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Antrag der Ratsfraktion Die Politiker*innen - 0250/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Auflösung oder Anpassung des Permutationskontrakts von 1667
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion Die Politiker*innen
- Federführend:
- Ratsfraktion Die Politiker*innen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 16, 2023
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Antrag
Antrag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Land Schleswig-Holstein, der Gemeinde Kronshagen, sowie dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Auflösung des Permutationskontrakts von 1667 und in der Folge einer Eingemeindung der Gemeinde Kronshagen nach Kiel in Verhandlung zu treten.
Im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen, ist eine inflationsbereinigte und an der Kaufkraft orientierte Anpassung der jährlich 1000 Reichstaler Permutationszahlung – notfalls gerichtlich – durchzusetzen.
Die Ratsversammlung ist im dritten Quartal 2023 über den aktuellen Stand zu informieren.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Sämtliche Dörfer des Gutes Kronshagen gehörten bis 1452 dem Heiligengeist-Kloster in Kiel. Die Verwaltung oblag dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt. Später (1572) wurden die sogenannten Stadtdörfer Herzog Adolf von Gottorp in Pacht gegeben. Langjährige Auseinandersetzungen sollten durch den Permutationskontrakt vom 12.12.1667 beendet werden. Hierin erklärt die Stadt Kiel den Verzicht auf sämtliche Dörfer (ca. 4000 ha) und erhält als Entschädigung jährlich 1000 Reichsthaler zugesprochen.
Ein Reichsthaler enthielt im 17. Jahrhundert im Schnitt ca. 25-26 g Feinsilber. Kalkuliert mit dem Silberkurs (999er Silberpreis) vom 01.01.2023 entspräche dieses einem Betrag von 16900,- €. Die Stadt Kiel erhält vom Land jährlich die Summe von 1900,- €. Laut Antwort der kleinen Anfrage "Auswirkungen des Permutationskontraktes von 1667" (DS 0765/2020) vom 17.09.2020 wurde der genannte Betrag den jeweils geltenden Währungssystemen angepasst. Allerdings entsprechen die vom Land überwiesenen Gelder nur 11,24 % des der Stadt, nach aktuellem Silberkurs errechneten, zustehenden Betrags.
Da die Gemeinde Kronshagen und ihre Bevölkerung von der Infrastruktur der Stadt Kiel profitiert, sowie an kulturellen und anderen Veranstaltungen partizipiert, und auch sonst eng an die Stadt Kiel angebunden ist, wäre die beantragte faktische Eingemeindung Kronshagens nur logisch. Als Alternative dazu steht die berechtigte Anpassung des Betrags zur Unterstützung des klammen Haushalts der Stadt Kiel.
Durch die Eingemeindung entsteht ein gegenseitiger Nutzen. Durch die gemeinsame Verwaltung können Kosten gespart werden. Die in der Stadt so wichtige Mobilitätswende kann gemeinsam geplant und umgesetzt werden und so eine höhere Wirksamkeit erreichen. Dabei sind auch explizit weitere Infrastrukturprojekte zu nennen.
gez. Ratsherr Ove Schröter
Ratsfraktion Die Politiker*innen