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Antrag der Verwaltung - 0225/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Inklusives Wohnprojekt an der Hörn, Erwerb eines Pflichtgenossenschaftsanteils bei der GWU Eckernförde
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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Mar 23, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 11, 2023
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May 12, 2023
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Antrag
Antrag:
Die Ratsversammlung beschließt den Erwerb eines Pflichtgenossenschaftsanteils bei der GWU Eckernförde i.H. von 500€ (Fünfhundert Euro). Die Landeshauptstadt Kiel wird damit Mitglied des Genossenschaftlichen Wohnungsunternehmens Eckernförde eG (GWU).
Die Anzeige dieses Vorhabens bei der Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein gem. §§105, 108 Abs. 1 Nr. 2 Gemeindeordnung (GO) ist erfolgt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Unabhängig von der Höhe des Genossenschaftsanteils und des Zwecks des Genossenschaftsbeitritts (hier: Eingehen eines Mietvertrages) ist es erforderlich einen Beschluss der Selbstverwaltung beim Eingehen von Verpflichtungen dieser Art einzuholen und die Verpflichtungen aus §§ 105 und 108 Gemeindeordnung gegenüber der Kommunalaufsicht zu erfüllen.
Das Amt für Soziale Dienste mietet eine Wohnung an der Hörn, Kesselschmiede 6, 24143 Kiel, an, um dort ein Wohnprojekt von Menschen mit und ohne Behinderung zu gründen. Über diese Anmietung hat die Verwaltung im November 2022 informiert (Drs. 0875/2022).
Ziel des Wohnprojektes ist es, eine Wohngemeinschaft von sechs Menschen mit Beeinträchtigungen und unterstützenden Personen zu gründen. Nach dem Motto „Wohnen gegen Hilfe“ können z.B. in der Wohnung lebende Studierende Assistenzleistungen in der Freizeitgestaltung verrichten und mit der Miete verrechnen. Die Wohnung umfasst 11 Einzel-Appartements mit Gemeinschafts- und Nebenräumen. Die Wohnung ist öffentlich gefördert und entspricht den Voraussetzungen des Sozialen Wohnungsbaus. Die Stadt wird Ankermieterin der Wohnung und vermietet die Appartements an den Verein „Wohnen wie ich will“ unter.
Damit dieser Mietvertrag zustande kommen kann, ist der Erwerb eines Anteiles an der GWU mit einer gleichzeitigen Mitgliedschaft an der GWU nach §§15, 15a, 15b Genossenschaftsgesetz (GenG) erforderlich. Dieser Anteil ersetzt eine Mietsicherheit und ist damit wirtschaftlich.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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718,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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523,3 kB
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