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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1116/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die Vision für Holtenau Ost (Anlage 1) wird beschlossen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Holtenau Ost ist das Zukunftsquartier Kiels. Der Entwicklungsprozess konkretisiert sich seit Jahren konsequent: Mit der Vereinbarung zur Verlagerung des Außenbezirks Kiel (ABz Kiel) des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) beck bzw. mittlerweile Ostsee[1], dem Ankauf der ehemaligen Bundeswehrliegenschaft des Marinefliegergeschwaders 5[2] und der Vorlage des Ergebnisses des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbes[3] sind die Meilensteine erreicht, welche den Weg der Umsetzbarkeit politisch beschlossener und gesamtgesellschaftlicher Zielsetzungen sichern und unumkehrbar machen.

Die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK)[4] ist daher der richtige Zeitpunkt, den Prozess interdisziplinär und in parallelen Schritten fortzuführen weit aufgestellt sowie eingebunden in einen intensiven Kommunikationsprozess[5] mit zahlreichen Akteuren.

Die Vision für Holtenau Ost

Hier setzt die Vision für Holtenau Ost an; sie macht sich diesen Gedanken konsequent zu eigen: Als stimmiges Gesamtkonzept beschreibt sie Leitbild, Leitplanken und Qualitäten der Quartiersentwicklung in allen stadtentwicklungspolitisch relevanten Aspekten, für alle beteiligten Akteure. Sie selbst ist Ergebnis einer breiten Diskussion mit der Öffentlichkeit (v.a. in 2022, vgl. auch die anliegenden Dokumentationen). Damit ist die Vision gemeinsame Handlungsgrundlage und richtungsweisend für den weiteren Prozess.   

Schritte der Umsetzung

  • Die anliegende Dokumentation wird die Vision Holtenau Ost öffentlich machen.
  • Die Vision Holtenau Ost wird mit dem Innen- wie Wirtschaftsministerium des Landes als Grundlage des gemeinsamen Handelns und gemeinsamer Zielstellungen kommuniziert.
  • In ihrem ersten Schritt fließt die Vision in die Fortschreibung des IEK, ergänzende sowie vertiefenden Konzeptionen und das Qualitätshandbuch ein:
    • Der städtebaulich-freiraumplanerische Entwurf der Fortschreibung des IEK und ergänzende Konzeptionen sind bis April/Mai 2023 zu erarbeiten. Dies ist der maßgebliche Meilenstein für IEK, vertiefende Konzeptionen und Qualitätshandbuch, alle zur Vorlage innerhalb des zweiten Halbjahres 2023.
    • Die fachlichen Ableitungen der Vision werden in diesen Rahmen geprüft bzw. erarbeitet.
    • Mit den Nutzer*innen und Akteuren vor Ort und in der Grundstücksverwaltung des ehemaligen MFG-5-Areals ist, aufgrund der Auswirkung der bereits stattfindenden Nutzung auf die langfristige Planung und Umsetzung, eine enge Zusammenarbeit erforderlich. Die Infrastrukturen und Initiativen vor Ort sind in den Innovationsinseln dauerhaft zu bündeln/aufzubauen, entsprechende Gespräche frühzeitig zu führen.
    • Formate der Ansprache von Stakeholdern und Akteuren der Wohnungswirtschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sind mit dem Abschluss des IEK zu kommunizieren, vorab zu konzipieren. 
    • Die Einbindung der Bürgerschaft und zentraler Akteure zum Aufbau der Markenbildung findet frühzeitig statt.

Die Vision greift über diese Schritte hinaus.

  • Zentrales Moment der Entwicklung ist die Erarbeitung einer umfassenden Zeit- und Finanzierungsplanung sowie ein darauf ausgerichtetes Projektmanagement.
  • Zwischenschritte werden als stärkende Meilensteine sichtbar gemacht, so erlt die Vision das Vertrauen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Erfolge sollen sichtbar werden.
  • Kiel, Holtenau Ost ist national wie international zu vernetzen, Exkursionen und Besuche sind zu initiieren (lernendes System). Holtenau Ost soll aber auch hne und Visitenkarte vor Ort sein, auch und insbesondere während der Entwicklungsphase. 
  • Der Entwicklung ist ein bewusster Umgang mit öffentlichen Mitteln zugrunde zu legen, gleichwohl ist auch zu beachten (Vorfinanzierung, Kreditfinanzierung), dass marktwirtschaftlich je rascher eine Umsetzung erfolgt, dies auch kostengünstiger sein wird.
  • Die Konversion wird leitend durch die Stabstelle Holtenau Ost vorangebracht. 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 


[1] vgl. Drs. 1237/2019

[2] vgl. Drs. 1066/2020

[3] vgl. Drs. 0932/2020

[4] vgl. Drs. 0209/2022

[5] vgl. Drs. 0267/2022

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jan 12, 2023 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 25, 2023 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Feb 16, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen