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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0998/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

r die Bezüge in Spitzenpositionen in städtischen Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften wird zukünftig eine maximale Obergrenze in Anlehnung an die Besoldungsstufe B10 eingeführt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

In einer Haushaltssituation, in der das Eigenkapital der Landeshauptstadt Kiel schneller als je zuvor zusammenschrumpft,hrend die Aufgaben und Anforderungen an die Stadt immer noch ausgeweitet werden und Personalzuwächse dringend notwendig sind, obwohl die Personalkosten die einzige Stellschraube sind, an der die Stadt zumindest theoretisch tatsächlich finanziell wirksam drehen könnte, wäre es unverantwortlich, wenn in Führungspositionen von städtischen Betrieben und Gesellschaften Gehälter gezahlt würden, die deutlich höher als die von Staatsekretär*innen oder Ministerialdirektor*innen liegen. Durch die Festlegung einer (großgigen) maximalen Obergrenze bei den Bezügen von solchen Führungspositionen wird dauerhaft verhindert, dass die Gehaltsunterschiede in öffentlichen Betrieben nicht mehr vertretbare Ausmaße annehmen, und personalpolitisches Verantwortungsbewusstsein gezeigt.

 

 

gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber  f.d.R.

Ratsfraktion DIE LINKE

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Beschlüsse

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Dec 6, 2022 - Finanzausschuss - verwiesen

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Dec 15, 2022 - Ratsversammlung - vertagt

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Jan 11, 2023 - Hauptausschuss - abgelehnt

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Jan 19, 2023 - Ratsversammlung - abgelehnt