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Antrag der Verwaltung - 1091/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jan 12, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 19, 2023
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Antrag
Antrag:
- Die Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ wird entsprechend der in Anlage 1 aufgeführten Abwägungsvorschlägen beschlossen.
- Der Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ im Stadtteil Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf für das Baugebiet zwischen der Schönkirchener Straße, der Oppendorfer Straße und dem Scheidebach als Grenze zur Gemeinde Schönkirchen wird in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
- Der Begründung (Anlage 2) zum Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Räumlicher Geltungsbereich
Das Baugebiet Steinbrügge befindet sich im Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf, unmittelbar an der Stadtgrenze zur Gemeinde Schönkirchen. Bei der Fläche handelt es sich um den unbefestigten Parkplatz der ehemaligen Veranstaltungsstätte „Dietrichsdorfer“ an der Oppendorfer Straße und eine Grünfläche. Das Gelände hat eine Größe von ca. 7.700 m² und liegt im Außenbereich.
II. Planerfordernis und Ziel der Planung
Am 09.08.2012 wurde erstmalig ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 994 „Steinbrügge“ gefasst. Sein Gebiet umfasste neben dem unbefestigten Parkplatz der ehemaligen Veranstaltungsstätte „Dietrichsdorfer“ auch die Bebauung südlich der Schönkirchener Straße. Als Ziel für die Freiflächen wurde zum damaligen Zeitpunkt eine Einzel- bzw. Doppelhausbebauung vorgesehen. Die unbebauten Flächen sind dementsprechend im Wohnbauflächenatlas als Wohnbaupotential für etwa 30 Wohneinheiten aufgeführt.
Die von der Oppendorfer Straße erschlossenen Grundstücke wurden zwischenzeitlich verkauft. Der aktuelle Eigentümer hat abweichend von den Zielen des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses eine Planung mit Mehrfamilienhäusern auf den bisher unbebauten Grundstücken nördlich der Oppendorfer Straße vorgelegt. In den geplanten Gebäuden sollen demnach ca. 90 Wohneinheiten realisiert werden. Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze ist größtenteils in einer Tiefgarage im westlichen Plangebiet vorgesehen. Aufgrund des konkreten Vorhabenbezugs wurde der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt.
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, mindestens 70 Prozent der geplanten Wohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum zu realisieren.
Die Umgebung des Plangebietes ist geprägt durch eine Bebauung mit zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern. Da in der Stadt dringend Wohnraum benötigt wird, soll im Baugebiet eine höhere Ausnutzung der Fläche mit drei bis vier Vollgeschossen ermöglicht werden.
III. Flächennutzungsplan
Der Bebauungsplan 994V „Steinbrügge“ wird gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Notwendigkeit eines separaten Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes entfällt im beschleunigten Verfahren. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden im Wege der Berichtigung an die geänderten Planungsziele angepasst.
IV. Beteiligungsverfahren
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 31.03.2021 an der Bauleitplanung beteiligt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 19.04.2021 bis zum 07.05.2021 durch Aushang im Rathaus und im Internet über die Planung informiert.
Der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf sollte in seiner Sitzung am 22.04.2021 frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt werden. Die Sitzung musste mangels Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates abgebrochen werden. Dieser Umstand beeinträchtigt das Bauleitplanverfahren nicht.
Die im frühzeitigen Beteiligungsschritt vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 3 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.
Der Bebauungsplan Nr. 994V wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 02.06.2022 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes wurde am 06.07.2022 öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Auslegung fand vom 14.07.2022 bis zum 19.08.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.07.2022 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 22.08.2022 gebeten.
Die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 994V (Anlage 2). Der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf erhält diese Vorlage zur Kenntnis.
gez. Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zur Kenntnis
Anlage 2: Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 994V
Anlage 3: Anregungen und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung zur Kenntnis
Hinweis: Die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 994V kann
im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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164,9 kB
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2
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öffentlich
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1,8 MB
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3
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öffentlich
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197,1 kB
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4
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öffentlich
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3,5 MB
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