Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1104/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterflursysteme im öffentlichen Raum in Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Jan 12, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Die Verwaltung wurde beauftragt, darzulegen, wie sich die Situation der Unterflursysteme im öffentlichen Raum in Kiel darstellt. Ein besonderer Punkt ist hierbei die Nutzungsfreundlichkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Ausgangslage
Unterflursysteme zum Sammeln von Müll sind im Kieler Stadtgebiet in den letzten Jahren vermehrt auf privaten Grundstücken entstanden. Bei größeren, privaten Bauprojekten erfolgt häufig der Einbau von Unterflursystemen zum Sammeln der unterschiedlichen Müllarten. Dabei wird der öffentliche Raum im Regelfall nicht genutzt. Im öffentlichen Raum befinden sich Unterflursysteme für Altglas im Bereich des Vinetaplatzes, im Sophienblatt südlich des Bahnhofs und am Blücherplatz.
Derzeitige Situation
Die Bereitstellung der Unterflursysteme ist für die Verwaltung eine kostenintensive Aufgabe, da im Gegensatz zu normalen Glascontainern entsprechend hohe Kosten für Reparaturen und Instandhaltung entstehen. Im Rahmen der weiteren Befassung mit den Vorteilen der Unterflursysteme konnte festgestellt werden, dass eine generelle Notwendigkeit von Unterflursystemen für Menschen mit Beeinträchtigungen nicht vorhanden ist: Im Kieler Stadtgebiet werden nach den Vorgaben des Dualen Systems einheitliche Glascontainer mit einer Einwurfhöhe von 1,30 m auf öffentlichen Flächen und Privatgrundstücken (z. B. Supermarktparkplätze) zur Verfügung gestellt. Für eine weitere Einschätzung wurde mit dem Beirat für Senior*innen eine Teilnahme an einer Präsenzsitzung der AG Mobilität des Beirats für Menschen mit Behinderung abgestimmt. Dieser Termin fand am 05.08.2022 statt. Nach Schilderung des Sachverhalts und anschließender Diskussion konnte dabei festgestellt werden, dass die Entsorgung von Altglas kein nennenswertes Problem für Menschen mit Beeinträchtigung darstellt. Beschwerden über die derzeitige Situation waren dem Gremium nicht bekannt.
Gleichwohl ist mit der herkömmlichen Entsorgungsmöglichkeit keinesfalls eine Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen vollständig gegeben.
Zukunft
Die Verwaltung beabsichtigt, keine weiteren Unterflursysteme im öffentlichen Raum in Kiel aufzustellen. Bei privaten Bauvorhaben ist ein Beeinträchtigen von öffentlichen Flächen stets zu vermeiden. Neben der Unterbauung selbst kann auch die Erreichbarkeit der Unterflur-
systeme über öffentliche Flächen eine Beeinträchtigung darstellen, da das Heben der Behälter über parkende Fahrzeuge nicht erlaubt ist oder auch der Abstand zu Bäumen bzw. möglichen Baumpflanzstandorten gegeben sein muss.
Doris Grondke
Stadträtin