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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0151/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Mit dem Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) und dem Masterplan Mobilität für die KielRegion (Drs. 0831/2017) haben sich die Landeshauptstadt Kiel und die angrenzenden Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön ehrgeizige Ziele gesetzt, um Klimaneutralität auch im Sektor Mobilität zu erreichen. Durch den Climate Emergency, erste Beschlüsse zur Resolution, wurden weitere Anforderungen durch die Ratsversammlung beschlossen (Drs. 0901/2019). Darüber hinaus ergeben sich aus dem Green City Plan (Sonderprogramm Masterpläne für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität, Drs. 0716/2018) weitere Maßnahmen zur Reduktion von Schadstoffemissionen und zur Stärkung nachhaltiger Mobilität. Der Förderung des Radverkehrs kommt bei der Mobilitätswende neben der Einführung des kürzlich beschlossenen Stadtbahn-Systems (Drs. 0786/2022) eine entscheidende Rolle zu.

 

Mit dem Beschluss zum Veloroutennetz 2035 (Drs. 0921/2021) wurden die Grundlagen mit der Einführung der Netzkategorie „Premiumrouten“ zur qualitativen Aufwertung der Velorouten geschaffen. Das fortgeschriebene Veloroutennetz hat einen Planungshorizont bis 2035. In diesem Zeitraum sollen die fehlenden Netzabschnitte schrittweise umgesetzt werden. Ergänzend zum Beschluss hatte die Verwaltung vorgeschlagen, ein neues „Programm Radverkehr“ mit Maßnahmen in 5-Jahresschritten der Selbstverwaltung als Antrag der Verwaltung zum Beschluss vorzulegen. 

 

Vorbereitend für einen Beschluss zur Fortschreibung des „Programms Radverkehr 2023“ soll in der vorliegenden Geschäftlichen Mitteilung mit Anlagen das Rahmenprogramm zur schrittweisen Umsetzung der fehlenden Netzabschnitte des Veloroutennetzes 2035 dargestellt werden.

 

Das Programm Radverkehr mit Prioritätenliste wurde zuletzt 2019 aufgestellt (Drs. 0583/2019). 2020 berichtete die Verwaltung in zwei Geschäftlichen Mitteilungen (Drs. 0267/2020 und Drs. 0236/2020) über den Sachstand der Umsetzung und auch Radwegeerneuerungen, die in den sogenannten „Fertigerwochen“ umgesetzt werden. Auch in den Protokollen des Fahrradforums wird regelmäßig über den Planungs- und Umsetzungsstand der Radverkehrsmaßnahmen berichtet.

 

 

 

 

Grundsätzliches

 

Die angestrebte Mobilitätswende erfordert für die Radverkehrsförderung eine zusätzliche, umfassendere Betrachtungsweise.

 

Der Radverkehr unterliegt seit einiger Zeit einem starken Wandel: ein steigendes Radverkehrsaufkommen, die Veränderung der Geschwindigkeit von Fahrrädern durch Innovationen (bspw. Elektroantrieb), die Diversifizierung der Räder (Pedelecs, Lastenfahrräder usw.) sowie insbesondere die Zunahme der Radpendler*innen. Forderungen nach besseren und breiteren Anlagen werden in der Bevölkerung immer lauter. Hinzu kommen sich wandelnde rechtliche Grundlagen (VwV-StVO) und erhöhte Sicherheitsanforderungen (bspw. der Einrichtung von sogenannten „Dooring-Zonen sowie Schutzräumen zum fließenden Verkehr) an die zu schaffende und wachsende Radinfrastruktur. Gleichzeitig wachsen die verfügbaren Flächen nicht mit.

 

  • Die Radverkehrsförderung wird in den letzten Jahren spürbar häufiger mit den Verhältnissen in Kopenhagen oder in den Niederlanden verglichen. Diesem Vergleich muss sich auch das Kieler Radnetz und insbesondere das Veloroutennetz stellen.

 

  • Schon immer gilt: Wer mit dem Rad fährt, entlastet das städtische Gesamtverkehrssystem und schafft Platz für die unvermeidbaren und notwendigen Autofahrten (z. B. Wirtschaftsverkehre). Durch anerkannte Verkehrserhebungen ist bekannt, dass es sich bei vielen Autofahrten um kurze Fahrten handelt. Der Anteil der Wege zwischen 1 und 3 km, die in Kiel mit dem Kfz zurückgelegt werden, lag 2019 beispielsweise bei 50 % (Mobilität in Städten - SrV, Drs. 1233/2019). Gesamtgesellschaftlich gilt es hier, ähnlich wie bei der Energieeinsparung bzgl. der Raumwärme, eine Umorientierung zu erreichen, ohne die eine Mobilitätswende nicht erreichbar sein wird.

 

  • Staureduzierung durch Radverkehrsförderung wurde bisher in Kiel wenig diskutiert. Mit der weiter zunehmenden Anschaffung von Pedelecs und deren Verwendung sind auch größere Distanzen erwartbar. Dänische Erfahrungen belegen dies („Radeln ohne Grenzen“ Interreg IVa Projekt 2010-12). Noch mehr radfahrende Berufspendler*innennnen das Straßensystem zusätzlich entlasten. Wege z. B. aus Preetz, Gettorf, Strande oder Heikendorf mit dem Rad zurückzulegen, ist heute im Berufsverkehr noch eher selten. Daher wird in Zusammenarbeit mit der KielRegion GmbH und den Kieler Nachbargemeinden verstärkt am Ausbau der Regionsrouten gearbeitet.

 

  • Leistungsfähige und attraktive Radverkehrsrouten können und sollten zukünftig als städtische und auch städtebauliche Entwicklungsachsen (siehe Veloroute 10) gesehen werden.

 

 

Darstellungs- und Herangehensweise

 

Um mit diesem Wandel zu gehen und den Forderungen zu entsprechen, wurden Umsetzungsschritte mit einer zeitlichen Perspektive r das Veloroutennetz 2035 entwickelt.

 

  • Das Rahmenprogramm sieht drei Umsetzungsstufen vor:
    bis 2025 (gelb), 2026 - 2030 (orange) und ab 2031 (magenta).
  • Die Darstellung erfolgt in Kartendarstellungen gegliedert nach Velorouten 1 bis 10 sowie Haupt-, Neben- und Regionsrouten (Karte 1: Velorouten 1 - 10, Karte 2: Haupt-, Neben- und Regionsrouten) (siehe Anlagen 1 und 2).

 

Dieses Rahmenprogramm soll die Planungs- und Bautätigkeiten transparent machen und darstellen, welche Planungen kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden können und welche Maßnahmen einen längeren Planungsvorlauf betigen, weil z.B. Abhängigkeiten zu anderen Projekten (z. B. Stadtbahn-System, „Grüne Wik, Umgestaltung Kielllinie, Holtenau Ost,

StrandOrt, Bundesverkehrswegeplan) bestehen. Möglicherweise sind auch Vorarbeiten wie z. B. Machbarkeitsuntersuchungen mit Variantenuntersuchung erforderlich, so dass solche Projekte aller Voraussicht nach erst nach 2030 umgesetzt werdennnen.

 

  • Der Fokus der Umsetzung wird bis 2030 zunächst auf den Ausbau der Velorouten („Premiumrouten“) 1 bis 5 und 10 gelegt, um hier eine durchgängige Befahrbarkeit in Premiumroutenstandard zu erreichen.

 

  • Weiterhin wird ein Schwerpunkt auf die Umwandlung von Kfz-Fahrstreifen zugunsten des Radverkehrs gelegt. Die Verwaltung hatte dazu eine Zusammenstellung erstellt, in denen Möglichkeiten zur Umwandlung von Kfz-Fahrstreifen gesehen werden (Drs. 0515/2021: Kfz-Fahrstreifen zugunsten Rad).
     
  • Zudem ist vorgesehen, die Premiumrouten 1 - 5 und 10 durch eine crossmediale Kommunikation sichtbar und erlebbar zu machen (siehe Drs. 0904/2022, Beschilderung, Internetseite, Broschüre usw.).

 

  • r viele Veloroutenabschnitte der Premiumrouten 1 - 10 sind in diesem Programm keine Maßnahmen vorgeschlagen. Dieses hat verschiedene Gründe:

 

-          Die Veloroute ist bereits ausgebaut, z. B. viele Abschnitte der Veloroute 10, Veloroute 5 oder Abschnitte der Veloroute 2 (Flughafenradweg).

-          Es besteht aktuell kein Ausbaubedarf, z. B. Hansastraße, Gerhardstraße.

 

Weitere Anmerkungen:

 

  • Für die Haupt- und Nebenrouten ist in der Regel nur der kurz- bis mittelfristige Handlungsbedarf dargestellt. Ein veloroutengerechter Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur im Rahmen der Umsetzung des Stadtbahnsystems, z. B. Holtenauer Straße, Reichenberger Allee, ist dagegen in der Regel nicht dargestellt.

 

  • r Premiumrouten ist bei Zweirichtungsradwegen eine Breite von in der Regel 4 m vorgesehen (siehe Drs. 0921/2021). Dennoch wird es auch weiterhin Abschnitte geben, die nicht diesen Standard aufweisen können, weil es die Platzverhältnisse nicht zulassen (z. B. Olshausenstraße zwischen Knooper Weg und Westring).

 

  • Auf einigen bereits vorhandenen Velorouten u. a. Schwarzer Weg, Astrid-Lindgren- Weg, Weg entlang Struckdieksau, wird weiter steigendes Radverkehrsaufkommen ggf. aus Gründen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit (Konflikte Fußnger*innen/Radfahrer*innen) mittel- bis langfristig die Prüfung eines zusätzlichen parallelen Gehweges notwendig machen.

 

  • Radverkehrsmaßnahmen im Rahmen des Erhaltungsmanagements von Straßen- und Kanalanlagen werden auch zukünftig genutzt, um zusätzliche Synergien zu erreichen.

 

  • Der veloroutengerechte Straßenumbau ist eine Maßnahme, die den Klimaschutz im Fokus hat. Darüber hinaus werden beim Ausbau auch Maßnahmen, die der Klimaanpassung dienen, umgesetzt.  Wo möglich werden bisherige Wege, die durch die zukünftige Umwandlung von KfZ-Fahrstreifen in Velorouten frei werden, entsiegelt, die Standortverhältnisse der vorhandenen Straßenbäume werden so verbessert oder neue Standorte für Straßenbaumpflanzungen vorgesehen.

 

  • In diesem Programm sind nur die größeren oder aufwendigeren Planungs- und Baumaßnahmen benannt. Bekanntermaßen besteht Radverkehrsförderung auch aus zahllosen, kleinteiligen Maßnahmen, die hier nicht benannt werden können, auch weil sie kurzfristig angesprochen und von Ortsbeiräten und rger*innen genauso kurzfristig erledigt gesehen werden wollen. Diese kleinteiligen Maßnahmen „wachsen“ gelegentlich während der Bearbeitung. Dies ist auch in Zukunft erwartbar.

 

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Aus dem Rahmenprogramm zur Umsetzung des Veloroutennetzes 2035 wird in einem nächsten Schritt die Prioritätenliste für das Programm Radverkehr 2023 ff. erstellt, um eine Bearbeitungsreihenfolge festzulegen und so die finanziellen und personellen Kapazitäten der Landeshauptstadt Kiel nicht zu überfordern.

 

r die Priorisierung der Maßnahmen werden Kriterien wie Verkehrssicherheit, ckenschluss, Radverkehrsanlagen vorhanden/nicht vorhanden, Radverkehrsaufkommen, Planungsstand, Anforderungen der Ortsbeiräte und Bürger*innen, Synergien mit anderen Kanal- und Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt. Ein besonderer Fokus wird Radverkehrsmaßnahmen auf dem Ostufer eingeräumt (siehe Drs. 0298/2021 „Verkehr Ostufer“ Radverkehrsbudget Ostufer). Die Ortsbeiräte wurden im April 2022 gebeten, Maßnahmen zu benennen. Diese Vorschläge werden im Programm berücksichtigt. Interkommunale Radverkehrsplanungen sollen gemeinsam mit dem Regionalen Mobilitätsmanagement der KielRegion GmbH koordiniert werden.

 

 

Mit der Einbringung der Vorlage zum Programm Radverkehr mit Prioritätenliste ist bis zur Sommerpause 2023 zu rechnen.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 2, 2023 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Mar 16, 2023 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen