Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0002/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Grüne Wik“, Förderungsantrag im Rahmen der Städtebauförderung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Feb 2, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Feb 14, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Feb 16, 2023
|
Sachverhalt/Begründung
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderungsantrag über 1.000.000,00 € beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) im Rahmen der Programmantragsstellung 2023 der Städtebauförderung zu stellen. Die Sicherstellung der hierfür erforderlichen kommunalen Eigenmittel erfolgt im Haushalt 2024 ff.
Begründung:
Bis zum 28.02.2023 haben die Kommunen im Land Schleswig-Holstein die Möglichkeit, im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2023, mit einer Laufzeit von fünf Jahren, Förderanträge beim MIKWS einzureichen.
Die vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (VU/IEK) für die Gesamtmaßnahme „Grüne Wik“ sollen in Frühjahr 2023 abgeschlossen werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Selbstverwaltung, plant die Verwaltung, die städtebauliche Gesamtmaßnahme in eine Gebietskulisse nach besonderem Städtebaurecht zu überführen. Eine Umsetzung erster Einzelmaßnahmen ist nachfolgend vorgesehen, sofern das MIKWS dem Maßnahmenplan zustimmt.
Jährlich können für die jeweiligen Programmjahre der Städtebauförderung Förderungsanträge beim MIKWS eingereicht werden. Auf Basis der eingegangenen Anträge entscheidet das MIKWS die Zuteilung an die Kommunen in Abhängigkeit von der Mittelverfügbarkeit. Um die Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sicherzustellen und um einen kontinuierlichen Finanzierungsfluss herbeizuführen, empfiehlt es sich, nach 2022 eine Folgeantragsstellung zum Programmjahr 2023 zu stellen. Notwendig ist dies vor allem vor dem Hintergrund, dass im Programmjahr 2022 von den beantragten 2 Mio. Euro nur 999.000 Euro bewilligt wurden.
Die Verwaltung schlägt dem MIKWS vor, die Mittel wie folgt bereitzustellen:
2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
0,00€ | 400.000,00€ | 200.000,00€ | 200.000,00€ | 200.000,00€ |
Die zu leistenden kommunalen Eigenmittel im Rahmen der Städtebauförderung betragen in der Regel 1/3. Sie werden für das Haushaltsjahr 2024 ff. angemeldet.
Doris Grondke
Stadträtin