Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0135/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuausrichtung des Verfahrens Kunst im öffentlichen Raum
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Kultur und Weiterbildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kulturausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Apr 25, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
May 11, 2023
| |||
|
May 12, 2023
|
Antrag
Antrag:
Das Amt für Kultur und Weiterbildung wird beauftragt, die folgenden Maßnahmen zur Profilierung für die Kunst im öffentlichen Raum in der Landeshauptstadt Kiel umzusetzen:
- Erweiterung des Kunstbeirates um Fachexpert*innen für Kunst im öffentlichen Raum:
Der aktuelle Kunstbeirat soll durch Fachexpertise (weitere Kunst im öffentlichen Raum Expert*innen mit überregionalem Renommee) erweitert werden. So kann der aktuelle Beirat in seiner Funktion als beratendes Fachgremium für die Selbstverwaltung inhaltlich stärker profiliert, anspruchsvolle und zielgerichtete Wettbewerbe sowie die Sitzungs- und Diskussionskultur gestärkt werden. Die lokale Expertise, die durch Mitglieder Kieler Kunsteinrichtungen und lokaler Künstler*innen, durch Fachleute aus dem eigenen Kultur- und Baubereich sowie durch örtliche Politiker*innen eingebracht wird, soll entsprechend um weitere Personen bereichert werden. Infrage kommen hierfür: externe Expert*innen aus dem Bereich der Kunstwissenschaft, der Museen zeitgenössischer Kunst und der dafür qualifizierten Kurator*innen und Künstler*innenschaft.
- Zeitnahe Schaffung einer Vollzeitstelle für die Geschäftsführung des Kunstbeirates
Zukünftig soll die Geschäftsführung des Kunstbeirates zusätzlich zu den bestehenden auch konzeptionellen Aufgaben, die Wettbewerbsbetreuung, das Projektmanagement zur Herstellung der Kunst und die Vermittlung resp. Kommunikation des Bestandes übernehmen. Dadurch wird der Kunstbeirat bei der Umsetzung seiner anspruchsvollen Aufgaben spürbar gestärkt. Die Vollzeitstelle wird aus Haushaltsmitteln für Kunst im öffentlichen Raum finanziert (Teilplan 281). Für diese Maßnahme ist mit jährlichen Personalkosten in Höhe von ca. 80.000 € zu rechnen.
- Entwicklung eines Selbstverständnisses für die Kunst im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt Kiel
Die Förderung der Kunst ist ein besonderes Anliegen der Landeshauptstadt Kiel. Unter „Kunst im öffentlichen Raum“ werden temporäre künstlerische Interventionen und dauerhafte Kunstprojekte und -installationen im öffentlichen Raum sowie „Kunst am Bau“-Projekte verstanden. Kunst im öffentlichen Raum hat eine diskursive Bedeutung für den öffentlichen Raum, unterstützt gesellschaftliche und städtische Transformationsprozesse und schärft die Wahrnehmung von Bürger*innen und die Auseinandersetzung mit ihrer Umgebung durch den niedrigschwellen und direkten Zugang mit Kunst. Sie stößt durch Partizipationsprojekte urbane Quartiersentwicklungsprozesse an und ist ein Bestandteil einer lebendigen Stadtkultur und -entwicklung. Unter Berücksichtigung eines sich stetig verändernden Kunstbegriffes sind grundsätzlich alle künstlerischen Richtungen, Arbeitsweisen und Medien zuzulassen, dazu gehören u.a. temporäre künstlerische Interventionen, permanente Kunstwerke im öffentlichen Raum, Kunst am Bau-Projekte, Urban- und Streetart, Installationskunst, Performance Art, Medienkunst und Digitale Kunst sowie Maßnahmen der künstlerischen Stadtentwicklung. Dabei sind lokale, überregionale und internationale Künstler*innen zu berücksichtigen.
Das ausformulierte Selbstverständnis soll auch als Information für Interessierte dienen, um Projekte der Kunst im öffentlichen Raum verständlich zu machen.
- Ausarbeitung einer Satzung:
Die Satzung soll die Funktion erfüllen, Aufgabe, Arbeitsweise und Geltungsbereich des Kunstbeirates sowie seine Zusammensetzung festzulegen und das Gremium somit grundlegend zu stärken. Sie regelt das allgemeine Verfahren für die Kunst im öffentlichen Raum (hierzu u.a. Regularien zur Beschlussfähigkeit, zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel, Informationen zur Wettbewerbsdurchführung).
Eine Überarbeitung der aktuell geltenden Richtlinie hin zu einer Satzung ist zielführend. Die Satzung soll gemeinsam mit weiteren Inhalten (Informationen zu den Mitgliedern, zum Verfahren, Antrags- und Bewerbungsunterlagen) auf der Website veröffentlicht werden. So soll die Kunst im öffentlichen Raum sowie die Arbeit des Kunstbeirates transparent kommuniziert werden.
Die Satzung beinhaltet alle erforderlichen Verfahrensinformationen. Sie erleichtert so auch die Vergleichbarkeit zu überregional anerkannten Standards (vgl. Kunst im öffentlichen Raum Verfahren in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart etc.) und stellt Transparenz im Verfahren her.
Bei der Ausformulierung der Satzung sollen Änderungen zu bisherigen Inhalten und Verfahren der bestehenden Richtlinie in der Beschlussvorlage synoptisch dargestellt werden.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Um Kunst im öffentlichen Raum in der Landeshauptstadt Kiel entsprechend der vorhandenen Mittel (über-)regional zu profilieren, ist eine Professionalisierung der Verfahren erforderlich.
In der Sitzung des Kunstbeirates am 7. Februar 2023 wurde die Weiterentwicklung des Beirates, wie im Antragstext zusammengefasst, mit der Bürgermeisterin ausführlich beraten.
Renate Treutel