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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0109/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Mit Beschluss vom 27.10.2022 (Drs. 0622/2022) hat der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit die Verwaltung beauftragt,

 

  • ein Entlastungspaket zu entwickeln und mit den Haushaltsberatungen beschließen zu lassen
  • die benötigten Mittel zu kalkulieren und in den Nachtrag einzustellen,
  • dabei die Entlastungspakete des Bundes und des Landes vorrangig zu nutzen und
  • die Mittel dort einzusetzen, wo es Lücken gibt.

 

Am 15.12.2022 (Drs. 1039/2022) hat die Ratsversammlung eine schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe für Betroffene der Gas- und Energiekrise beschlossen, sofern die Entlastungspakete des Bundes und Landes nicht ausreichen und nicht rechtzeitig ankommen. Anspruchsberechtigt sind Personen und Träger von Einrichtungen, die Zuwendungsempfänger der Stadt sind, oder die durch die Energiekrise in Not geratenen Menschen helfen.

 

Ferner soll dem Finanz- und Sozialausschuss monatlich berichtet werden, um gegebenenfalls reagieren zu können.

 

Aus dem Punkt 5 des 8 Punkte-Papiers des Landes Schleswig-Holsteins stehen der Landeshauptstadt Kiel 557.000 Euro zu, die vorrangig vor dem Kieler Härtefallfonds zu verteilen sind.

 

Um die Rahmenbedingungen für eine Verteilung dieser Mittel zu setzen, hat sich eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe aus Fachkräften der Dezernate V, II und IV gebildet, welche sich auch über die Aufteilung des Fonds gemeinsam verständigen wird.

 

Die Rahmenbedingungen, die für den Härtefallfonds des Landes gesetzt werden, sollen genauso für den Kieler Härtefallfonds gelten, um nahtlos anschließen zu können, wenn die Landesmittel verbraucht sind.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt tagt die Arbeitsgruppe in kurzen regelmäßigen Abständen, um die Rahmenbedingungen festzulegen und gleichfalls eingehende Anträge zu beraten und zu entscheiden. Ebenfalls ist es für die Arbeitsgruppe wichtig zu beachten, welche weiteren Fördermöglichkeiten es für Antragsteller*innen gibt, um eine eventuelle Vorrangigkeit von anderen Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen. Beabsichtigt ist, die Entlastung als Sachleistungen über Träger zu organisieren und keine Direkthilfen zu leisten. Geldzahlungen an in Not geratene Menschen über den gesetzlich festgelegten Rahmen hinaus als freiwillige Leistung gehören nicht zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten der Kommunen, außerdem müssten die ausgezahlten Mittel möglicherweise auf die Transferleistungen angerechnet werden. Auch aus Gründen der Gleichbehandlung werden Geldzahlungen als kritisch angesehen.

 

Konkrete Anträge wurden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gestellt. Die Kreisarbeitsgemeinschaft hat ihre Mitglieder auf den Fonds aufmerksam gemacht.

 

Konkreteres kann sicherlich im kommenden Ausschuss berichtet werden.

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Beschlüsse

Erweitern

Feb 23, 2023 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Mar 14, 2023 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen