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Antrag der Verwaltung - 0296/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Nr. 2.3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Ratsfraktionen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 16, 2023
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Antrag
Antrag:
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Ratsfraktionen bedürfen einer Anpassung zum arbeitsrechtlichen Status der Mitarbeitenden der Ratsfraktionen. Daher wird die in der Anlage beigefügte Anpassung der Nr. 2.3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Ratsfraktionen beschlossen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Nach § 32 a (4) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein kann eine Gemeinde zur Erfüllung der Aufgaben für den notwendigen sachlichen und personellen Aufwand Zuschüsse gewähren. Diese sind für die Landeshauptstadt Kiel in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Ratsfraktionen konkretisiert.
Mit der vorgeschlagenen Anpassung der Nr. 2.3 der Richtlinie soll eine Klarstellung in Bezug auf Status und Anwendung des für Kommunen gültigen Tarifvertrages (TVöD) erfolgen. Bisher ist die Praxis uneinheitlich. Mit dieser Anpassung soll der für Kommunen gültige Tarifvertrag(TVöD) für die Mitarbeitenden der Fraktionen analog angewendet werden. Darüber hinaus werden Begrifflichkeiten sowie Bewertungsmaßstäbe für die Anforderungsprofile entsprechend der aktuell angewendeten Standards (siehe Drucksache 0567/2019) aktualisiert. Ferner wird die Möglichkeit eröffnet, unbefristete Arbeitsverträge zu schließen. Diese Maßnahmen stärken die Attraktivität dieser für die Selbstverwaltung wichtigen Funktionen.
Christian Zierau
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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330,2 kB
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