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Beschlussvorlage d. Stadtpräs. - 1090/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages - Benennung von Delegierten
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Beschlussvorlage d. Stadtpräs.
- Federführend:
- Büro des Stadtpräsidenten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 16, 2023
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Antrag
Antrag:
Für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom
23. bis 25. Mai 2023 in Köln werden benannt:
a) als stimmberechtigte Delegierte
1. Ratsfrau Gesa Langfeldt, SPD-Ratsfraktion
2. Ratsherrn Michael Frey, CDU-Ratsfraktion
b) als Vertreter*innen der stimmberichtigten Delegierten
1. Ratsherr Dr. Hans-Friedrich Traulsen, SPD-Ratsfraktion
2. Ratsfrau Elisabet Pier, CDU-Ratsfraktion
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I.
Die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom
23. bis 25. Mai 2023 in Köln statt.
II.
Nach § 6 Abs. 2a der Satzung des Deutschen Städtetages und unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl können von der Landeshauptstadt Kiel zwei Delegierte mit Stimmrecht entsandt werden. Unter den Delegierten sollte ein Mitglied der Ratsversammlung sein.
Frauen sollten bei der Entsendung mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in der Ratsversammlung berücksichtigt werden.
Neben den stimmberechtigten Delegierten sind die Mitglieder des Hauptausschusses
und des Präsidiums des Deutschen Städtetages kraft Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt. Dem Präsidium gehört derzeit Oberbürgermeister Dr. Kämpfer an.
Der Deutsche Städtetag weist darauf hin, dass das Stimmrecht von Delegierten, die nicht spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung der Hauptgeschäftsstelle bekannt gegeben sind, verfällt, ohne dass dadurch die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung berührt wird. Im Falle kurzfristiger Verhinderung können Stimmberechtigte ihre Stimme auf eine/n andere/n Stimmberechtigte/n der Hauptversammlung durch schriftliche Mitteilung an den Präsidenten (z.Hd. der Hauptgeschäftsstelle) übertragen.
III.
Für den Fall, dass eine*r der gewählten Vertreter*innen kurzfristig verhindert ist, sollten vorsorglich Ersatzvertreter*innen benannt werden. Nach Auskunft des Rechtsamtes ist in einem solchen Fall eine ersatzweise Benennung durch die Ratsversammlung erforderlich.
IV.
Als Teilnehmer für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die
vom 16. bis 18. November 2021 in Erfurt stattfand, hatte die Ratsversammlung benannt:
a) als stimmberechtigte Delegierte
1. Ratsfrau Gesa Langfeldt, SPD-Ratsfraktion
2. Ratsherr Michael Frey, CDU Ratsfraktion
b) als Vertreter*innen der stimmberichtigten Delegierten
1. Ratsherr Dr. Hans-Friedrich Traulsen, SPD-Ratsfraktion
2. Ratsherrn Florian Weigel, CDU Ratsfraktion
Hans-Werner Tovar
Stadtpräsident
