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Kleine Anfrage der Ratsfraktion Die Politiker*innen - 0104/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsteuererklärungen der LHK
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Kleine Anfrage der Ratsfraktion Die Politiker*innen
- Federführend:
- Ratsfraktion Die Politiker*innen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Feb 16, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Kleine Anfrage:
Grundsteuererklärungen der Stadt Kiel
Am 31.01.2023 endete die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Hiervon sind auch die Kommunen betroffen. Laut Finanzministerium des Landes Schleswig- Holstein lag die Abgabequote mit Stand des 17.01.2023 bei 60%. Auf entsprechender Ministeriumsseite weist die Ministerin für Finanzen Monika Heinold auf mögliche Konsequenzen bei verspäteter oder nicht erfolgter Abgabe hin: „Zunächst werden wir Erinnerungsschreiben versenden, aber die Finanzverwaltung hat auch die Möglichkeit, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder zu erheben sowie Schätzungen vorzunehmen. Es liegt an den Eigentümerinnen und Eigentümern, ob und in welchem Umfang es zu diesen Maßnahmen kommen wird.“ (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2023/170123_ende_grundsteuerfrist.html)
In diesem Kontext frage ich:
1.) Hat die Stadt Kiel, inklusive des EBK, fristgerecht sämtliche Grundsteuererklärungen angegeben? Wenn nein, welche Abgabequote hat sie erreicht (Bitte gesamt und nach Unternehmen aufschlüsseln.) und bis wann werden die fehlenden Erklärungen voraussichtlich abgegeben sein?
2.) An welchen Problematiken hat die mögliche Nichteinhaltung der Abgabefrist gelegen und wie wurden, bzw. werden diese behoben?
3.) Mit welchen Sanktionen hat die Stadt, inkl. EBK, ggf. zu rechnen und inwieweit ist sie hierauf vorbereitet?
Gez. Ove Schröter
Ratsfraktion Die Politiker*innen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186,6 kB
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