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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0199/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Einer Weiterführung der bereits beschlossenen Essenszuschüsse (Drs. 0502/2022 und Drs. 0854/2022) für alle Anbieter von Schulverpflegung auf Grundlage der Entwicklung der Preisindizes des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 wird für die Zeit von 01.01.2023 bis zum 31.07.2023 zugestimmt.

 

Die zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 130.000 sind über das Sachkonto 52911010, Kostenstellen 20100 & 20102, Kostenträger 21100101 gedeckt.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Schule und Sport haben in ihren Sitzungen im Juni und November 2022 einer zeitlich befristeten Erhöhung (01.04.2022 bis 31.12.2022) der Essenszuschüsse für die Caterer der Kieler Schulen zugestimmt, um die Schulverpflegung an den Kieler Schulen sicherzustellen (Drs. 0502/2022 und Drs. 0854/2022).

 

Aktuell verharren die Preise weiterhin auf einem hohen Niveau. Von Januar bis Dezember 2022 sind die Indizes für Nahrungsmittel um 18,86 %, für Energie um 15,89 % und der Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie um 5,94 % gestiegen (offizielle Preisindizes des Statistischen Bundesamtes).

 

Die im Juni 2022 beschlossene und im November 2022 angepasste, befristete Bezuschussung war für die Caterer, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren, eine notwendige Unterstützung, um die starken Preissteigerungen im Lebensmittel- und Energiebereich abzufedern. Durch diesen befristeten Zuschuss konnte die Schulverpflegung mit einem warmen Mittagessen und einer gleichbleibenden Qualität für die Schüler*innen an den Kieler Schulen sichergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

Sobald die exakten Preissteigerungsraten vom statistischen Bundesamt bis einschließlich Juli 2023 vorliegen, wird die Zuschusshöhe analog zu den Drs. 0502/2022 und 0854/2022 monatsgenau berechnet und an die Caterer ausgezahlt. Nach einer Hochrechnung auf Grundlage der bekannten Daten rechnet das Amt für Schulen mit zusätzlichen Kosten von ca. 130.000,00 €r das zweite Schulhalbjahr 2022/2023.

 

 

Ausblick

 

Dieser Zuschuss ist bis zum 31.07.2023 befristet. Die weitere Entwicklung der Preise bzw. Preisindizes über den 31.07.2023 hinaus kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Das Amt für Schulen wird die weitere Entwicklung weiterhin sorgfältig beobachten und ggf. erneut nachsteuern.

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 9, 2023 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

Mar 14, 2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen