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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0163/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Satzung über die Haus- und Badeordnung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Ratsversammlung hat am 25.08.2022 beschlossen, dass die Satzung über die Haus- und Badeordnung für die Kieler Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel in Bezug auf die Badebekleidung anzupassen ist. Zudem sollte das Personal in diesem Zusammenhang sensibilisiert und geschult werden. Über die Änderung ist dann die Öffentlichkeit, insbesondere in den Bädern, zu informieren. (Drs. 0610/2022)

 

Gemäß o. g. Beschluss der Ratsversammlung erhält der Passus zur Badebekleidung folgende Form: „In den Frei- und Hallenbädern ist die übliche geeignete (d.h. aus nicht-saugenden Stoffen bestehende), mindestens die primären Geschlechtsmerkmale bedeckende Badebekleidung zu tragen. nzlich textilfreie Badezeiten werden besonders bekannt gegeben.“

 

Die Verwaltung berücksichtigt in der hier vorgelegten Überarbeitung die Richtlinie „Erstellung einer Haus- und Badeordnung für öffentliche Bäder“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. und des Deutschen Sauna-Bundes e. V. in der Fassung aus dem Juli 2022. In der an dieses aktuelle Muster angepassten neuen Ordnung sind die Regelungen zur Badebekleidung daher nicht unter § 4 Nr. 12, sondern unter § 7 Abs. 2 zu finden. Neben dem Passus zur Badebekleidung wurden kleinere redaktionelle Anpassungen und eine vertiefte Überarbeitung im Sinne der gendergerechten Kommunikation vorgenommen.

 

Die überarbeitete Satzung wurde dem Rechtsamt vorab zur Durchsicht gegeben.

 

Gemäß dem o. g. Ratsbeschluss war das Personal der städtischen Bäder zu schulen und zu sensibilisieren, um auf ggf. vorkommende sexuelle Belästigung oder andere Konflikte zwischen Badegästen reagieren zu nnen. Auf Antrag des Personalrates der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe wurde im 4. Quartal 2022 eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mit dem Fokus auf die neue Regelung zur Badebekleidung erstellt. Im Rahmen der internen Fortbildungstage im Dezember 2022 wurden Schulungen u. a. zur Deeskalation durchgeführt. Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe beabsichtigen, dazu regelmäßig weitere Schulungen durchzuführen.

 

Die Satzung über die Haus- und Badeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung und Unterschrift des Oberbürgermeisters öffentlich bekanntgemacht. Es folgen Pressearbeit und entsprechende Informationen der Öffentlichkeit, der Badegäste und der Mitarbeitenden der Kieler Bäder vor Ort.

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 9, 2023 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

Mar 16, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen