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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0977/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Austauschmaterial: Anlage 1 Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel für die Überlassung von Schul- und Sporträumen und des Verkehrsübungsplatzes“ und Anlage 5 Synopse der Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel für die Überlassung von Schul- und Sporträumen und des Verkehrsübungsplatzes“ wegen der Korrektur der Nutzer*innen unter § 2, Abs. 3 und § 11, Abs. 1

 

 

Antrag:

 

  1. Der als Anlage 1 bis 4 beigefügten Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel r die Überlassung von Schul- und Sporträumen und des Verkehrsübungsplatzes
  2. Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel für die Überlassung der städtischen Sportaußenanlagen
  3. Hallenordnung für die Sporträume der Landeshauptstadt Kiel
  4. Platzordnung für die Sportplätze der Landeshauptstadt Kiel

wird zugestimmt.

 

Mit deren Inkrafttreten wird die jeweils bisherltige

  • Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel für die Überlassung von Schul- und Sporträumen vom 18.12.2008
  • Mietordnung für die Überlassung und Benutzung der städtischen Sport- und Spielplätze der Landeshauptstadt Kiel vom 01.01.2002

 

 

  • Hallenordnung für die Sporträume der Landeshauptstadt Kiel vom 06.06.2008
  • Platzordnung für die Sportplätze der Landeshauptstadt Kiel vom 10.03.2009

aer Kraft gesetzt.

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Vorbemerkung für alle vier Ordnungen:

 

Alle Neufassungen wurden durch das Rechtsamt und das Amt für Finanzwirtschaft geprüft. Die wesentlichen Änderungen können den beigefügten Synopsen Anlage 5 bis 8 entnommen werden.

 

Des Weiteren finden im Rahmen der Neufassungen die Regelungen der Landeshauptstadt Kiel zur gendergerechten Kommunikation Anwendung.

 

 

  1. Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel für die Überlassung von Schul- und Sporträumen und des Verkehrsübungsplatzes

 

Die letzte Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel für die Überlassung von Schul- und Sporträumen wurde am 11.12.2008 durch die Ratsversammlung beschlossen (Drs. 1194/2008). Seitdem haben sich einige Rahmenbedingungen, im Folgenden dargestellt, geändert, sodass eine Anpassung notwendig ist.

 

Die Überlassung der Liegenschaften des Verkehrsübungsplatzes Schwarzlandwiese sowie die Schulbootshäuser waren bisher nicht in der Benutzungs- und Entgeltordnung enthalten. Diese sind nun in der Neufassung aufgenommen und deren Überlassung geregelt.

 

Ab dem Haushaltjahr 2023 wird die Landeshauptstadt Kiel aufgrund der umsatzsteuerlichen Neuregelung (§§ 2 und 2b Umsatzsteuergesetz) grundsätzlich Unternehmerin, wenn sie gewerblich oder beruflich eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Es ist daher erforderlich, die bestehende Benutzungs- und Entgeltordnung anzupassen, da einzelne Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Für diese sind zukünftig Entgelte zuzüglich der Umsatzsteuer zu erheben. Seit der letzten Neufassung im Jahr 2008 fanden keine Preisanpassungen der Benutzungsentgelte statt. Diese werden nun auf ein angemessenes Preisniveau angehoben. 

 

Außerdem werden mit der Neufassung Fragestellungen der vergangenen Jahre aufgenommen und notwendige Klarstellungen in Bezug auf Nutzer*innen bzw. eine Schärfung der Themenfelder „Nutzungszweck, Haftung und Schadensersatz sowie Stornierungsbedingungen“ vorgenommen. Daneben wird auf die stadtinterne Rechnungsstellung verzichtet, d. h. andere Ämter zahlen zukünftig an die Ämter 51 und 52 keine Beträge mehr, wenn Schul- oder Sporträume von anderen Ämtern und Betrieben der Landeshauptstadt Kiel genutzt werden. Dadurch werden Verwaltungsressourcen eingespart.

 

Die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung beinhaltet wichtige Hinweise auf energieeffizientes Verhalten und zur Vermeidung von Müll.

 

  1. Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel r die Überlassung der städtischen Sportaußenanlagen

 

Die letzte Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel für die Überlassung der städtischen Sportaußenanlagen (zuvor: Mietordnung für die Überlassung und Benutzung der städtischen Sport- und Spielplätze der Landeshauptstadt Kiel) trat am 01.01.2002 in Kraft. Seitdem haben sich einige Rahmenbedingungen, im Folgenden dargestellt, geändert, sodass eine weitere Anpassung notwendig ist.

 

 

 

 

 

Die Überführung und Anpassung der bisher gültigen Mietordnung in eine Benutzungs- und Entgeltordnung erfolgte analog zur Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel für die Überlassung von Schul- und Sporträumen. Diese vollzogene Überführung in eine Benutzungs- und Entgeltordnung führt zu einer einheitlichen und verständlicheren Darstellung auch im Hinblick auf die übrigen Ordnungen, die den Sportbereich betreffen.

 

Außerdem werden mit der Neufassung neuere gesetzliche Rahmenbedingungen berücksichtigt und einige Konkretisierungen in Bezug auf Nutzer*innen, Nutzungszweck, Zuständigkeiten, Haftung und Schadensersatz sowie Stornierungsbedingungen vorgenommen. Die Einführung von Festpreisen in €/m² beispielsweise schafft für die Nutzer*innen Transparenz und sorgt für eine bessere Anwendbarkeit. Die Neuregelung der Entgelte für Spielfeldausleuchtungen entsteht nun auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten. Die Ausnahmeregelung zur Befreiung von Entgelten für Sportvereine und -verbände, die durch den Beschluss der Ratsversammlung (Drs. 1077/2021) wirksam ist, wurde ebenfalls im Rahmen der Neufassung berücksichtigt. Bisherige Hinweise zur Überlassung der Erbpachtbasis hingegen entfallen aufgrund der Vertragsabwicklung durch die Immobilienwirtschaft. Zudem wurde die Vorgehensweise bei besonderen Vereinbarungen für einen verschlankten Ablauf an die Regelungen der Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel für die Überlassung von Schul- und Sporträumen angepasst.

 

Ab dem Haushaltjahr 2023 wird die Landeshauptstadt Kiel aufgrund der umsatzsteuerlichen Neuregelung (§§ 2 und 2b Umsatzsteuergesetz) grundsätzlich Unternehmerin, wenn sie gewerblich oder beruflich eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Es ist daher erforderlich, die bestehende Benutzungs- und Entgeltordnung anzupassen, da einzelne Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen und r diese Entgelte künftig außerdem Umsatzsteuer erhoben werden soll.

 

 

  1. Hallenordnung für die Sporträume der Landeshauptstadt Kiel

 

Die letzte Neufassung der Hallenordnung für die Sporträume der Landeshauptstadt Kiel trat am 06.06.2008 in Kraft. Seitdem haben sich einige Rahmenbedingungen, im Folgenden dargestellt, geändert, sodass eine weitere Anpassung notwendig ist.

 

Mit der Neufassung wurden Konkretisierungen in Bezug auf Nutzungsbedingungen und Haftung vorgenommen. Zudem wurde für eine bessere Übersicht auf eine durchgängige Verwendung von Paragraphen und klaren Überschriften geachtet.

 

 

  1. Platzordnung für die Sportplätze der Landeshauptstadt Kiel

 

Die letzte Neufassung der Platzordnung für die Sportplätze der Landeshauptstadt Kiel trat am 10.03.2009 in Kraft. Seitdem haben sich einige Rahmenbedingungen, im Folgenden dargestellt, geändert, sodass eine weitere Anpassung notwendig ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit der Neufassung wurden Konkretisierungen in Bezug auf die Nutzungsbedingungen, Nutzungszeiten und Haftung vorgenommen. So wurde beispielsweise die Nutzung von Umkleide- und Sanitärraumen um neue Hinweise ergänzt. Außerdem wurden nun auch Regelungen zu Kunstrasenplätzen in die Platzordnung aufgenommen. Des Weiteren wurden Regelungen zum Vorbereiten und Hinterlassen der Sportplätze und um weitere Sicherheitsaspekte (z.B. Sicherung von Fußballtoren) ergänzt.

 

 

 

 

Renate Treutel        Gerwin Stöcken

rgermeisterin        Stadtrat

 

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Beschlüsse

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Dec 6, 2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 7, 2022 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 8, 2022 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

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Jan 19, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen