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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1114/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Anlass

 

Durch Beschluss der Ratsversammlung wurde die Verwaltung im April 2016 damit beauftragt, das Gewerbegebiet im Sanierungsgebiet Holtenau Ost bedarfsgerecht einschließlich eines Zugangs zur Kaikante zu entwickeln (Drs. 0234/2016). Im Dezember 2018 stimmte die Ratsversammlung der Vergabe einer Konzeptstudie (Betriebskonzept) und eines Gutachtens (Marktanalyse) zu, um das mehrstufige Prüfverfahren fortzusetzen (Drs. 0961/2018). In den Planungen der Städtebaulichen Maßnahme Holtenau Ost werden daher bislang immer beide Varianten berücksichtigt. 

 

Zusammenfassung

 

Die Prüfungen haben ergeben, dass im Zukunftsquartier Holtenau Ost die Option einer neu zu errichtenden gewerblich nutzbaren und damit schwerlastfähigen Kaikante im Plüschowhafen nicht weiterverfolgt werden sollte. Gegen eine Umsetzung dort sprechen Kosten im voraussichtlich höheren zweistelligen Millionenbereich und die stark einschränkenden Auswirkungen auf das neue Gewerbegebiet in Holtenau Ost. Zudem ergibt sich inzwischen auf dem Gelände der Caterpillar Motoren GmbH mittlerweile die konkrete Option, die dort bestehende Kaikante zu sanieren und Firmen aus den Gewerbegebieten Caterpillar, Strandort und Holtenau-Ost für Projektladungen zur Verfügung zu stellen. Ein Zugang zum Wasser soll in Holtenau Ost als besonderes Qualitätsmerkmal des Gewerbegebietes weiter in den Planungen mitberücksichtigt werden.     

 

Sachstand

 

Die Annahmen der vorgelegten ersten Gutachten (Betrachtung und Bewertung vorhandener Kaikanten in Kiel, Marktanalyse) wurden seit 2018 immer wieder hinterfragt und überprüft. Dabei geht es um die Nutzbarkeit einer solchen, neu zu errichtenden Kaikante sowie um die Auswirkungen, die eine solche Infrastruktur auf die Nachbarschaft und das neue Quartier hätte.

 

 

 

 

Nutzbarkeit der Kaikante

 

Die Integration der gewerblich nutzbaren Kaikante in Sanierungsgebiet Holtenau Ost wäre eine komplette Neubaumaßnahme mit Herrichtungskosten im höheren zweistelligen Millionenbetrag. (Kostenschätzungen auf Basis der Expertise der Fachämter der Landeshauptstadt Kiel sowie unter Hinzuziehung von Fachexpertise wie z.B. die des Seehafens):

  • mit vollständiger landseitiger Herrichtung von Kaikante und Manipulationsfläche erste Schätzung der Baukosten: bei einer Länge von 150 m ca. 8,5 Mio. Euro, bei einer Länge von 180 m (siehe unten) gut zehn Mio. Euro
  • mit umfangreichem Eingriff + Ausgleich in den Wasser- bzw. Sedimentbereich des Plüschowhafens zur Herstellung eines Wendebeckens: erste Kostenannahme ca. 22 bis 23 Mio. Euro
  • zusätzlichen Kosten für die Kampfmittelräumung im Sedimentbereich: Kosten sind im Vorwege nur vage zu schätzen (bis zu vier vier Mio. Euro)
  • Fazit der dieser Schätzungen: Kosten von knapp 40 Mio. Euro

 

Nach der Herrichtung einer gewerblich nutzbaren Kaikante kämen laufende Betriebs-/Unterhaltungskosten hinzu (z.B. Ausbaggerung und Stabilisierung im Wasserbereich)

 

Fraglich ist zudem, ob eine aus Expertensicht notwendig abzubildende Länge von 180 Metern im Plüschowhafen zu realisieren ist (bisherige Gutachten gingen von 150 Metern aus). Damit käme es aufgrund der räumlichen Begrenztheit des Plüschowhafens im schlechtesten Falle zum Herrichten eines nicht nachfrage-/marktgerechten Angebotes, bei vergleichsweise sehr hohen Kosten. Flächenlayout und Ladungsart scheinen aus der Erfahrung des Seehafens Kiel heraus bei Projektladung als nicht realistisch und nicht marktgängig eingeschätzt. Bei Containerladung sei die Vorstaufläche und Fläche im Gewerbegebiet für produzierendes Gewerbe zu klein.

 

Auswirkungen auf Stadtquartier und Umgebung

 

Die Umsetzbarkeit des Infrastrukturelementes aus immissionsschutzrechtlicher Sicht kann zum derzeitigen Stand nicht zweifelsfrei bestätigt werden. Es ergeben sich Auswirkungen auf die nördlich angrenzenden Bestandsnutzungen, aber auch die südlich angrenzenden Neubaubereiche mit Wohnnutzung, ggf. auch für das Gewerbegebiet an sich.

Verladevorgänge zwischen Kaikante und Hinterland bedeuten mehrfache Querung und damit Sperrung der inneren Haupterschließung für längere Dauer.

o   Ziel- und Quellverkehre des Quartiers könnten nicht mehr sachgerecht abgewickelt werden könnten.

o  r den hochwertigen ÖPNV, der ebenfalls in seiner Trasse gequert würde, ist das aufgrund eines Umlaufsystems der Verkehrsträger nicht machbar.

o   Fazit: Das Verkehrskonzept und Funktionieren des Stadtquartiers würde eingeschränkt bzw. in Teilen unmöglich.

Aufgrund der Vorgaben zur Gefahrenabwehr bei Schiffe und Hafenanlagen (ISPS-Code) und den sich daraus ergebenden notwendigen Betriebsabläufen (Produktion und Sicherheitsabsperrungen) ist das Ziel der durchgängigen Promenade / Öffnung des Manipulationsraums fraglich.

Der Flächenbedarf der Kaikante plus den für Verladevorgänge notwendigen Manipulationsräumen schränken Planung, Flexibilität und Vermarktung des Gewerbegebietes deutlich ein; es stünde zudem weniger Fläche für Unternehmen zur Verfügung

Je nach Umgriff wären angrenzende Nutzungen im Bestand bzw. der Neuplanung in Frage gestellt (wie z. B. am ehemaligen British Yacht Club oder der sogenannten Schwentineflotte).

 

Ergebnis

 

Aufgrund dieser Erkenntnisse und angesichts der Kosten für Konzeptstudie (Betriebskonzept) und Gutachten (Marktanalyse), die bei 1,5 bis zwei Mio. Euro lägen, wurden diese nicht beauftragt. Im städtebaulichen Wettbewerb wurde die Variante mit Kaikante jedoch weiterverfolgt, um sich diese Option doch noch offen zu halten.

Allerdings zeichnete sich parallel in Gesprächen mit Caterpillar ab 2019, dass die dort vorhandene Kaikante für eine Nutzung durch andere Firmen zur Verfügung stehen könnte. Diese Option konkretisiert sich in den Gesprächen seither immer weiter. Es ergäbe sich zudem die Möglichkeit, auch für das gesamte Gewerbegebiet in Friedrichsort ein attraktives Infrastrukturangebot zu schaffen, und das bei deutlich geringeren Kosten. Die Kaikante dort müsste zwar saniert, jedoch nicht wie in Holtenau Ost komplett neu errichtet werden. Zudem sprechen auch nautische Aspekte für diesen Ort als gewerblich nutzbare Kaikante. 

Im Ergebnis wird das Ziel, eine gewerblich nutzbare (und damit schwerlastfähige) Kaikante mit den entsprechenden Manipulationsflächen in Holtenau Ost zu errichten, nicht weiterverfolgt. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zugang zum Wasser weiter möglich gemacht werden soll. Über diesen könnten beispielsweise Unternehmen und Einrichtungen aus dem maritimen Sektor (Technologie, Forschung, Aquakultur, Segeln….) die Wasserlage des Quartiers nutzen. Für Projektladung der Unternehmen in Holtenau Ost, so das Ziel, steht die nahegelegene Kaikante auf dem jetzigen Caterpillar-Gelände zur Verfügung.      

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

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Jan 25, 2023 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen

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