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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0205/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die beigefügte Entgeltordnung für die Musikschule wird beschlossen. Mit deren Inkrafttreten wird die bisher gültige Entgeltordnung vom 25.5.2022 außer Kraft gesetzt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Entgelt- und Unterrichtsordnung musste in mehreren Punkten angepasst werden.

 

-          Durch Beschluss der Ratsversammlung (Drs. 1020/2022) ist ab 1.1.2023 das Ermäßigungsspektrum für Personen mit nachgewiesenem Bezug von staatlichen Transferleistungen oder dem Besitz des Kiel-Passes oder der Kiel-Karte von 50% auf 75% auszuweiten.

Dieses gilt für Berechtigte befristet bis zum 31.12.2024, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für diesen Personenkreis ist die Höhe des Mietentgelts auf 5 € pro Instrument innerhalb desselben Zeitraums begrenzt.

 

Mitte 2024 wird dem Kulturausschuss sowie der Ratsversammlung eine Evaluation vorgelegt, die die Auswirkungen dieser Ermäßigungen auswertet. Sie ist Grundlage für eine erneute Beschlussfassung.

 

-          Die allgemeinen Ermäßigungsgrundlagen sind um den nachgewiesenen Bezug von Wohngeld ergänzt worden.

 

-          Weiterhin gibt es eine Laufzeitanpassung für das Angebot Kinder- und Jugendchor.

 

-          Aufgrund des neuen Verbraucherschutzgesetzes ist die Regelung der Kündigungsfrist angepasst worden. Diese wird für unbefristete Verträge von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge“ gibt vor, dass ein Online-Kündigungsbutton vorgehalten werden muss, wenn Verträge online geschlossen werden können. Diese Kündigungsmöglichkeit für Verträge fließt in die aktualisierte Entgelt- und Unterrichtsordnung ebenfalls mit ein.

 

-          Die Umsatzsteuer ist für zutreffende Entgeltbereiche geregelt worden.

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Feb 28, 2023 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Mar 16, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen