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Antrag der Ratsfraktion Die Politiker*innen - 0251/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Alternativantrag zur Drucksache 0103/2023 "Kieler konzertierte Offensive zu bezahlbarem Wohnraum"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion Die Politiker*innen
- Federführend:
- Ratsfraktion Die Politiker*innen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 16, 2023
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Antrag
Antrag:
Die Landeshauptstadt Kiel beteiligt sich an der von Kieler Mietverein und DGB Kiel Region initiierten kommunalpolitischen konzertierten Offensive zu bezahlbarem Wohnraum. Die Stadt Kiel setzt sich mit Nachdruck mit all ihren Möglichkeiten für eine Anpassung der Förderpolitik der Landes- und Bundesregierung ein, sodass auch vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung im Wohnungsbau bezahlbarer und sozialer Wohnraum geschaffen wird. Die gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft, die Kieler Wohnungsgesellschaft und die gemeinnützigen Genossenschaften sind auf Jahre zu subventionieren.
Zur Unterstützung, der Entlastung des Wohnungsmarkts und zur Förderung des Wohnungsbaus ergreift die Landeshauptstadt folgende sofortige Schritte:
- Die baupolitischen Ziele der Kieler Wohnungsgesellschaft werden auf 2.000 Wohneinheiten bis 2028 erhöht. Die dafür notwendigen Mittel stellt die Landeshauptstadt Kiel für 2023 über einen Nachtragshaushalt, sowie in den folgenden Jahren in den Haushaltsplänen bereit.
- Die nach § 201a BauGB „Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ genannten Möglichkeiten ergreift die Stadt Kiel mit dem Ziel den Wohnungsbau zu stärken. Die genannten Möglichkeiten betreffen insbesondere die Nutzung des Besonderen Vorkaufsrechts zugunsten des Wohnungsbaus (§ 25 BauGB), Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus (§ 31 BauGB) sowie der Anordnungen von Baugeboten (§ 176 BauGB).
- Es wird geprüft, inwiefern bei den im Wohnbauflächenamt genannten Flächen mit geringer Anzahl der möglichen Wohneinheiten (<5) eine Erhöhung der Wohneinheiten vorgenommen werden kann.
- Bei den im Wohnbauflächenatlas dargestellten Flächen prüft die Stadt, bei welchen Flächen sie von § 25 BauGB Gebrauch nehmen kann.
- Die Landeshauptstadt prüft, welche weiteren Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden können und bei welchen Flächen eine Änderung des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus möglich ist.
Über die ergriffenen Schritte und den jeweils aktuellen Stand berichtet die Verwaltung quartalsmäßig der Ratsversammlung.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Mitarbeit der Landeshauptstadt Kiel bei der von DGB Kiel Region und Kieler Mietverein initiierten konzertierten Wohnoffensive ist von großer Bedeutung. Da steigende Rohstoff- und Baumaterialienpreise zu einem Stopp der Bautätigkeit geführt haben, wobei gleichzeitig ein großer Bedarf an sozialem Wohnraum in Kiel besteht. Daher muss Kiel zum einen darauf hinwirken, dass die Förderpolitik angepasst wird und auch der Bund und das Land Schleswig-Holstein ihren Teil zum Wohnungsbau beitragen.
Zum anderen besteht bereits jetzt Handlungsbedarf und Kiel kann es sich nicht leisten auf die Anpassung der Haushaltspolitik von Bund und Land, bzw. der Förderpolitik zu warten und die Stadt muss ihre Bemühungen bereits jetzt verstärken.
Durch die Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB hat das Land Schleswig-Holstein Kiel zu solch einem Gebiet erklärt. Daraus ergeben sich größere Handlungsmöglichkeiten für die Stadt, um auf dem Wohnungsmarkt aktiv zu werden und dafür zu sorgen, dass mehr Wohnungsbau betrieben wird. Diese im Antrag genannten Möglichkeiten muss die Stadt nutzen, damit ausreichend sozialer Wohnraum für die Einwohner*innen dieser Stadt zur Verfügung steht und die Stadt ihrer Verantwortung für die Einwohner*innen gerecht wird.
gez. Ratsherr Ove Schröter
Ratsfraktion Die Politiker*innen
gez. Ratsmitglied Svenja Bierwirth
Ratsfraktion Die Politiker*innen