Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0293/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
B 503, Kapazitative Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ - Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau Ost, hier: Abschluss einer Kreuzungs- sowie Verwaltungs- und Planungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 30, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
May 11, 2023
| |||
|
May 12, 2023
|
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Auf Grundlage des in Drs. 0257/2021 vorgelegten Ergebnisberichtes der Machbarkeitsstudie zur zweiten Erschließung des Konversionsgebietes Holtenau Ost wurde die Variante B 3 als Vorzugsvariante zur weiteren Bearbeitung festgelegt.
Für die Straßen auf Kieler Stadtgebiet und die Gemeindestraße der Gemeinde Altenholz soll mittels eines Planfeststellungsverfahrens Baurecht für die kapazitative Erweiterung des Holtenauer Knotens geschaffen werden. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel wurde im Rahmen einer Verwaltungs- und Planungsvereinbarung (Drs. 0644/2022) zwischen der Gemeinde Altenholz und der Landeshauptstadt Kiel dazu bevollmächtigt. Die vertraglichen Regelungen zur Kostentragung sind in einer gesonderten Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Altenholz und der Landeshauptstadt Kiel (Drs. 0643/2022) geregelt worden. Die aus der Maßnahme resultierenden Anpassungen der Grenzen der Gebietskörperschaften sind in einem Gebietsänderungsvertrag (Drs. 0640/2022) verankert.
Die Bundesstraße B 503 wird in Auftragsverwaltung für die Bundesrepublik Deutschland durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH verwaltet.
Für die weitere Planung und die zukünftige Realisierung der Maßnahme bedarf es daher noch einer Kreuzungs- sowie Verwaltungs- und Planungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH und der Landeshauptstadt Kiel bezüglich der Kreuzung der B 503 und der K 22.
Der zwischen den zukünftigen Vertragspartner*innen abgestimmte Vereinbarungsentwurf liegt diesem Antrag der Verwaltung an.
Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhalten das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus SH, der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH, der Kreis Rendsburg-Eckernförde, die Gemeinde Altenholz sowie der Ortsbeirat Holtenau zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
116,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
437,8 kB
|