sondersitzung im Holstein-Stadion unter Beteiligung der betroffenen Ortsbeiräte frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Die in diesem frühzeitigen Beteiligungsschritt vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen mit einem Abwägungsvorschlag sind in Anlage 1 zusammengefasst.

 

Der Bebauungsplan Nr. 1014 wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2022 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

 

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes wurde am 30.03.2022 öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Auslegung fand vom 07.04.2022 bis zum 09.05.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.04.2022 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 09.05.2022 gebeten.

 

Die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage 2 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan Nr.1014 (Anlage 3). Die Ortsbeiräte Steenbek-Projensdorf, Wik und Ravensberg/ Brunswik/Düsternbrook erhalten diese Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

Anlage 2: Anregungen und Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1014 „Holsteinstadion“

Hinweis:  Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 1014 kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 1, 2022 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Sep 15, 2022 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen