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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0022/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Der beigefügte Bericht (Der Ratsversammlung ist halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß §§ 82 und 84 der Gemeindeordnung (GO) zu berichten. Die beigefügten Anlagen stellen die erfolgten Zustimmungen nach §§ 82 und 84 GO i.V.m. § 3 der Haushaltssatzung für den Zeitraum zwischen dem 10.05.2022 und 31.12.2022 in Übersichtsform dar.

 

Neben den Gesamtwerten der betroffenen investiven, als auch ergebniswirksamen Haushaltsveränderungen gibt der Bericht darüber hinaus einen Überblick, welches die empfangenden bzw. abgebenden Teilpläne sind.

 

Eine Einzelauflistung (mit Begründungen) der vom Oberbürgermeister, vom bevollmächtigten Dezernenten oder vom bevollmächtigten Leiter des Amtes für Finanzwirtschaft zugestimmten unerheblichen Haushaltsveränderungen ist den Anlagen 2 (Investitionen) und Anlage 3 (Ergebnishaushalt) zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

C h r i s t i a n   Z i e r a u

Stadtrat

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 14, 2023 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Feb 16, 2023 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen