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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0796/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Zugestimmt wird der Fortführung der Förderung der Strandfahrten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kiel e. V. (AWO) in Zusammenarbeit mit dem Verein Kieler Jugenderholung e.V. (VKJ) für 1.250 Kieler Kinder in der durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 04.03.2020 (Drs. 0159/2020) festgelegten Höhe von insgesamt 137.300 € pro Jahr bis 2025. Die hierfür erforderlichen Mittel sind in den Haushalt eingestellt und stehen beim Kostenträger 36200101 / Sachkonto 53180000 zur Verfügung.

 

Die mit Förderantrag vom 30.06.2022 geltend gemachten Mehrkosten in Höhe von insgesamt 141.315,14 € können zu diesem Zeitpunkt durch das Fachdezernat nicht mehr in den Haushaltsentwurf eingebracht werden.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.06.2022 (Drs.0455/2022) einer Erhöhung der Fördermittel zur Durchführung der Tagesfreizeit „Strandfahrten“ und der Übernachtungsfreizeit im Jahr 2022 um maximal 86.000 € unter folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1.      Der Mehrbedarf aus den Folgen des Ukraine-Krieges mit erhöhten Fahrtkosten und gestiegenen Lebensmittelkosten wird einmalig in diesem Jahr anerkannt.
  2.      Die gestiegenen Personalkosten werden im Jahr 2022 anerkannt.
  3.      Die Unterkunftskosten werden aufgrund der Sanierung anerkannt.
  4.      Der Träger muss die Kostendarstellung als Grundlage der Berechnung des Mehraufwandes detailliert der Verwaltung darstellen. Der konkrete Mehrbedarf ergibt sich dann aus den Punkten 1.-3. und wird von der Verwaltung festgelegt. Für diesen Mehraufwand stellt die Verwaltung eine Deckung zur Verfügung.
  5.      Der Antrag für 2023 wird von der AWO bis Juni 2022 gestellt. Es erfolgen im Nachgang weiterführende Gespräche auf der Grundlage des Antrages für mögliche Korrekturen oder Ergänzungen.

Am 01.07.2022 ging der Antrag der AWO für das Jahr 2023 per E-Mail bei der Verwaltung ein. Die unter Ziffer 4 des Beschlusses geforderte, detaillierte Kostenaufstellung für das Jahr 2022 musste angefordert werden, um weiterführende Gespräche zu ermöglichen.

Per E-Mail vom 29.08.2022 erhielt die Verwaltung eine vorläufige Kalkulation der AWO über die im Jahr 2022 tatsächlich entstandenen Kosten auf der Grundlage der ersten Rechnungslegungen. Diese weist für das Jahr 2022 Mehrkosten in Höhe von 65.000 € aus und diente als Grundlage der Bewertung des Antrages für das Jahr 2023.

Dabei wurde festgestellt, dass die Kalkulation für das Jahr 2023, die in der Summe der Einzelpositionen tatsächliche Mehrkosten in Höhe von 143.915,14 € ergibt, in sich schlüssig und grundlegend nicht zu beanstanden ist.

Allerdings erscheinen in Anbetracht der Mehrkosten die Pro-Platz-Kosten i.H.v. 289,11 € für die Tagesfreizeit „Strandfahrten“ und 796,48 € für die Übernachtungsfreizeit im Vergleich zu anderen Ferienfreizeiten sehr hoch.

Im Rahmen der gewünschten weiterführenden Gespräche konnte am 28.09.2022 herausgearbeitet werden, dass diese hohen Kosten zum größten Teil

-          auf die extrem gestiegenen Busfahrkosten bei der Tagesfreizeit und

-          die externe Unterbringung während der Übernachtungsfreizeit zurückzuführen sind.

-          Auch gestiegene Reinigungs- und Verpflegungskosten machen neben den Verwaltungskosten, die aus den Gesamtkosten resultieren, einen nicht unerheblichen Teil der Mehrkosten aus.

Als mögliche Kostenkompensation wurde im Gespräch mit den Trägern, Vertreter*innen aus der Selbstverwaltung und der Verwaltung eine Erhöhung der Einnahmen durch Anhebung und anschließende Staffelung der Teilnehmer*innenbeiträge und eine Reduzierung des Angebotes, z.B. durch Verzicht auf die Übernachtungsfreizeiten, diskutiert. Bis zur Abgabe dieser Vorlage wurde noch keine Entscheidung der Träger darüber getroffen.

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 2, 2022 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen