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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0234/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsantrag zur Drucksache 0103/2023 "Kieler konzertierte Offensive zu bezahlbarem Wohnraum"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 16, 2023
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Antrag
Antrag:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
„Die Landeshauptstadt Kiel beteiligt sich an der kommunalpolitischen Offensive zum Wohnungsbau von Kieler Mieterverein und DGB Kiel Region.
Wohnen ist eines der zentralen Grundbedürfnisse der Menschen; es ist ein Menschenrecht und somit ein wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge.
Gerade in Zeiten explodierender Rohstoff- und Baumaterialienpreise und der dadurch gestoppten Bautätigkeit ist die dringende Notwendigkeit eines grundlegenden Kurswechsels gegeben. Unsere Stadt muss von Land und Bund in die finanzielle Lage versetzt werden – um ähnlich den anderen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge verfahren zu können –, bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können.
Zur Vermeidung weiterer Verwerfungen auf dem Kieler Wohnungsmarkt fordern wir mit Nachdruck von der Landes-und Bundesregierung eine, an den durch Pandemie und Krieg induzierten Preissteigerungen für Rohstoffe und Materialien angepasste Förderpolitik, um tatsächlich sozialen Wohnungsbau bzw. preisgünstigen Bau realisieren zu können. Dies bezieht auch die Anpassung der KfW-Mittel sowie die Bereitstellung von Fördermitteln zur Sanierung im Wohnungsbestand mit ein.
Bund und Land sind zur Stabilisierung der gemeinwohlorientierten Wohnungswirtschaft (insbesondere der kommunaleigenen Wohnungsgesellschaft und der gemeinnützigen Genossenschaften) zu einer auf Jahre ausgerichteten Förderung aufgefordert.
Auch unsere Kommune wird ihren Beitrag leisten, indem sie dem Wohnungsbau und dem Aufkauf bestehenden Wohnraums durch die stadteigene Kieler Wohnungsgesellschaft (KiWoG) Priorität einräumt und alle ihr möglichen Anstrengungen unternimmt, die KiWoG finanziell dabei zu unterstützen, die Instrumente, die ihr durch das Baulandmobilisierungsgesetz und die Einstufung Kiels als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt durch das Land zur Verfügung stehen, in vollem Umfang ausschöpft und darüber hinaus verkehrlich gut erschlossene untergenutzte Flächen (im eigenen Bestand oder auch mithilfe des Landes zugekaufte) dem Sozialen und Bezahlbaren Wohnungsbau zuführt und diesen Trägern anbietet.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, in der kommenden Wahlperiode ein Bodennutzungskonzept, z.B. in Anlehnung an das der Stadt Münster, zu entwerfen und der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Landes- und Bundesregierung müssen deshalb sicherstellen, dass Kommunen – eben auch Kiel – durch eine angemessene finanzielle Ausstattung in die Lage versetzt werden, wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit und das Vertrauen in die demokratischen Institutionen weiter zu stärken“
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Es ist zweifellos richtig, dass die Landeshauptstadt Kiel bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums ganz zentral auf eine entsprechende finanzielle Ausstattung durch Land und Bund angewiesen ist. Trotzdem ist selbstredend auch die Stadt selbst gefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die katastrophale Lage auf dem Kieler Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Das kann sich nicht darauf beschränken, die (äußerst knappen) Flächen (privaten) Träger*innen zur Verfügung zu stellen. Auch wenn die Stadt selbst nur über unzureichende finanzielle Mittel verfügt, muss sie diese so weit wie möglich dafür einsetzen, über die Kieler Wohnungsgesellschaft wieder selbst zu einem relevanten Faktor auf dem Kieler Wohnungsmarkt zu werden. Und auch die Instrumente, die der Stadt aufgrund des Baulandmobilisierungsgesetzes und der Einstufung der Stadt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen, wie Vorkaufsrechte, Ausnahmen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus und die Verpflichtung von Eigentümer*innen zum Wohnungsbau innerhalb definierter Fristen über Baugebote, muss die Stadt dabei vollumfänglich ausschöpfen.
gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber
Ratsfraktion DIE LINKE